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Freundschaftsvertrag mit der Vereinigten Republik - Druckversion

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Freundschaftsvertrag mit der Vereinigten Republik - Zacharias Hajek - 12.06.2017

Ein lang unter dem Tisch gefallener Antrag wird dem Senat zugesandt, der Senat soll nun endlich auch zu der, der Republik versprochenen, Beratung zukommen:

Freundschaftsvertrag zwischen der Vereinigten Galaktischen Föderativen Republik der Planeten und dem Imperium Ladinorum


Die Vereinigte Galaktische Föderative Republik der Planeten und das Imperium Ladinorum,

im Geiste der Freundschaft zwischen dem metropolianischen und ladinischen Völkern,

im Wille diese Freundschaft fortzusetzen und die notwendigen Grundlagen zu schaffen,

entschlossen diese Freundschaft weiter auszubauen und einen Rahmen zu schaffen, in der sie weiter Wachsen kann,

schließen und verkünden diesen Freundschaftsvertrag zwischen der Vereinigten Galaktischen Föderativen Republik der Planeten (im weiteren als Republik bezeichnet) und dem Imperium Ladinorum (im weiteren als IL bezeichnet).


Teil I Grundlagen

Artikel 1 Völkerfreundschaft:
(1) Das IL und die Republik erklären sich gegenseitig zu Freundstaaten, sie vereinbaren die Freundschaft zwischen Metropolis und dem IL fortzuführen.
(2) Die Republik und das IL erkennen sich beide als unabhängige, freie und souveräne Staaten an. Das IL erkennt die Republik als Rechtsnachfolger der Freien Demokratischen Republik Metropolis an.
(3) Das IL und die Republik verpflichten sich, sollte es jemals zum Streit kommen, diesen Streit auf friedlichem Wege zu lösen und niemals zu den Waffen zu greifen und sich zu bekriegen.
(4) Die Republik gestattet weiterhin, dass das IL jederzeit Beobachter in die Sitzungen der metropolianischen Nationalversammlung entsenden darf. Sie erweitert dieses Recht auf einen Beobachter im Senat und Rat der Republik, selbiges gilt für die Regierung von Metropolis und dem Exekutivkomitee der Republik. Im Gegenzug genehmigt das IL Beobachter der Republik im ehrwürdigen Senat des Imperiums. Die Beobachter beider Seiten können bei besonders sensiblen Themen von der Sitzung ausgeschlossen werden.
(5) Das IL und die Republik einigen sich auf die Zusammenarbeit in Sachen: Diplomatie, Kultur, Bildung, Gesundheit, Forschung, Archäologie, Wissenschaft und Handel. Zum Thema Zusammenarbeit werden regelmäßige Gespräche auf unterschiedlichsten Ebenen geführt, jedoch mindestens zwei pro Jahr.

Artikel 2 Diplomatische Vertretungen:
(1) Es werden zwischen beiden Staaten diplomatische Vertretungen aufgebaut. Beide Staaten sehen die Gebiete der diplomatischen Vertretungen, sowie die diplomatischen Residenzen als exterritoriales Gebiet des jeweils anderen an und gestehen den diplomatischen Vertretern, sowie deren angehörige, ihrem Besitz etc. diplomatische Immunität zu.
(2) Das IL erkennt die Jedi-Enklave als diplomatische Vertretung der Republik an. Darüber hinaus erkennt sie die besondere Vertretung der Republik Metropolis, innerhalb der Enklave, als Vertretung der Freien Demokratischen Republik Metropolis an. Das IL erkennt an, dass der Orden der Iedi befugt ist im Namen der Republik Abkommen auszuhandeln. Des Weiteren erkennt das IL von nun an das Generalkonsulat, sowie die Konsulate der Freien Demokratischen Republik Metropolis in Pentapolis als Generalkonsulat und Konsulate der Republik an.
(3) Die Republik erkennt die Botschaft des Imperium Ladinorum in Bremen als ständige Vertretung des Imperiums in der Freien Demokratischen Republik Metropolis an. Das IL verpflichtet sich schnellstmöglich eine Botschaft in Coruscate City zu beziehen. Die Republik garantiert für einen funktionierenden, flexiblen und gesicherten Transport für das diplomatische Personal und Inventar zwischen Erde und Mars.

Artikel 3 Raumtransport & Technologie:
(1) Die Republik garantiert dem IL, dass keine Raumschiffe zwischen dem IL und der Republik verkehren. Die Republik vermeidet Überflüge von Raumschiffen über das imperiale Staatsgebiet.
(2) Die Republik sichert dem IL zu, dass Angehörige der Republik keine fortgeschrittene Technologie ohne Absprache mit den Imperialen Behörden verwenden.

Artikel 4 Handel:
(1) Privathändlern des Imperium Ladinorum steht es frei Handel mit dem Wirtschaftsministerium der Republik, sowie der Freien Demokratischen Republik Metropolis aufzunehmen und umgekehrt.
(2) Der Wechselkurs zwischen Galaktischen Credits (/¢) und Ladinischem Denar (Ð) wird auf 1:1 festgelegt.

Artikel 5 Freizügigkeit:
(1) Privatreisen zwischen den Vertragsstaaten sind frei.
(2) Ein Einreisevisum wird nicht benötigt.

Artikel 6 Schlussbestimmungen:
(1) Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn beide Vertragsparteien ihn ratifiziert haben.
(2) Dieser Vertrag kann durch weitere Übereinkünfte erweitert und ergänzt werden.
(3) Mit Inkrafttreten dieses Vertrages tritt der „Freundschaftsvertrag über den diplomatischen Status zwischen dem Imperium Ladinorum und der Freien Demokratischen Serverrepublik Metropolis“ außer kraft.