Imperium Ladinorum
Zu Gast im Palast - Druckversion

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Zu Gast im Palast - Functionarius - 08.10.2015

Gästezimmer und Räumlichkeiten sind im Palast bereit gestellt. Alles für die Gäste! Wink
Der Kaiser wird bald erscheinen.



- Zacharias Hajek - 09.10.2015

Wartet geduldig auf Seine Majestät.


- Honorius Flavius Julianus - 11.10.2015

Der Kaiser und sein Gast, der kushitische Kronprinz, erscheinen wieder im Palast.



- Nomenclator - 11.10.2015

Beginnt zu "singen".

"Seine kaiserliche Hoheit, Kronprinz Hamid al Syrte von Kush!
Seine Majestät, Kaiser Honorius Flavius Julianus!"

Dann wendet er sich zu den Eintretenden

"Seine Exzellenz, Zacharias Hajek, Consul Occidentalis et Praefectus de Re Naturalibus!"


- Zacharias Hajek - 11.10.2015

Erhebt sich: "¡Buenas tardes Majestades!" dann wendet er sich Honorius zu: "¡Muchas gracias! por la invitación."


- Honorius Flavius Julianus - 11.10.2015

Lächelt

"Gerne doch!"


- Zacharias Hajek - 11.10.2015

"Ihr wolltet, glaube ich, irgendetwas mit mir besprechen?"


- Honorius Flavius Julianus - 11.10.2015

"Ihr hattet, glaube ich, mich um einen Termin gebeten?" Big Grin


- Hamid al Syrte - 11.10.2015

"Exzellenz, es ist mir ein Vergnügen."


- Zacharias Hajek - 11.10.2015

"Nicht das ich wüsste, Majestad."


Sim-Off: Hat da jemand etwa Metropolis und Pentapolis durcheinander gebracht?


- Zacharias Hajek - 11.10.2015

Wendet sich dem Kronprinzen aus Kush zu: "Das Vergnügen ist ganz auf meiner Seite Majestad."


- Honorius Flavius Julianus - 11.10.2015

*SO*Sorry! Big Grin *SO*


- Zacharias Hajek - 11.10.2015

*so* kein Problem *so*

"Aber das sollte zu keinem Problem werden, wir werden sicherlich Gesprächsstoff finden."


- Honorius Flavius Julianus - 11.10.2015

"Oh ja! Natürlich..."

Klatscht in die Hände und ein Diener erscheint...flüster, flüster.... Big Grin



- Functionarius - 11.10.2015

Der Beamter erscheint und bringt ein Dokument mit

Dann kehrt der Beamte zurück. Mit einem Dokument.

[brief=Reich, 750]











Umfassender Vertrag zwischen dem Kaiserreich Kush und dem Reich der Ladiner!

WIR, Idris I, Schwert des Glaubens,Shah-in-Shah über Kush,Sucutra,Nubia,Meroe,Punt,Aotearoa,Bedscha,Abessinia & dem Fürstentum Syrte und WIR, Marcus Flavius Celtillus, Imperator Augustus Caesar, Pontifex Maximus, Optimus Princeps, Pater Patriae, Censor, und WIR, Honorius Flavius Julianus, αὐτοκράτωρ Imperator Orientalis et Imperator Designatus et Consul Orientalis et Comes Justinianopolitanae, WIR, die Imperatoren des Reiches der Ladiner, schliessen einen

Allumfassenden Vertrag, einen Foedus universalis, einen σύμβολαιον καθολικός

Ad I.
Das kushitische Kaiserreich und das Imperium Ladinorum, im Folgenden als "Die Vertragspartner" bezeichnet, sichern sich gegenseitig die Anerkennung ihrer staatlichen und territorialen Integrität, insbesondere und ausdrücklich die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen zu.

Ad II.
Die Freiheit des Handels zwischen staatlichen und privaten Partnern beider Staaten ist gewährleistet. Umweltschutzbestimmungen, allfällige Hafen und Flughafen-, Maut- und Wegenutzungsgebühren sind und bleiben Angelegenheit der jeweiligen Vertragspartner.

Ad III.
Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gelten fortan als gutnachbarlich. Kultureller, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Austausch zwischen den Vertragspartnern ist von beiden Seiten erwünscht und wird von beiden Staaten gefördert.
Im Falle von Naturkatastrophen und humanitären Krisen sichern sich beide Vertragspartner schnelle und unbürokratische Hilfe zu. Diese Hilfestellungen verbleiben unter der Hoheit desjenigen Staates, der diese Hilfe in Anspruch nimmt.

Ad IV.
Die diplomatischen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gelten als aufgenommen, Gesandtschaften in den Hauptstädten Al Dhaka und Alba Longa werden eingerichtet.

Ad V.
a. Die Vertragspartner nehmen den gegenseitigen Fähr- Luftschiff- und Flugverkehr auf.
b. Die Shu-Tefnet erhält Start- und Landerechte für die Flughäfen Alba Longa und Justinianopolis. Für die Monate Januar, Februar, März und April bzw. Ancylus, Enea und Decalus gelten diese Start- und Landerechte an drei Tagen je Woche. Für die restlichen Monate des Kalenderjahres gelten diese Start- und Landerechte an einem Tag je Woche.
c. Die S.A.E. erhält Start- und Landerechte für Strahlflugzeuge, geltend für den Flughafen Al Dhaka, an zwei Tagen in der Woche.
d. Die S.A.E. erhält Start- und Landerechte für Wolkengaleeren, geltend für die Häfen der Wolkengaleeren in Al Dhaka, Kassala, Sanaaq, Djelybeby, Asmara, Aniba und Djer Setiu. Diese Rechte gelten für den Hafen der Wolkengaleeren von Al Dhaka an zwei Tagen je Woche für Wolkengaleeren der Ephèbe-Klasse. Für die anderen genannten Häfen der Wolkengaleeren gelten diese Rechte für Wolkengaleeren der Nova-Klasse und nach den Maßgaben der Wirtschaftlichkeit. Kleinere, schwer zugängliche Orte innerhalb Kushs werden sukzessiv in den Fahrplan der S.A.E. aufgenommen.

Ad VI.

Die Vertragspartner werden die Weiterentwicklung der Wolkengaleeren gemeinsam fortführen.

Ad VII
Schlussbestimmung:
Dieser Vertrag kann im beiderseitigen Einverständnis der Vertragspartner jederzeit erweitert werden.
[/brief]



- Honorius Flavius Julianus - 11.10.2015

"Leset doch bitte. Wie ist Eure Meinung dazu?"


- Honorius Flavius Julianus - 13.10.2015

"Nun, Clarissimus?" Big Grin


- Zacharias Hajek - 13.10.2015

Lächelt.

"Was genau ist in diesem Fall mit allumfassend gemeint?"


- Honorius Flavius Julianus - 13.10.2015

Lächelt zurück.

"Damit ist gemeint, dass unsere Staaten einen Vertrag schliessen, der weit über einen Anerkennungsvertrag hinaus geht."


- Hamid al Syrte - 14.10.2015

fügt hinzu:
"Wir denken,das es Zeit ist wieder neues Vertrauen zu fassen.Sicher gibt es hier wie bei uns Strömungen die diese Annäherung als zu schnell erachten.Jedoch sollte eine Minderheit uns in unserem Vorhaben nicht abbringen lassen."Der Kronprinz ist leicht beunruhigt,lässt es sich aber nicht anmerken