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Informelle Anfrage
#1
Zitat:
[Bild: beylerbeyipalastkl.jpg]
Ahmad Al Syrte Palast,
Al Daka,Kgr.Kush


Al Daka, den 05.03.2013




Geschätzter Censor des Imperium Ladinorum,

um möglichen Verwicklungen oder Missverständnissen aus dem wege zu gehn möchten wir höflichst folgende Anfragen an Euch richten,in der Hoffnung auf Beantwortung :

1.) Gibt es im IL ein Gesetz zur Staatsbürgerschaft,und wenn ja wie sieht es en Detail aus ?



Möge es Euch wohlergehen

gez.

[Bild: i18brzfje.png]
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#2
Zitat:
[Bild: photo-680-320abcb4.png]
Ephèbe-Stadt, den 05.03.2766, zur Gallicinium.
Majestät!
Als oberster Censor des Reiches befleissige ich mich zu sofortiger Beantwortung Euer Majestät Frage: Im Imperium Ladinorum ist die Einbürgerung nicht explizit geregelt, sie wird eher locker gehandhabt. Zwei- oder Mehrfachstaatsangehörigkeiten wurden hier nie als störend empfunden, da hier jedermann willkommen ist, der konstruktiv und schöpferisch am Aufbau der Nation mitwirken möchte.
Grundbedingung ist natürlich die Anerkennung der hiesigen Verhältnisse. Sollten Majestät hier im Imperium einbürgen wollen, so würde dies keinerlei Umstände bereiten.
Salve utque Vale!
[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]
[Bild: photo-683-21eab712.png]
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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