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Lex Komnena de Re Foederatii et de Re Autonomiae
#2
Aufgaben der Autonomien:

Die von der Verfassung gewünschte kulturelle Vielfalt innerhalb der Einheit des Reiches wird durch die Autonomien gewährleistet und gefördert.

Die den, dann ehemaligen Dioecesiae, zukommenden finanziellen Mittel werden ungeschmälert an die Autonomiae überwiesen.

Gesetze und Verordnungen, die mindestens einen Föderaten, bzw. eine Autonomie betreffen, sollen von beiden Häusern des Parlaments beraten und verabschiedet werden.
Legt der Synkletos Einspruch gegen ein vom Senat verabschiedetes Gesetz ein, so geht dieses Gesetz in einen Vermittlungsausschuß, der zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Synkletos und des Senates gebildet werden wird.
Sollte besagter Vermittlungsausschuß zwischen beiden Häusern des Parlaments keine Einigung erzielen können, so kann der Synkletos mit einfacher Mehrheit des Senates überstimmt werden.

Reichssache ist die Schaffung von Gesetzen als Rahmenbedingungen, die Ausgestaltung dieser Rahmenbedingungen obliegt den Autonomien bzw. den Foederatii.

[Bild: i6756b3jae2.png]
Ἄννα Κομνηνή δέσποινα μυτιλήνηκων
Lucomonissa (Fürstin) Anna Komnena von Mytilene
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RE: Lex Komnena de Re Foederatii et de Re Autonomiae - von Anna Komnena - 06.04.2019, 18:26



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