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Lex Justina de Coloniae
#1
[brief=Reich,750]











Lex Justina de Coloniae


Wir, der Imperator Augustus Caesar, Pontifex Maximus, Optimus Princeps, Pater Patriae, Censor, Marcus Flavius Celtillus, im fünften Jahre Unserer Herrschaft, während es Consulates von Lucius Cornelius Sulla und Claudius Asparagus Globus, im Jahre 2767 zur Concubia, in Unserer Heiligen Hauptstadt Ephèbe-Stadt, haben im Bewusstsein der Verantwortung des Reiches gegenüber allen seiner Völker, im Bewusstsein auch der Bedrohung, die von raubgierigen Mächten für die an Zahl kleinen Völker unserer Kolonien ausgeht, den Vorschlag der ehrenwerte Senatorin Helena Justina Falcata, eben jene Kolonien betreffend, dem Senat zur Beratung vorgelegt. Die ehrenwerten Mütter und Väter baten Uns, dieses Gesetz anzunehmen und zu ratifizieren und Wir geruhen daher, diesem Ansinnen statt zu geben.



Ad I. Die Kolonien verbleiben im Staatsverband des Imperium Ladinorum.

Ad II. Die Kolonien werden je einem Vizekönig unterstellt, der die Autorität des Reiches repräsentiert.

Ad III. Die Vizekönige erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.

Ad
IV. Der Senat berät über die Kandidaten und schlägt Seiner Majestät dem
Kaiser für den Posten der Vizekönige geeignete Personen vor.

Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Vizekönigen, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.

Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.

Ad
VII. Sollte einer oder sollten mehrere Vizekönige den Interessen des
Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der
in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes
enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL" verzeichnet.



[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]

[Bild: photo-323-ce4d57a1.png][/brief]
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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