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Wahlen in Syrene - Druckversion

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Wahlen in Syrene - Arsinoë VII. von Syrene - 07.08.2018

Wahlen in Syrene



Regeln zur Wahlsimulation

1. Handlungen der nicht registrierten Bevölkerungsmehrheit wie die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen werden durch angemeldete Mitspieler simuliert.

2. Ein Mitspieler darf sich mit beliebig vielen Identitäten registrieren und an der Wahlsimulation beteiligen. Als Grundlage der Berechnung des Einflusses eines Spielers gilt die Höhe seines Beitrages zur Simulation, die in den Beiträgen seiner Identitäten gemessen wird.

3. Um an der Wahlsimulation teilnehmen zu dürfen, muss eine Identität durch die Spielleitung auf die Liste der Wahlsimulatoren aufgenommen werden.

4. Eine Identität darf sich nur an der Simulation der Wahlen eines Staates oder abhängigen Gebietes innerhalb des Forums beteiligen. Die Staatsangehörigkeit ist nicht notwendig.

5. Eine Aufnahme auf die Liste der Wahlsimulatoren ist an folgende Bedingungen geknüpft:

a) Registrierung der Identität wenigstens 7 Tage vor Aufnahme in die Liste

b) Mindestens 10 verfasste Beiträge

c) Mindestens drei innerhalb der letzten 60 Tage verfasste Beiträge, wovon der Antrag um Aufnahme in die Liste nicht mitgerechnet wird

d) Kein wirksamer Ausschluss von der Wahlsimulation durch die Spielleitung oder die Königin von Syrene aufgrund von Verstössen gegen die Regeln der Wahlsimulation.

6. Die Wahlsimulatoren verfügen über ein ihrer Aktivität entsprechendes Gewicht.

7. Die Spielleitung und/oder die Königin von Syrene legt einen Stichtag und eine Uhrzeit zur Zählung der Beiträge fest.

8. Der prozentuale Anteil jedes Wahlsimulatoren an der Gesamtbeitragszahl aller Wahlsimulatoren zum Zeitpunkt des Stichtages ergibt den prozentualen Anteil an simulierten Stimmberechtigten. Die Spielleitung und/oder die Königin von Syrene kann Rundungen vornehmen.

9. Jeder Wahlsimulator verteilt entsprechend seinem prozentualen Anteil in jedem Wahlkreis Prozentpunkte der Wähler auf Kandidaten und Nichtwähler.

10. Die kleinste Stückelung ist 0,1 %.

11. Wahlsimulatoren sind in der Verteilung ihrer Prozentpunkte an folgende Einschränkungen gebunden:

a) Die Stimmenanteile müssen auf mehrere Kandidaten und mehrere Listen verteilt werden, sofern dies möglich ist.

b) Ein Wahlsimulator darf sich selbst nicht mehr als einen Viertel seiner gesamten Stimmenanteile vergeben, wenn insgesamt mehr als vier Kandidaten zur Wahl stehen.

c) Jeder Wahlsimulator muss Stimmenanteile an Nichtwähler vergeben.

12. Entscheidungen der Stimmverteilung orientieren sich an einer realistischen Einschätzung der Bevölkerung und der Simulation durch den Wahlsimulatoren und nicht an der persönlichen Präferenz des Wahlsimulators.

13. Auf Nachfrage der Spielleitung, der Königin von Syrene oder eines anderen Wahlsimulators muss ein Wahlsimulator eine plausible und in der Simulation nachvollziehbare Begründung veröffentlichen.

14. Nimmt ein Wahlsimulator seine Pflicht nicht wahr, kann die Spielleitung in seine Rechte eintreten.

15. Verstösst ein Wahlsimulator gegen die Regeln der Wahlsimulation, kann er von der Spielleitung verwarnt, von der Liste ausgeschlossen und sein Entscheid geändert werden.

16. Beispiel: Spieler A mit 200 und Spieler B mit 800 Beiträgen befinden sich auf der Liste der Wahlsimulatoren. Die drei Parteien X, Y und Z stellen sich zur Wahl. Spieler B entscheidet in jedem Wahlkreis über das Wahlverhalten von 80 % der Bevölkerung. In Wahlkreis 1 verteilt er 20 % auf Nichtwähler, 30 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 20 % auf Partei Z. Spieler B verteilt 4 % auf Nichtwähler, 1 % auf Partei X, 10 % auf Partei Y und 5 % auf Partei Z. Das Gesamtresultat in Wahlkreis 1 lautet daher: 24 % Nichtwähler, 31 % für Partei X, 20 % für Partei Y und 25 % für Partei Z.

17. Diese Regeln können von der Spielleitung und/oder der Königin von Syrene jederzeit aufgehoben oder geändert werden.



Wer an der Wahl teil nehmen möchte, auch Ausländer, kann sich hier eintragen lassen und wird als Wahlsimulator anerkannt, sofern er die notwendigen Bedingungen erfüllt.


- Aulus Flavius Dentatus - 08.08.2018

Ich möchte mich als Wahlsimulator registrieren lassen.


- Kleopatra Selene - 10.08.2018

Ich möchte daran erinnern, dass die Frist zur Aufnahme in die Liste der Wahlsimulatoren in zwei Tagen endet!
Ich selbst möchte mich als Wahlsimulator melden.


- Marcus Flavius Celtillus - 10.08.2018

Ich möchte mich als Wahlsimulator melden und gleichzeitig daran erinnern, dass auch "Ausländer" an der Wahlsimulation teinehmen können und sollen! Wink


- Arsinoë VII. von Syrene - 11.08.2018

Die Frist wird um zwei Wochen verlängert. Sulla? Kein Interesse? Wink


- Juona Phar - 11.08.2018

Ich möchte mich auch als Wahlsimulator anmelden.


- Anthony Colin Smithcombe - 11.08.2018

Ich bin, als neuer Bürger, selbstverständlich auch dabei Wink


- Marek Novacek - 11.08.2018

Ich möchte mich auch als Wahlsimulator registrieren lassen.


- Dr. Edvart Šcodar - 12.08.2018

Ich genauso.


- Arsinoë VII. von Syrene - 13.08.2018

Noch einmal der Hinweis: Mindestens 10 Beiträge, davon drei in den letzten 60 Tagen. Es mag ja IDs geben, die recht viele Beiträge geschrieben haben, diese sollten dann aber noch was schreiben, dann sind sie wahlberechtigt. Wink


- Arsinoë VII. von Syrene - 13.08.2018

Natürlich keine SIM-Off-Beiträge! Wink


- Dr. Edvart Šcodar - 13.08.2018

Ma'am, yes ma'am!!! Big Grin


- Lucius Cornelius Sulla - 15.08.2018

Dann möchte ich mich, falls noch möglich, ebenfalls als Wahlsimulator registrieren lassen.


- Kleopatra Selene - 16.08.2018

Selbstverständlich ist es möglich, die Anmeldefrist hat Maman ja verlängert. Big Grin

Dein Töchterlein müsste nur kurz drei Beiträge schreiben und schon wäre sie wahlberechtigt...


- Honorius Flavius Julianus - 17.08.2018

Ich melde mich ebenfalls.


- Anna Komnena - 17.08.2018

Melde mich ebenfalls! Wink


- Lucius Cornelius Sulla - 17.08.2018

Kleopatra Selene,'index.php?page=Thread&postID=22890#post22890' schrieb:Selbstverständlich ist es möglich, die Anmeldefrist hat Maman ja verlängert. Big Grin

Dein Töchterlein müsste nur kurz drei Beiträge schreiben und schon wäre sie wahlberechtigt...

Mir reicht (gegenwärtig) das Prinzip: Ein Mann, eine Stimme. Big Grin


- Honorius Flavius Julianus - 17.08.2018

Der Mensch hinter MFC zieht seine Bewerbung zurück, denn er alleine hätte sonst einen Stimmenanteil von 59% nach derzeitigen Stand. Des is a bisserl zfüi! Wink


- Helena Justina Falcata - 17.08.2018

Ich möchte mitmachen. Wink


- Marcus Flavius Celtillus - 18.08.2018

Honorius Flavius Julianus,'index.php?page=Thread&postID=22902#post22902' schrieb:Der Mensch hinter MFC zieht seine Bewerbung zurück, denn er alleine hätte sonst einen Stimmenanteil von 59% nach derzeitigen Stand. Des is a bisserl zfüi! Wink
Ich bestätige. Big Grin