01.10.2019, 18:04
"Wahlen sind dazu da, die Wünsche des Volkes zu erfüllen, also kann dies tatsächlich geschehen.
So wie ich das Gesetz verstehe, werden die Amtsträger ausschließlich vom Senat besetzt. Die Zweite Kammer soll bei Gesetzen mit entscheiden. Besteht Uneinigkeit, so gibt es einen Vermittlungsausschuß. Kann auch der nicht vermitteln, entscheidet der Senat mit einfacher Mehrheit."
*SO*Dieses System ist nicht dem der Bundesrepublik Deutschland entlehnt, sondern dem der Republik Österreich, das bundesdeutsche ist noch wesentlich komplizierter.*SO*
So wie ich das Gesetz verstehe, werden die Amtsträger ausschließlich vom Senat besetzt. Die Zweite Kammer soll bei Gesetzen mit entscheiden. Besteht Uneinigkeit, so gibt es einen Vermittlungsausschuß. Kann auch der nicht vermitteln, entscheidet der Senat mit einfacher Mehrheit."
*SO*Dieses System ist nicht dem der Bundesrepublik Deutschland entlehnt, sondern dem der Republik Österreich, das bundesdeutsche ist noch wesentlich komplizierter.*SO*
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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