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Beginn der Veto-Frist.
#5
Schon längst rechtskräftig, wird der Vertrag nunmehr der Öffentlichkeit als beschlossene Sache verkündet.


[brief=Reich, 750]
Umfassender Vertrag zwischen der Freien Republik Tir Na nÒg und dem Reich der Ladiner
WIR, die Räte der Freien Republik Tir Na nÒg und WIR, Arcadius Flavius Aelianus, Imperator Augustus Caesar, Optimus Princeps, Pater Patriae, und WIR, Honorius Flavius Julianus, αὐτοκράτωρ Imperator Orientalis et Comes Justinianopolitanae, WIR, die Imperatoren des Reiches der Ladiner, schliessen einen

Allumfassenden Vertrag, einen Foedus universalis, einen σύμβολαιον καθολικός

Ad I.
Die Freie Republik Tir Na nÒg und das Imperium Ladinorum, im Folgenden als "Die Vertragspartner" bezeichnet, sichern sich gegenseitig die Anerkennung ihrer
staatlichen und territorialen Integrität, insbesondere und ausdrücklich die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen zu.

Ad II.
Die Freiheit des Handels zwischen staatlichen und privaten Partnern beider Staaten ist gewährleistet. Umweltschutzbestimmungen, allfällige Hafen und Flughafen-, Maut- und Wegenutzungsgebühren sowie Zölle sind und bleiben Angelegenheit der jeweiligen Vertragspartner.

Ad III.
Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gelten fortan als gutnachbarlich. Kultureller, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Austausch zwischen den
Vertragspartnern ist von beiden Seiten erwünscht und wird von beiden Staaten gefördert.
Im Falle von Naturkatastrophen und humanitären Krisen sichern sich beide Vertragspartner schnelle und unbürokratische Hilfe zu. Diese Hilfestellungen verbleiben unter der Hoheit desjenigen Staates, der diese Hilfe in Anspruch nimmt.

Ad IV.
Die diplomatischen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gelten als aufgenommen, Gesandtschaften in den Hauptstädten Droch-Aimsir und Alba Longa werden eingerichtet.

Ad V.
Die Vertragspartner nehmen den gegenseitigen Fähr- Luftschiff- und Flugverkehr auf.

Ad VI.
Die Vertragspartner werden die Weiterentwicklung der Wolkengaleeren gemeinsam fortführen.

Ad VII
Schlussbestimmung: Dieser Vertrag kann im beiderseitigen Einverständnis der Vertragspartner jederzeit erweitert werden.

Droch-Aimsir, Justinianopolis und Alba Longa, den 21.07.2016, bzw.Turanis den 17. Idaion des Jahres 10514

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[Kein Betreff] - von Maximus Minus Deja - 23.07.2016, 22:57
[Kein Betreff] - von Honorius Flavius Julianus - 30.07.2016, 21:48
[Kein Betreff] - von Zacharias Hajek - 31.07.2016, 12:37
[Kein Betreff] - von Honorius Flavius Julianus - 04.08.2016, 13:28



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