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Lex Komnena de Re Foederatii et de Re Autonomiae - Druckversion

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Lex Komnena de Re Foederatii et de Re Autonomiae - Anna Komnena - 05.04.2019

Die DN gibt einen Antrag zur Beratung an den Princeps Senatus aus.

Zitat:
[Bild: i7512ba3gzx.png]


Lex Komnena de Re Foderatii et de Re Autonomiae

Um die Föderaten auch weiterhin an der Gesetzgebung des Reiches zu beteiligen und um auch den Dioecesiae die Möglichkeit der Participation an dieser Gesetzgebung und politischen Gestaltung zu geben, bitten die Nationaldemokraten den Senat, die Dioecesiae in Autonomien zu verwandeln und gleichzeitig den Foederatii und Autonomiae in einer zweiten Kammer, dem Synkletos/Σύγκλητος, oben genannte Mitarbeit an der Gesetzgebung zu verleihen.

Besagter Synkletos/Σύγκλητος wird seinen Sitz in Justinianopolis haben und 12 Deputierte zählen, die die 5 Foederatii, die 6 Dioecesiae und das Exarchat Lycabethos vertreten.

Die Foederatii bestimmen ihren jeweiligen Deputierten nach ihren eigenen Regeln, die zu gründenden Autonomiae wählen ihre Deputierten nach dem Verhältniswahlrecht. Wahlsieger ist derjenige Kandidat, welcher eine einfache Mehrheit erhält. In Pattsituationen entscheidet eine Stichwahl. Die Deputierten werden den Namen eines Dioketes tragen und ihre jeweiligen Autonomien als Gouverneure regieren.

Die Stimmgewichtung der Dioketes und damit der jeweiligen Autonomien beziehungsweise der Foederatii, bemisst sich nach deren Bevölkerungszahl, darf aber drei Stimmen nicht unterschreiten und die Zahl 12 nicht überschreiten.



RE: Lex Komnena de Re Foederatii et de Re Autonomiae - Anna Komnena - 06.04.2019

Aufgaben der Autonomien:

Die von der Verfassung gewünschte kulturelle Vielfalt innerhalb der Einheit des Reiches wird durch die Autonomien gewährleistet und gefördert.

Die den, dann ehemaligen Dioecesiae, zukommenden finanziellen Mittel werden ungeschmälert an die Autonomiae überwiesen.

Gesetze und Verordnungen, die mindestens einen Föderaten, bzw. eine Autonomie betreffen, sollen von beiden Häusern des Parlaments beraten und verabschiedet werden.
Legt der Synkletos Einspruch gegen ein vom Senat verabschiedetes Gesetz ein, so geht dieses Gesetz in einen Vermittlungsausschuß, der zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Synkletos und des Senates gebildet werden wird.
Sollte besagter Vermittlungsausschuß zwischen beiden Häusern des Parlaments keine Einigung erzielen können, so kann der Synkletos mit einfacher Mehrheit des Senates überstimmt werden.

Reichssache ist die Schaffung von Gesetzen als Rahmenbedingungen, die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen obliegt den Autonomien bzw. den Foederatii.