Grundlagenvertrag mit Severanien - Druckversion +- Imperium Ladinorum (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum) +-- Forum: Palatinum et Sedis Legationii/προξενης (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=43) +--- Forum: Palatinum Flavium (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=27) +---- Forum: Praefectus Palatinensis (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=158) +----- Forum: Praefectus Palatinensis de Re Externaae/γραφείο της μέγας δομέστικος (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=49) +----- Thema: Grundlagenvertrag mit Severanien (/showthread.php?tid=2091) |
Grundlagenvertrag mit Severanien - Niketas Choniatés - 24.04.2024 Handlung:
Die Hofbeamten haben einen Entwurf für einen Grundlagenvertrag zwischen Severanien und dem Reich erarbeitet.
Grundlagenvertrag
zwischen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien und dem Reich der Ladiner Präambel Dieser Vertrag ist getragen vom Wunsch und Willen zum friedlichen Miteinander beider Völker. §1: Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien, nachfolgend Severanien genannt, und das Reich der Ladiner, nachfolgend Ladinien genannt, erkennen sich als souveräne Staaten an und verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen Staates in einer friedlichen Koexistenz zu achten. §2: Severanien und Ladinien nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf und entsenden Botschafter in den jeweils anderen Staat. Die diplomatischen Vertreter genießen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates diplomatische Immunität. §2.a: Die Botschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Staates besonders geschützt. Die Botschaften beider Vertragspartner gelten als jeweiliger exterritorialer Besitz. §3: Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten den freien Handel zu ermöglichen und zu fördern. Beide Parteien bekräftigen ihren Wunsch zu kultureller Zusammenarbeit und dem touristischen Austausch. §3.a: Beide Staaten gewähren ihren Bürgern Visumfreiheit. §4: Die Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart. §5: Beide Vertragspartner verpflichten sich, keinerlei nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegeneinander zu betreiben. §5.a: Eine Zusammenarbeit im Bereich der Abwehr von Terrorismus und der Abwehr der organisierten Kriminalität wird angestrebt. §6: Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Staatsorgane in Kraft. §7: Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Staates unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. §7.a: Bei einer Kündigung bleiben die §1, §2 und §2a unberührt und bleiben wirksam. RE: Grundlagenvertrag mit Severanien - Niketas Choniatés - 27.04.2024 Handlung:
Der Text wurde aktualisiert, wird hier und heute veröffentlicht. Die Vetofrist von einer Woche beginnt heute. Sollte kein Veto innerhalb einer Woche seitens eines Senators und/oder eines Regierungsmitglieds oder aber eines und/oder der Imperatores Augusti eingelegt werden, so erhält dieser Text Rechtskraft. RE: Grundlagenvertrag mit Severanien - Kleopatra Selene - 28.04.2024 "Die PPP legt definitiv KEIN Veto ein!" RE: Grundlagenvertrag mit Severanien - Anna Komnena - 28.04.2024 "Wir Nationalliberalen legen ebenfalls und genauso definitiv KEIN Veto ein!" RE: Grundlagenvertrag mit Severanien - Frederico Morak - 29.04.2024 "Die ASUL sieht ebenfalls keinerlei Gründe ein Veto einzulegen." RE: Grundlagenvertrag mit Severanien - Arcadius Flavius Aelianus - 29.04.2024 "Dann werden mein kaiserlicher Bruder und ich den Vertrag noch heute ratifizieren." RE: Grundlagenvertrag mit Severanien - Honorius Flavius Julianus - 05.05.2024 "Der Vertrag wurde heute durch die Sozialistische Bundesrepublik Severanien ratifiziert und erhält damit Rechtswirkung." |