Geschäftsordnung des Senates - Druckversion +- Imperium Ladinorum (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum) +-- Forum: Imperium Occidentalis/ Αυτοκρατορία τῆς Δύσις (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=59) +--- Forum: Dioecesis Ephèbe/διοίκησις Εφήβε (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=5) +---- Forum: Palatinum Flavium (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=37) +----- Forum: Palast des Proconsuls von Vitellia Secunda (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=39) +------ Forum: Senatus Imperii/γερουσία (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=51) +------ Thema: Geschäftsordnung des Senates (/showthread.php?tid=1143) Seiten:
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- Zacharias Hajek - 24.11.2016 "Ein guter Vorschlag!" - Marcus Flavius Celtillus - 24.11.2016 [brief=Reich,750] Das Hohe Haus möge entscheiden: Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.Soll der Senat die in folgendem Text vorliegende Geschäftsordnung des Parlamentes annehmen? Ja [ ] Nein [ ] Enthaltung [ ] Ad I. Ad I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus. Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules. AdII. 1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden. Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna. AD IV. Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde. [/brief] "So möchte ich vorschlagen." - Lucius Cornelius Sulla - 24.11.2016 Für die Dioecesis Alba Longa: [brief=Reich,750] Das Hohe Haus möge entscheiden: DerSoll der Senat die in folgendem Text vorliegende Geschäftsordnung des Parlamentes annehmen? Ja [x] Nein [ ] Enthaltung [ ] Ad I. Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird. Ad I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus. Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules. AdII. 1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden. Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna. AD IV. Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde. [/brief] - Frederico Morak - 24.11.2016 Für das Volk der Volksrepublik Pentapolis: [brief=Reich] Das Hohe Haus möge entscheiden: Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.Soll der Senat die in folgendem Text vorliegende Geschäftsordnung des Parlamentes annehmen? Ja [x] Nein [ ] Enthaltung [ ] Ad I. Ad I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus. Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules. AdII. 1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden. Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna. AD IV. Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde. [/brief] "Wow! Der Senat heißt nun schon Parlament.", denkt er sich. - Pericles Agrippa - 25.11.2016 "Für das Königreich Syrene:" [brief=Reich, 750] Das Hohe Haus möge entscheiden:
Ad I.1.Soll der Senat die in folgendem Text vorliegende Geschäftsordnung des Parlamentes annehmen? Ja [x] Nein [ ] Enthaltung [ ] Ad I. Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus. Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules. AdII. 1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden. Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna. AD IV. Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen. Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde. [/brief] - Helena Justina Falcata - 25.11.2016 "Für die Dioecesis Thivara:" [brief=Reich, 750] Das Hohe Haus möge entscheiden:
Soll der Senat die in folgendem Text vorliegende Geschäftsordnung des Parlamentes annehmen? Ja [x] Nein [ ] Enthaltung [ ] Ad I. Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird. Ad I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus. Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules. AdII. 1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden. Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna. AD IV. Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen. Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt. Ausnahme: Blindenhunde. [/brief] |