Wirtschaftsdelegation aus Victorien - Druckversion +- Imperium Ladinorum (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum) +-- Forum: Palatinum et Sedis Legationii/προξενης (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=43) +--- Forum: Palatinum Flavium (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=27) +---- Forum: Praefectus Palatinensis (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=158) +----- Forum: Praefectus Palatinensis de Re Finantiatarum/γραφείο της μέγας κουροπαλάτης (https://imperium.ladinorum.mikronation.de/Forum/forumdisplay.php?fid=29) +----- Thema: Wirtschaftsdelegation aus Victorien (/showthread.php?tid=683) |
- Lucius Fiscus - 24.06.2014 Nippt lächelnd am Wein. - Charlton Nightflight - 24.06.2014 *Charlton, wie immer gut vorbereitet, klappt seinen Aktenkoffer auf und tippt alles mögliche in seinen Laptop ein. Nach kurzer Zeit spuckt sein mobiler Reisedrucker den Vertrag aus, den er umgehend signiert und seinem Gesprächspartner überreicht.* [brief=leer,750] Konzessionsvertrag
zwischen den Parteien Reich der Ladiner, kurz Ladinien, vertreten durch den Präfekten der Nationalbank Ladiniens, Claudius Asparagus Globus nachfolgend "Konzessionsgeber" genannt und Northern Industries und deren Tochterunternehmen Meanshire Mining Cooperation, Northport, Victorien, vertreten durch Charlton Nightflight nachfolgend "Konzessionsnehmer" genannt. §1 Rechte des Konzessionsnehmers §1.1 Dem Konzessionsnehmer mit das Schürf- und Ausbeutungsrecht ladinischer Bodenschatzvorkommen gewährt. §1.2 Dem Konzessionsnehmer gebührt das alleinige Recht zur Ausbeutung der von ihm erschlossenen Bodenschatzvorkommen. Ein Abbau der erschlossenen Rohstoffvorkommen durch dritte Parteien ist ausgeschlossen. §1.3 Die Durchsetzung der Rechte des Konzessionsnehmers werden durch den Staat Ladinien als Konzessionsgeber garantiert. §2 Pflichten des Konzessionsnehmers §2.1 Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, 10% des Gewinns aus der Nutzung der in Ladinien abegabuten Bodenschätze als Förderabgabe abzuführen. §2.2 Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zu Bau und Unterhalt der Infrastruktur seiner Arbeitersiedlungen. Dies sind im Einzelne Häuser, Zufahrtswege, Versorgungsanlagen mit Wasser, Gas und Elektrizität. §2.2a Der Konzessionsnehmer ist berechtigt, die Nutzung der Infrastruktur ausserhalb der betrieblichen Notwendigkeit den Nutzern in angemessener Weise in Rechnung zu stellen. §3 Gesamter Vertrag §3.1 Dieser Vertrag stellt die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien dar. §3.2 Nebenabreden, Änderungen sowie alle zwischen den Vertragsparteien vor dem Abschluss dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind ungültig, sofern sie nicht in diesem Vertrag schriftlich festgehalten wurden. §4 Gerichtsstand §4.1 Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche ist Northport, Victorien. Für Northern Industries als Konzessionsnehmer, am 24.06.2014 Charlton Nightflight, COO Northern Industries Für das Reich der Ladiner als Konzessionsgeber, am 24.06.2014 Claudius Asparagus Globus, Präfekt der Nationalbank [/brief] Dominus Asparagus, Ihr müsst nur noch den Vertrag unten unterschreiben. - Claudius Asparagus Globus - 24.06.2014 Nun gut, dann will ich das Vertragswerk signieren. [brief=leer,750] Konzessionsvertrag
zwischen den Parteien Reich der Ladiner, kurz Ladinien, vertreten durch den Präfekten der Nationalbank Ladiniens, Claudius Asparagus Globus nachfolgend "Konzessionsgeber" genannt und Northern Industries und deren Tochterunternehmen Meanshire Mining Cooperation, Northport, Victorien, vertreten durch Charlton Nightflight nachfolgend "Konzessionsnehmer" genannt. §1 Rechte des Konzessionsnehmers §1.1 Dem Konzessionsnehmer mit das Schürf- und Ausbeutungsrecht ladinischer Bodenschatzvorkommen gewährt. §1.2 Dem Konzessionsnehmer gebührt das alleinige Recht zur Ausbeutung der von ihm erschlossenen Bodenschatzvorkommen. Ein Abbau der erschlossenen Rohstoffvorkommen durch dritte Parteien ist ausgeschlossen. §1.3 Die Durchsetzung der Rechte des Konzessionsnehmers werden durch den Staat Ladinien als Konzessionsgeber garantiert. §2 Pflichten des Konzessionsnehmers §2.1 Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, 10% des Gewinns aus der Nutzung der in Ladinien abegabuten Bodenschätze als Förderabgabe abzuführen. §2.2 Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich zu Bau und Unterhalt der Infrastruktur seiner Arbeitersiedlungen. Dies sind im Einzelne Häuser, Zufahrtswege, Versorgungsanlagen mit Wasser, Gas und Elektrizität. §2.2a Der Konzessionsnehmer ist berechtigt, die Nutzung der Infrastruktur ausserhalb der betrieblichen Notwendigkeit den Nutzern in angemessener Weise in Rechnung zu stellen. §3 Gesamter Vertrag §3.1 Dieser Vertrag stellt die gesamten Vereinbarungen zwischen den Parteien dar. §3.2 Nebenabreden, Änderungen sowie alle zwischen den Vertragsparteien vor dem Abschluss dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind ungültig, sofern sie nicht in diesem Vertrag schriftlich festgehalten wurden. §4 Gerichtsstand §4.1 Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche ist Northport, Victorien. Für Northern Industries als Konzessionsnehmer, am 24.06.2014 Charlton Nightflight, COO Northern Industries Für das Reich der Ladiner als Konzessionsgeber, am 24.06.2767/2014 Claudius Asparagus Globus, Präfekt der Nationalbank [/brief] - Charlton Nightflight - 24.06.2014 Ausgezeichnet und vielen Dank. Dominus Asparagus, Dominus Fiscus, trinken wir auf eine gedeihliche Zusammenarbeit! |