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Bürgerschaftsgesetz Lex de Cives Ladinii
#21
Ich habe gar nicht verändert. Diese Form des Antrages stammt von Senatorin Justina! Ach ja: Euch ist schon klar, dass beide Imperatoren den Titel "Censor" schon längst führen? Und im Übrigen SIND wir absolute Monarchie geblieben...oder habe ich da was nicht mitbekommen?
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Lucomonissa Aigaiae et Sacerdotissa Dianae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
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#22
Audata,'index.php?page=Thread&postID=16796#post16796' schrieb:Die Consule sind Angestellte des Reiches - da ist es doch undenkbar,das wenn zum Beispiel die Kaiser jemanden unbedingt einbürgern wollen,dies auch durchboxen könnten.Welcher Consul würde schon wagen den Kaisern zu wiedersprechen ohne sein Amt zu riskieren ?
Zudem sehe ich das Sie §I.2 verändert haben.Waren wir nicht soweit,das *die Consule einstimmig* beschliessen sollten/müssen/dürfen ?So wird das Gesetz noch weiter verwässert.

"Also wirklich! ich muss doch bitten...ich habe gar nichts verwässert. Es ist nur so, dass nicht immer alle anwesend sein werden, die dann für Einbürgerungen zuständig sind. Und ausserdem: Die Imperatoren können, wenn sie es wollen, alles durchboxen. Wir wollen doch nicht etwa die Demo...."

Weiter kommt sie nicht, draussen bricht ein fürchterliches ladinisches Herbstunwetter los. §$% Big Grin
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#23
SIMOFF Die ganzen Änderungen zur Lex sind ja auch futsch :-((,ärgerlich.*/simoff*
überlegt ob sie auch GRÜN schreiben soll,belässt es dann aber und antwortet schnippisch:

Nun,wenn sie alles in der Familie belassen wollen Julia Flavia Domitilla,dann,mit Verlaub lassen sie uns doch die Lex gleich auf :
1. Neubürger haben sich zur Verfassung und dem Kaiserhaus zu bekennen.
2. Der Patronus schlägt in Audienz bei den Kaisern seinen Neubürger vor
3. Allein die Kaiser bestimmen über Neubürger und alles was mit einer Bürgerschaft zusammenhängt

einigen.Löblich das unsere Imperatoren ein solch breites Wissen und Themenfeld beherrschen - das meine ich nicht despektierlich.Schliesslich leisten die Föderaten auch vieles in Personalunion.Damit sind wir vielen Staaten sicher vorraus,es spart schliesslich auch einiges an Personalkosten.
Dann stelle ich aber allen Senatoren im Hohen Haus die Frage: Wozu leistet sich das Reich dann noch zwei Consule ?
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#24
Helena Justina Falcata,'index.php?page=Thread&postID=16798#post16798' schrieb:Es ist nur so, dass nicht immer alle anwesend sein werden, die dann für Einbürgerungen zuständig sind. Und ausserdem: Die Imperatoren können, wenn sie es wollen, alles durchboxen. Wir wollen doch nicht etwa die Demo...."

Weiter kommt sie nicht, draussen bricht ein fürchterliches ladinisches Herbstunwetter los. §$% Big Grin
Wo ist da Bitte das Problem ?Dann bauen wir Fristen ein und wenn ein Consul die Frist nicht wahrt,bekommt er vom Kaiser eins aufs Dach.Fallen beide aus,dann kann man über Entlassung oder Abmahnung nachdenken.ODER wir bauen ein,das wenn die Consule als Censoren,ihren Aufgaben nicht nachkommen sollten,letztendlich dann der oder/die Kaiser entscheiden.
schüttelt den Kopf ob dieses Weibergezänks
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#25
Tritt vor...durchaus selbstbewusst.

"Hohes Haus! Ich hoffe, ich darf hier sprechen? Was der Senator für Alexandria sagt, klingt doch plausibel, nicht wahr? In der Praxis trügen die Imperatoren immer noch den Titel Censor, würden dieses Amt aber nicht ausüben, es sei denn, die Consules seien untätig. Aber eigentlich bin ich hier, weil die Götter uns offenbar zürnen.
Nicht nur ist ein schauerliches Unwetter losgebrochen, die Landhebung geschieht nun ganz plötzlich.
Wir müssen mit Flutwellen rechnen. Ich habe Anweisung gegeben, sofort Alarm zu schlagen!
Eigenmächtig, dies gebe ich zu - und der Senat mag mich hierfür schelten. Aber: Die Küstenstädte haben nur noch eine Stunde Zeit, sich zu wappnen. Ich werde im Kapitolstempel ein Reinigungs- und Sühneopfer an die Götter durchführen und das Orakel von Nemi um Rat bitten."
[Bild: i4733bbu8tv.png] [Bild: i4732b4mc2r.png] [Bild: i4734byezaw.png]
Angehöriger der Gens Flavia, Pontifex Maximus und Held der Arbeit in Tir na Nòg 2016
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#26
räuspert sich
Kaiserliche Hoheit,Pontifex Maximus wir sind froh über euren Einsatz.Mögen alle Tempel opfern,damit unser Reich keine Opfer zu beklagen hat.
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#27
"Ich danke Euch und dem Hohen Hause. In allen Tempeln des Reiches werde ich Bittopfer anordnen"
[Bild: i4733bbu8tv.png] [Bild: i4732b4mc2r.png] [Bild: i4734byezaw.png]
Angehöriger der Gens Flavia, Pontifex Maximus und Held der Arbeit in Tir na Nòg 2016
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#28
"Ich denke, ich spreche für das gesamte Hohe Haus, wenn ich dem Pontifex Maximus unseren Dank ausspreche.
Jedoch bitte ich darum, dass vorliegende Gesetz weiter zu beraten. Alles Notwendige wrde vom Comes Alexandriais bereits eingeleitet, die Maßnahmen laufen bereits, von hier aus können wir erst einmal wenig nternehmen. Vertrauen wir auf die Götter und harren der Dinge."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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#29
Helena Justina Falcata,'index.php?page=Thread&postID=16798#post16798' schrieb:" Und ausserdem: Die Imperatoren können, wenn sie es wollen, alles durchboxen."
Das mag so sicher möglich sein,doch haben und werden die Kaiser das sicher nicht tun,da ansonsten den Senatoren der Gedanke käme,das sie und der Senat eigendlich überflüssig sei.Unsere Kaiser waren und werden weise genug sein,die Einheit der Völker nicht zugunsten eines BASTA zu riskieren."
[Bild: i2805bgljog.png]
Εξαρχατης της Λυκαβηττός/Exarch von Lycabethos
[Bild: i2248bn0xcx.jpg]
[Bild: i2956befe4e.jpg]
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#30
Kommt von der Zuschauertribüne und titt vor den Senat

"Hohes Haus! Ich bin zwar noch nicht Imperator Occidentalis, doch darf ich dem Senat Versichern, dass weder mein Bruder noch ich gedenken, die bisherige Praxis der Gesetzgebung zu ändern."

Danach verneigt er sich vor seinem Vater, seinen Brüdern, den Consules und überhaupt vor dem Senat.

"In Zukunft möchte ich den Senat bitten, mich, wie unseren Vater und meinen Bruder, den Imperator Orientalis, auch weiterhin mit seiner Weisheit zu beraten."

Woraufhin er sich wieder setzt.
[Bild: i3615btrar2.png]
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#31
lächelt und wirft vielsagende Blicke zum nächsten Kaiser des Westens.
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#32
Lächelt kurz zurück um sich dann in Unterlagen zu vertiefen. Er hat vor, ein Arbeitskaiser zu werden und ganz bestimmt kein Grußaugustus. Die genaue Vermessung des Westreiches beginnt. Er will wissen, wie gross nicht nur die Dioecesiae des Reiches, sondern auch, wie gross die Provinzen sind. Und dann will er wissen, wer wieviel Land im Reich besitzt. Wichtig für die Besteuerung. Big Grin


[brief=Reich, 750]



Flächenberechnungen für die Dioecesis Alexandria

Doecesis Alexandria gesamt:
40.745.89 l² / 201.290 km²

Victris Citerior
(Hauptstadt Alexandria): 2.653,23 km² / 13.107,30 km²

Bagaudia (Hauptstadt Tolosa): 9.475,71 l² / 46.811,25 km²

Peninna (Hauptstadt Joviacum): 5.874,99 l² / 29.023,21 km²

Picenum Inferior (Hauptstadt Vindonissa): 4.737,89 l² / 23.405,81 km²

Picenum Superior (Hauptstadt Taracco), Festlandsteil auf der Halbinsel Baetica: 8.528,21 l² / 46.130,47 km²

Picenum Superior, insularer Teil auf Pangaea: 9.475,86 l² / 46.812,00

Gesamte Provinz Picenum Superior: 18.004,07 l² / 92.942,47 km²[/brief]
[Bild: i3615btrar2.png]
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#33
Und diese Unterlagen lässt er mit einem Schmunzeln sowohl dem Comes Alexandriais als auch seiner Schwester, der Ducessa Alexandriais, zukommen... Big Grin
[Bild: i3615btrar2.png]
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#34
Reagiert ob der Störung kaum,beschaut sich das kaiserliche Papier und schiebt es dann unter die anderen Papiere vor sich.Immerhin ist das Bürgerschaftsgesetz hier das Thema
Nach den Erklärungen der Kaiser und des Imperators Designatus,dürften sich die Bedenken und Einwände der Senatorinnen Flavia Domitilla und Justina Falcata wohl erledigt haben.Kehren wir zur Sachpolitik zurück und lasst uns gemeinsam die Lex de Cives Ladinii zu einer Endfassung bringen.Immerhin haben wir,in vollstem Respekt vor dem Senat im Angesicht der Katastrophe vor der Küste Ladiniens und Kush wichtigeres zu tun.
Ich ersuche daher das Hohe Haus,das mich baldigst der Präfekt der Umwelt,Consul Occidentalis Hajek an den Ort des Geschehens begleitet um die Schäden und Hilfsmaßnahmen zu koordinieren.schaut zu den anwesenden Consulen,Kaisern und seiner Schwester der Ducessa,fragend im Blick - Warum diese noch in aller Seelenruhe auf dem Besucherrang sitzt und den designierten Kaiser anhimmelt. Rolleyes
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#35
"Ich werde Euch selbstverständlich begleiten, Comes Alexandriais.", erklärt er dem Senator, im Angesicht der Not selbstverständlich die alten Rechnungen zur Seite schiebend, schließlich geht es hier um das Leben unschuldiger. Im Inneren bittet er Susanoo darum die See wieder zu beruhigen.
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#36
Ich schlage daher folgende Version vor:

Zitat:[brief=Pergament]

Bürgerschaftsgesetz
Lex de Cives Ladinii

§I Definition: Das Imperium Ladinorum kennt drei unterschiedliche Bürgerschaftsformen, den Amicus Ladinus, den Ambactus und den Civis Ladinus. Über die Vergabe der Bürgerschaftsformen ist das Censoriat zuständig.
§I.1 Das Censoriat wird aus den beiden amtierenden Consules gebildet.
§I.2 Bei einem abschlägigen Bescheid,kann der potenzielle Neubürger Beschwerde einlegen,dieser muss innerhalb 7 Tagen bearbeitet werden.Der/die Imperatoren können in die Beratungen mit einbezogen werden.
§I.3 Amicus Ladinus; ein Amicus Ladinus ist ein Einwohner oder ausländischer Besucher, der nicht dem Imperium angehört und somit keine ladinischen Bürgerrechte geniesst.
§I.4 Ambactus; ein Ambactus ist ein Bürger des Imperiums mit eingeschränkten Bürgerrechten, ein Gefolgsmann. Er kann nicht vom Senat in diesen hinein berufen werden
§I.5 Civis Ladinus; ein Civis Ladinus ist ein Vollbürger, dem die vollen Bürgerrechte zustehen. Ihm steht sowohl das aktive und das passive Wahlrecht auf Senatsebene zu, sofern er die dazu notwendigen Vermögenswerte nachweisen kann und vom Senat als Senator berufen wurde.

§II Erlangung der Bürgerschaftsfom Ambactus
§II.1 Ambactus ist, wer als Kind eines ladinischen Bürgers geboren wird.
§II.2 Ambactus ist ein Amicus Ladinus, der die ladinische Bürgerschaft beantragt und diese vom Censoriat verliehen bekommt.

§III Erlangung der Bürgerschaftsform Civis Ladinus
§III.1 Damit ein Einwohner die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus beantragen kann, muss er mindestens für eine Dauer von sechs Monaten die Bürgerschaftsform des Ambactus besessen haben. Zudem muss sich der Ambactus, der die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus anstrebt für diese Frist einen Patronus aus den Reihen der Cives Ladinii gewählt haben, und von diesem als sein Ambactus akzeptiert werden. Er gilt dann als akzeptiert, wenn der Patronus dies im Censoriat öffentlich bekannt gibt.
§III.2 Der Ambactus selbst kann für sich die Bürgerschaftsform des Civis Ladinus nicht beantragen, er muss einen Bürger mit den Rechten eines Civis Ladinus bitten, diese stellvertretend für ihn beim Censoriat zu beantragen.
§III.3 Das Censoriat ist berechtigt, einen Ambactus von sich aus die Bürgerschaftsform des Cives Ladinii schon vor Ablauf der sechsmonatigen Frist zu verleihen, wenn er einstimmig beschliesst, dass dieser Ambactus der Bürgerschaftsform des Civis Ladinus wegen besonderer Umstände würdig ist.


§IV Verlust des ladinischen Bürgerrechtes.
§IV.1 Das ladinische Bürgerrecht verliert ein Einwohner, der um Ausbürgerung aus dem Imperium bittet. Dieser Einwohner behält aber weiterhin den Status eines Amicus Ladinus.
§IV.2 Sollte es das Censoriat für notwendig erachten, kann es einen Civis Ladinus in die Bürgerrechtsform des Ambactus zurückstufen.Dieser Beschluss muss vom Censoriat einstimmig getroffen werden.
§IV.3 Sollte es das Censoriat für notwendig erachten, kann er einen Ambactus seiner Bürgerrechte und seiner Bürgerschaft entkleiden und zum "Hostis Imperii", zum Reichsfeind, erklären. Dieser Beschluss muss vom Censoriat einstimmig getroffen werden. Dem Hostis Res Publica stehen somit in Ladinien keinerlei Bürgerrecht mehr zu und er ist eine Persona non grata.

§V Umgang mit Besitz der Persona non grata im Geltungsbereich des ladinischen Rechtes
§V.1 Ein Hostis Imperii hat keinerlei Besitzanspruch auf die Güter, die er als Ambactus im Geltungsbereich des ladinischen Rechtes besessen hat, alle seine Güter fallen im Moment seiner Erklärung zum Hostis Imperii in den Besitz des Reiches.

§VI Bürgerschaftstest und Bürgerschaftseid
§VI.1 Vor Erteilung des Status eines Civis Ladinus muss der Kandidat einen Test aus 12 Fragen bestehen.
§VI.2 Besagter Fragenkatalog wird vom Censoriat gemeinschaftlich erarbeitet.
§VI.3 Der Test gilt als bestanden, wenn der Kandidat mindestens 8 der gestellten 12 Fragen richtig beantwortet hat.
§VI.4 Der aufzunehmende Vollbürger hat einen feierlichen Eid auf die Verfassung und auf das Imperium zu leisten, dessen Formel vom Senat vorgegeben wird.


[/brief]
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#37
"Mit der Definition "Länder des Reiches" werde ich mich nicht einverstanden erklären! Mit der Definition "in den Besitz des Reiches oder desjenigen Foederatus, in dem der Hostis Imperii seinen letzten Wohnsitz auf dem Boden des Imperiums hatte" kann ich gut leben. Die Dioecesiae unterstehen entweder dem Senat oder den Imperatoren. Diese Institutionen entscheiden - ausschliesslich! - darüber, welche Finanzmittel den Dioecesiae zukommen!" :evil:
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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#38
"Schau an, der alte Herr kann auch anders!" denkt der Herrscher des Ostens und wirft ein:

"Wir sind keine Föderation und sollten auch nicht versuchen, eine zu werden! Demnächst machen die Dioecesiae noch eine eigene Kultur- und Schulpolitik, obwohl diese doch der Praefectissa de Re Socialibus unterstehen. Oder eben den Foederatii."
[Bild: i3613bth4g3.png]
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#39
seufzt in sich
DAS ist mir durchaus klar,ich wohne schliesslich mit meiner Gens auch seit Generationen in diesem Reich.Mit Ländern wollte ich es mir/uns nur leichter machen und keinen Bandwurmsatz formulieren.
Majestäten euch ist doch wie mir bewusst,das mit Länder die Föderaten,Diocesien,Lucomonien ,Exarchat usw.usw. gemeint ist.Es ist auch von mir als VERSION angekündigt und nicht als Endfassung !
tippt nun leicht aufdem Pult und schaut auf die Sanduhr
Bis auf dieses Missverständnis - findet denn diese "Version" die Mehrheit im Senat ??
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#40
"Bis auf das Mißverständnis "Länder" kann Syrene zustimmen.Denn sonst wäre eine befehlsgewohnte Dioecesiae einem Foederatus gleich. Syrene und die anderen Foederatii sind und bleiben in ihren inneren Belangen jedoch souverän. Dann stimmen wir zu."
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