10.12.2015, 16:29
"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe murmelt der Comes,ein Händler ist in der Pflicht seine Produkte vor dem Verkauf an Kunden zu testen und zu prüfen.Was für Fahrräder und Kraftfahrzeuge gilt,für Hausbauer etc. das soll erst recht für den Lebensmittelhandel gelten.Zudem noch keinerlei Belege - das deutet zudem auf unseriöse Buchführung hin.Sollte da auch Land und Staatskasse behummst werden ?" §$%