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Souveränitätsgarantie
#1
[brief=Reich, 750]

Konvention zur Neutralität der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis

Internationaler Pakt zum Schutz der Neutralität von Metropolis




Die Staaten der Welt, in dem Willen den Frieden zu erhalten und zu sichern, den Schutz unbewaffneter Staaten voranzutreiben, die Achtung staatlicher Souveränität zu fördern und die Akzeptanz der selbstbestimmten Neutralität zum ersten Mal eine Internationale Stimme zu geben erklären hiermit, die Anerkennung und den Schutz der Neutralität der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis und betonen nochmals ihren Schutz, durch die Charta der Vereinten Virtuellen Nationen, in Hinsicht auf die Verteidigung durch Friedenstruppen, dem Verbot des Einmarsches und allenanderen Schutzgarantien durch das internationale Völkerrecht.

Artikel 1 Neutralität

(1) Die Staaten der Konvention erklären das die Neutralität und Souveränität von Metropolis anerkannt und gewahrt wird. Alle Staaten erklären das sie die Neutralität von Metropolis wahren und nicht versuchen diese Neutralität zu beseitigen.

(2) Metropolis verpflichtet sich keine aggressiven Maßnahmen gegen den Weltfrieden zu begehen oder Friedens-gefährdende Maßnahmen zu unterstützen.

(3) Die Freie Demokratische Serverrepublik Metropolis erklärt alle potenziell Friedens-gefährliche Maßnahmen wenn möglich nur mit völkerrechtlichem Mandat bzw. mit internationaler Genehmigung durchzuführen.

Artikel 2 Metropolis:

Das Staatsgebiet der Freien Demokratischen Serverrepublik untersteht internationalem Schutz als nicht militarisierte Zone und als neutraler Staat, ihr Staatsgebiet dient dem internationalen Frieden und soll für Diplomatie und Völkerrecht genutzt werden.

Artikel 3 Frieden und Souveränität:

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu Frieden mit der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis zu halten und niemals militärische Maßnahmen oder andere aggressive Akte gegen die Freie Demokratische Serverrepublik Metropolis zu begehen.

(2) Die Souveränität der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis wird durch alle Konventionsstaaten anerkannt und geachtet und darf durch die Unterzeichnerstaaten niemals missachtet oder verletzt werden.

Artikel 4 Schlussbestimmung:

Zur Gültigkeit und Verwahrung dieser Konvention gilt das Völkerrecht, speziell die Charta der United Virtual Nations Organisation.

So haben Wir für Recht erkannt und unterzeichnen


[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]

[Bild: photo-323-ce4d57a1.png][/brief]
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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