Imperium Ladinorum
Einberufung einer dringenden Senatssitzung - Druckversion

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- Lady Enigma - 02.10.2014

Meine Güte, bei uns kommt auch nicht jeder in den Rat... Big Grin


- Lady Enigma - 02.10.2014

Aber Querschläger haben wohl bessere Chancen als Opportunisten...


- Servus - 02.10.2014

Das Gespräch wird in Flughafennähe fortgeführt. Wink



- Lucius Cornelius Sulla - 03.10.2014

Hochverehrte Seatoren,

ich schlage vor, dass wir seiner Majestät folgende Form der Lex Justina de Coloniae zur Unterschrift raten.





[brief=Reich,750]









Lex Justina de Coloniae


Bitte um eine Debatte über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.

Der Senat wolle folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, beraten:

Ad I. Die Kolonien verbleiben bis zu einem anderweitigen Beschluß Seiner Majestät und des Senates im Staatsverband des Imperium Ladinorum.

Ad II. Die Kolonien werden je einem Generalgouverneur unterstellt, der die Autorität des Reiches und der interessierten Staatengemeinschaft repräsentiert.

Ad III. Die Generalgouverneure erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.

Ad IV. Die Wahl der Generalgouverneure wird der Vollversammlung der UVNO übertragen.
Ad IV.1. Sollte der Fall eintreten, dass die Vollversammlung der UVNO sich nicht über die Besetzung des oder der Posten eines oder mehrerer Generalgouverneure einigen kann, so berät hierüber der Senat und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser hierfür geeignete Personen vor.

Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Generalgouverneuren, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.

Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.

Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Generalgouverneure den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL, Mandat der UVNO" verzeichnet.[/brief]


- Dr. Edvart Šcodar - 03.10.2014

Die folgende Fassung hallte ich folglich für Sinnvoller:

Lucius Cornelius Sulla,'index.php?page=Thread&postID=12200#post12200' schrieb:[brief=Reich,750]









Lex Justina de Coloniae


Bitte um eine Debatte über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.

Der Senat wolle folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, beraten:

Ad I. Die Kolonien verbleiben bis zu einem anderweitigen Beschluß Seiner Majestät und des Senates im Staatsverband des Imperium Ladinorum.

Ad II. Die Kolonien werden je einem Generalgouverneur unterstellt, der die Autorität des Reiches und der interessierten Staatengemeinschaft repräsentiert.

Ad III. Die Generalgouverneure erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.

Ad IV. Der Senat berät über die Kandidaten und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser für den Posten der Generalgouverneure geeignete Personen vor.

Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Generalgouverneuren, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.

Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.

Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Generalgouverneure den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL, Mandat der UVNO" verzeichnet.[/brief]



- Lucius Cornelius Sulla - 03.10.2014

Sehr schön. Ich denke dass alles so von statten gehen kann.


- Marcus Flavius Celtillus - 03.10.2014

M.F.C. überlegt kurz und merkt dann an

"Dann machen wir es so. Allerdings möchte ich den Begriff "Generalgouverneur" gegen "Vizekönig" austauschen, dass klingt feierlicher. Generalgouverneur ist ein bisschen technokratisch, nicht wahr?" Big Grin


- Lucius Cornelius Sulla - 03.10.2014

Da stimme ich seiner Majestät zu.


- Marcus Flavius Celtillus - 03.10.2014

"Dann verehrte Senatorin Justina, wollt Ihr die Neufassung vornehmen?"


- Helena Justina Falcata - 03.10.2014

"Sehr wohl, Majestät!"

Es folgt eine Verneigung.

"Wiewohl ich traurig darüber bin, dass die UVNO und überhauprt die internationale Gemeinschaft sich als derart unfähig erwiesen hat, derlei Probleme friedlich zu lösen. Suchen wir unser Heil in einem starken Bund. Und grenzen wir Interessensphären genauestens ab."


- Helena Justina Falcata - 03.10.2014

"im Bewusstsein der Verantwortung des Reiches gegenüber allen seiner Völker, im Bewusstsein auch der Bedrohung, die von raubgierigen Mächten für die an Zahl kleinen Völker unserer Kolonien ausgeht, bite ich das Hohe Haus Seiner Majestät folgenden Text als Gesetz vorzuschlagen:"

[brief=Reich,750]









Lex Justina de Coloniae


Bitte um Abstimmung über die Zukunft der Kolonien Ladinisch-Süost-Antica, dass Land Kenahu; Ladinisch-Zentralorceanien, dass Land Rasenna sowie Ladinisch-Südsamaria, dass Land Malacandra, im nachfolgenden "die Kolonien" genannt.

Seine majestät der Kaiser sowie der Senat wollen folgende Vorstellungen der Senatorin Helana Justina Falcata, die ladinischen Kolonien und Überseebesitzungen betreffend, als Gesetz verabschieden:

Ad I. Die Kolonien verbleiben im Staatsverband des Imperium Ladinorum.

Ad II. Die Kolonien werden je einem Vizekönig unterstellt, der die Autorität des Reiches repräsentiert.

Ad III. Die Vizekönige erwählen sich einen oder mehrere Berater aus der einheimischen Bevölkerung.

Ad IV. Der Senat berät über die Kandidaten und schlägt Seiner Majestät dem Kaiser für den Posten derVizekönige geeignete Personen vor.

Ad V. Die Gesetzgebung in den Kolonien obliegt den Vizekönigen, soweit nicht die Verfassung des Reiches von ihr betroffen ist.

Ad VI. Letzte Weisungsbefugnis hat Seine Majestät der Kaiser.

Ad VII. Sollte einer oder sollten mehrere Vizekönige den Interessen des Reiches zuwider handeln, so kann und wird er bzw: werden sie mittels der in den Kolonien befindlichen ladinischen Streitkräfte des Amtes enthoben.
Ad VII.1. Die Kolonien werden auf den Landkarten mit ihrem Namen und dem Vermerk "zum IL" verzeichnet.[/brief]


- Helena Justina Falcata - 03.10.2014

[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]


- Lucius Cornelius Sulla - 03.10.2014

[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]


- Pericles Agrippa - 03.10.2014

Helena Justina Falcata,'index.php?page=Thread&postID=12214#post12214' schrieb:[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]
"Einem vernüftigen Vorschlag soll man sich nicht verschliessen."


- Dr. Edvart Šcodar - 04.10.2014

Vermutet, da er schon in den Senat gerufen worden ist, sollte er auch abstimmen, bevor er die Stimme abgibt fragt er jedoch Lucius, ob er abstimmen darf und hält vorsorglich einen angekreuzten Stimmzettel in der Hand:

[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]


- Lucius Cornelius Sulla - 04.10.2014

Hat nichts dagegen. Blickt aber noch mal fragend zum Kaiser.Wink


- Claudius Asparagus Globus - 04.10.2014

[brief=Reich, 750]






Sic/oué/ναι/Ja [X]

Non/nô/όχι/Nein [ ]
[/brief]


- Marcus Flavius Celtillus - 04.10.2014

Lucius Cornelius Sulla,'index.php?page=Thread&postID=12218#post12218' schrieb:Hat nichts dagegen. Blickt aber noch mal fragend zum Kaiser.Wink
Glaubt seinen Augen nicht zu trauen, gibt eine seine Zustimmung -mit einem breiten Grinsen. "Wir werden mal die Föderatenverträge überarbeiten" denkt er sich. Big Grin



- Lucius Cornelius Sulla - 26.10.2014

Werte Amtsbürder und Amtsschwester,

Ich würde sagen der Gesetzesvorschlag wurde vom Senat gebilligt. Ich bitte seine Majestät nun untertänigst ihn rechtskräftig zu machen.


- Marcus Flavius Celtillus - 26.10.2014

"Mütter und Väter des Reiches! Der Gesetzesantrag der ehrenwerten Senatorin Helena Justina Falcata ist somit angenommen. Ich bedanke mich beim Hohen Hause und der Senatorin Justina."