Ende der Feria Senata und Einberufung des Senates! - Druckversion +- Imperium Ladinorum (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum) +-- Forum: Imperium Occidentalis/ Αυτοκρατορία τῆς Δύσις (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=59) +--- Forum: Dioecesis Ephèbe/διοίκησις Εφήβε (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=5) +---- Forum: Palatinum Flavium (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=37) +----- Forum: Palast des Proconsuls von Vitellia Secunda (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=39) +------ Forum: Senatus Imperii/γερουσία (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=51) +------ Thema: Ende der Feria Senata und Einberufung des Senates! (/showthread.php?tid=312) |
- Frederico Morak - 27.03.2016 "La República Popular de Pentapolis apoya la propuesta de Lycabethos. Votamos que sí." - Iulia Flavia Domitilla - 27.03.2016 Frederico Morak,'index.php?page=Thread&postID=16645#post16645' schrieb:Das immer so stille Pentapolis meldet sich nun auch zu Wort: "Letzteres ist nur allzu zutreffend. Die innere Souveränität der Föderaten darf schon qua Verfassung nicht angetastet werden. Daher muss der Text dahingehend geändert werden. Auch im Hinblick und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Regierungsformen der Föderaten." - Iulia Flavia Domitilla - 27.03.2016 Tiffanix,'index.php?page=Thread&postID=16649#post16649' schrieb:Geschätzte anwesende Senatoren,da uns das Minen Thema stark erregt,würde ich bitte beantragen,das wir das Thema: Bürgerschaftsgesetz Lex de Cives Ladinii in einer eigenen Sitzung behandeln.Beide Vorlagen sins so wichtig,das es zu keiner Vermischung kommen sollte. "Dem stimme ich in meiner Eigenschaft als Antragstellerin des nun nachfolgend zu behandelnden Gesetzesvorhaben über die Staatsbürgerschaf zu. Verhandeln wir also zunächst das Montangesetz." - Helena Justina Falcata - 29.03.2016 "Ich lege den Text in aktualisierter Fassung erneut vor:" [brief=Pergament] Lex Justina de Rerum Montanarium
§I Erwerb von Schürflizenzen§ I.1 Für jede neu vergebene Schürflizenz hat der Antragsteller eine Lizensgebühr in Höhe von 36.000,00 Ð zu entrichten. Mit dieser Lizenz bekommt der Antragssteller die grundsätzliche Genehmigung Bodenschätze abzubauen. § I.2 Die Lizenzen müssen jährlich erneuert werden, diese Erneuerung ist kostenlos. §II Genehmigung von Minen §II.1 Jede neue Mine muss von den Diocetes senatorischer Dioecesiae, den Comites kaiserlicher Dioecesiae, der Regierung der Volksrepublik Pentapolis, der Regierung des Königreiches Syrene, der Regierung des Königreiches Dacia, der Regierung des Königreiches Palmyra bzw. der Regierung des Königreiches Comagena genehmigt werden. Diese Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Senat bzw. den Imperatoren bzw. den Regierungen der Foederatii widerufen werden. §II.2 Für die Genehmigung jeder neuen Mine ist eine Genehmigungsgebühr in Höhe von 18.000,00 Ð zu entrichten. §II.3 Wenn bei Betrieb der Mine gegen Reichsgesetz verstossen wird, kann diese Genehmigung jederzeit wieder entzogen werden. §III Entrichtung von Ertragssteuern §III.1 Aus dem Ertrag der Mine hat der Betreiber Steuern in Höhe von 5% des durchschnittlichen Marktwertes des geförderten Rohstoffes an die Regierungsbehörden der Dioecesiae bzw. der Foederatii zu entrichten. §III.2 Als Rohstoff wird in diesem Fall das direkt dem Erdboden entnommene Material definiert, welches zur Weiterverarbeitung geeignet ist. §III.3 Das Reich bzw. die Foederatii haben das Recht, jederzeit unangemeldet Aediles in die Betriebe zu schicken, um die Qualität der für die Steuer relevanten Rohstoffe zu bestimmen. §III.4 Die eingesetzten Aediles haben zudem das Recht, jederzeit in die Bücher Einsicht zu nehmen, um die korrekte Abfuhr von Steuern sicher zu stellen. §IV Begünstigte der Ertragssteuern und Gebühren §IV.1 Die Erträge aus den durch dieses Gesetz erhobenen Steuern und Gebühren fliessen in voller Höhe in die Haushalte der Dioecesiae bzw. der Foederatii ein. [/brief] - Marcus Flavius Celtillus - 31.03.2016 " Wäre dieser Entwurf reif zur Abstimmung?" - Zacharias Hajek - 31.03.2016 Sieht die Änderungen und lässt es wie sein Landsmann so stehen, die Regierung kann ohne das Parlament eh nicht viel tun und auch keine solche Genehmigung ausstellen. "Gibt es noch Wortmeldungen? Sonst würden wir nun zur Abstimmung kommen." - Audata - 31.03.2016 "Nun lassen sie mich doch erstmal in Ruhe zu Ende lesen. Comagena lässt sich nicht hetzen oder müssen sie alle noch eine Sänfte erreichen ?" :whistling: vertieft sich wieder und stutzt dann "In dieser Vorlage ist ja garnicht erwähnt,wie der Lizenznehmer nach Ausbeutung einer Mine zu verfahren hat !! Renaturierung,Verfüllung,Endlagerung des Aushubes - nichts geklärt und erklärt. Es kann doch wohl nicht sein,das WIR hinterher auf den horrenden Kosten sitzen bleiben sollen ?! Das würde immerhin erhebliche Risiken bergen und die Gewinne der Lizenzgeber schmälern !!" - Zenobia von Palmyra - 31.03.2016 "Wohl wahr! Jedoch! Ich möchte anmerken, dass eine allfällige Renaturierung eines gesonderten Gesetzes bedürfte, eines Gesetzes, um dessen Ausarbeitung das Königreich Palmyra den Praefectus de Re Naturalibus im Falle der Annahme der Lex Justina bitten möchte." Lächelt dem Praefectus et Consul zu - Postumus - 31.03.2016 "Dennoch Majestät - ich kann keinen Fehler daran sehen,das im vorliegenden Entwurf eingefügt wird,das Lizenznehmer,nach ihrer Abbautätigkeit,also ihrem *genehmigten Raubbau der Natur* auch die *Heilung* und deren Kosten zu tragen haben. Dies würde jedem Unternehmen zeigen,das im ladinischen Imperium klare Regeln für Mensch und Natur - zum Wohlgefallen der Götter herrschen.Als Exarch stehe ich da inhaltlich neben der Königin von Comagena." - Zenobia von Palmyra - 31.03.2016 "Das verstehe ich. Ich bin allerdings der Meinung, dass wir hierzu eines gesonderten Gesetzes bedürften. Dass das Imperium die Natur schonen will, versteht sich ohnehin von selbst." Flüstert dann dem Exarchen zu: "Der Präfekt soll sich doch nicht übergangen fühlen... " - Postumus - 31.03.2016 raunt zurück: "Das Eine macht das andere nicht überflüssig.Ich halte den Umweltpräfekten für so klug und ausgeglichen das er schon unterscheiden kann.SO werde ich nicht zustimmen können." - Zenobia von Palmyra - 01.04.2016 Tiffanix,'index.php?page=Thread&postID=16676#post16676' schrieb:raunt zurück: "Wenn Ihr der Meinung seid, dass diese Festlegung bereits in dieses Gesetz gehört, anstatt in ein gesondertes Gesetz, dann formuliert dies doch bitte in einer Ergänzung des vorliegenden Antrages. Als §V, zum Beispiel. Wie schon gesagt, bin ich ebenfalls der Meinung, die Umweltbelange sollten direkt angesprochen werden, nur sehe ich die Notwendigkeit eines gesonderten Gesetzes. Von "überflüssig" habe ich übrigens nie gesprochen..." Erwidert die Königin leicht verschnupft, als hätte man ihr vorgeworfen, die Umwelt sei ihr geradezu gleichgültig. - Zacharias Hajek - 01.04.2016 "Ich schlage vor, dass wir im Gesetz festlegen, dass die Umwelt zu schützen ist samt Renaturierung, Endlagerung etc. doch das Details wiederum in einem gesonderten Gesetz festgeschrieben werden." - Audata - 01.04.2016 "Sehr genau so habe ich mir das vorgestellt Dominus Hajek und damit ist sicher auch der Exarch einverstanden ?" - Postumus - 01.04.2016 "So ist es,denn damit ist mitnichten der Präfekt der Umwelt übergangen, und ein jeder Interessent kann bis zur Abstimmung/Erlassung des Gesetzes ersehen,was ihn erwartet,wenn er denn das Risiko einer Ausbeutung von Bodenschätzen ergreifen mag.Da Lycabethos über kaum ausgebaute Strassen verfügt,sind dort auch mit erheblichen Kosten und Eingriffen in die Umwelt zu rechnen.Wir wollen da keineswegs entrechtet werden - ich verweise da nur auf die den götternseidank nicht vollzogenen Aktionen dieses Grosskonzerns aus Victorien !" - Zenobia von Palmyra - 01.04.2016 Tiffanix,'index.php?page=Thread&postID=16682#post16682' schrieb:"So ist es,denn damit ist mitnichten der Präfekt der Umwelt übergangen, und ein jeder Interessent kann bis zur Abstimmung/Erlassung des Gesetzes ersehen,was ihn erwartet,wenn er denn das Risiko einer Ausbeutung von Bodenschätzen ergreifen mag.Da Lycabethos über kaum ausgebaute Strassen verfügt,sind dort auch mit erheblichen Kosten und Eingriffen in die Umwelt zu rechnen.Wir wollen da keineswegs entrechtet werden - ich verweise da nur auf die den götternseidank nicht vollzogenen Aktionen dieses Grosskonzerns aus Victorien !" "Fremde Ideen als die eigenen verkaufen...suuuper!" denkt die Königin... "Ihr stimmt mir also zu, wenn ich sage, im Gesetz solle stehen: "§V Pflichten der lizenznehmenden Unternehmen bezüglich der Renaturierung der von ihnen ausgebeuteten Minen und Gebiete regelt im Einzelnen ein Reichsgesetz"? Im Übrigen: Der Bau einer Schienengaleerenverbindung ist an sich noch kein grosser Eingriff in die Natur. Und welche Kosten und Eingriffe in die Umwelt überhaupt entstehen, wird die Zukunft weisen. Im Moment hat sich dort noch nichts verändert." Sie fragt sich übelstgelaunt, ob der Exarch auch nur den Schimmer einer Ahnung hat, wie gross "sein" Gebiet eigentlich ist... - Audata - 01.04.2016 fragt sich was wohl eine Schienengaleere ist ? ?( "Teure Kollegin,es kostet uns nichts wenn wir weise vorbauen.Wo ist das Problem,jedem Lizenznehmer gleich mit auf den Weg zu geben,das er die Schäden die er macht wieder egalisieren muss bei Erlöschen seiner Lizenz ?Es ist nur fair,das ein Betrieb diese Spätkosten dann in seine Berechnungen einbeziehen kann. Nur weil ihr es noch nicht für sinnig erachtet,muss es nicht gleich unsinnig sein,nicht wahr ?"schaut seelenruhig zur Anaterin und mampft ein Pampelmusenstück - Zenobia von Palmyra - 01.04.2016 "Ja aber, dass meinte ich doch! Nur sollen diese Bestimmungen in einem eigenen Gesetz geregelt werden. Mehr nicht." - Zacharias Hajek - 02.04.2016 "Ich würde schon konkreter vorgehen wollen." §V: Der Mienenbetrieb und der Abtransport der Geförderten Rohstoffe, wie auch die Entsorgung aller unerwünscht-geförderten Stoffe und Verunreinigungen sind auf eine Art durchzuführen, die die Umweltbelastung soweit wie möglich in Grenzen hält. Infolge der Schließung einer Mine sind die bestmögliche Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Weiteres regelt ein gesondertes Reichsgesetz, sowie die Gesetze der Föderaten.
- Postumus - 02.04.2016 "Sehr gut formuliert Consul Hajek.So ist das voll annehmbar.Könnte damit die Monarchin von Palmyra leben ?" |