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Gesetz zur Wiedereinführung des Cursus Honorum
#7
Ehrenwerte Väter und Mütter des Reiches, ehrenwerter Senator Teohari Atreus Decebaléscu, 

Ich danke Euch für Eure Vorschläge, Senator.


Jedoch das es keine Implementierungsphase  gibt, ist Falsch. Ich zitiere Artikel "11. Inkrafttreten und Änderungen. 1) Dieses Gesetz tritt mit Unterzeichnung und Verkündung in der nächsten Legislaturperiode in Kraft." Dass heißt, wenn wir in dieser Legislaturperiode das Gesetz beschließen so tritt es erst in der nächsten Legislaturperiode in Kraft.

Ich finde, dass Magistrate ungehindert arbeiten können sollen. Sollte es Anzeichen für einen Amtsmissbrauch oder andere Verbrechen geben, so schützt die Immunität sie ja nicht vor Ermittlungen in diesem Verfahren. Die Immunität schützt sie nur vor einem Gerichtsprozess, der sie dann nach Ablauf der Amtszeit erwartet. Und die Immunität schützt sie auch vor ungerechtfertigten Verhaftungen. Die Magistrate müssen rechtlich geschützt sein, ihnen auf Verdacht ihn den Schutz des Gesetzes zu entziehen halte ich für unangebracht. Bis zur Beweis der Schuld ist man unschuldig und dies gilt auch für Magistrate.
Praefectus de Re Militaria
Fürst von Tarraco
Consul Occidentalis
Proconsul  von Vitellia Secunda

[Bild: i6642bs0gto.png]
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RE: Gesetz zur Wiedereinführung des Cursus Honorum - von Lucius Cornelius Sulla - 18.04.2019, 15:05



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