01.01.2014, 14:00
Mühsam schreib Dr. Šcodar an der Verfassung um diese noch vor Jahreswechsel verkünden zu können. Nachdem er sich auch noch-einmal ausgeruht hat, tritt er auf die Stufen des Parlamentes und verließt laut die Verfassung der Republik:
Verfassung der Föderativen Republik Pentapolis
Präambel:
Wir, das Volk von Pentapolis verbunden im Imperium Ladinorum, im Willen eine Republik zu errichten, im Willen eine funktionsfähige Demokratie zu schaffen. Nutzen unsere verfassungsgebende Gewalt verkünden diese Verfassung und gründen damit die Föderative Republik Pentapolis .
Teil I Grundsätze des Staates
Artikel 1 Ausrichtung der Staatsgewalt
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ihm ist der Staat verpflichtet.
Artikel 2 Hauptstadt und Staatsausrichtung
Die Hauptstadt der Republik ist Apollonia, die Republik ist eine Plebiszitäre Demokratie.
Artikel 3 Städte Nutzung des Territoriums:
(1) Die Republik wird gegründet von den Städten Callatis, Tomis, Apollonia, Messembria und Odessos.
(2) Die Nutzung des übrigen Landes im Form der Gründung neuer Staaten wird in Form von Regionalgebieten erfolgen die nach den Gründungsstädten benannt sind, die Gründungsstädte übernehmen die Regionalverwaltung.
Teil II Legislative
Artikel 4 Das pentapolische Parlament
(1) Das Parlament von Pentapolis wird pentapolisches Parlament heißen und besteht aus 3 Kammern. Das pentapolische Parlament wird jedes Jahr vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis neu gewählt.
(2) Die Erste Kammer ist der Senat der Republik er besteht aus drei Senatoren jeder Stadt und jedes Dorfes in der Republik.
(3) Die zweite Kammer ist der Rat von Pentapolis er besteht aus 5 Abgeordneten jeder Region.
(4) Die dritte Kammer des Parlamentes ist der Demokratische Rat, in Ihr treffen jeweils 10 reguläre Vertreter (Delegierte) jeder Region zusammen, zudem steht es den Bürgern offen als Delegierte an den Sitzungen teilzunehmen.
(5) Die Bürger im Demokratischen Rat besitzen den selben Status wie ein Delegierter mit allen Rechten und Pflichten.
(6) Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis nimmt im Senat der Republik und im Rat von Pentapolis als Vorsitzender pro Tempore die Wahl der Vorsitzenden vor.
(7) Ein Mitglied einer Kammer kann mehreren Kammern angehören.
Artikel 5 Der Senat der Republik:
(1) Der Senat der Republik besteht aus 3 Senatoren jeder Stadt und jeden Dorfes auf dem Gebiet der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende des Senates der Republik ist der Prokonsul des Senates, der Vizevorsitzende ist der Konsul des Senates. Beide sind in getrennten Wahlgängen zu wählen und benötigen mehr als die Hälfte der Abgegebenen Stimmen.
(3) Der Senat hat sich eine Satzung zu geben.
Artikel 6 Der Rat von Pentapolis
(1) Der Rat von Pentapolis besteht aus 5 Abgeordneten jeder Region der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende des Rates von Pentapolis ist der Prätor des Rates von Pentaopolis, sein Vizevorsitzende ist der Konsul des Rates von Pentapolis. Beide sind in getrennten Wahlvorgängen mit mehr als der Hälfte der Abgegebenen Stimmen zu wählen.
(3) Der Rat von Pentapolis hat sich eine Satzung zu geben.
Artikel 7 Der Demokratische Rat von Pentapolis
(1) Der Demokratische Rat von Pentapolis besteht aus 10 Delegierten jeder Region der Föderativen Republik Pentapolis sowie aus dem teilnehmenden Volk der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende ist der vom Volk gewählte Präsident der Föderativen Republik Pentapolis. Der Vizevorsitzende ist der vom Volk gewählte Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis.
(3) Der Demokratische Rat von Pentapolis hat sich eine Satzung zu geben.
Verfassung der Föderativen Republik Pentapolis
Präambel:
Wir, das Volk von Pentapolis verbunden im Imperium Ladinorum, im Willen eine Republik zu errichten, im Willen eine funktionsfähige Demokratie zu schaffen. Nutzen unsere verfassungsgebende Gewalt verkünden diese Verfassung und gründen damit die Föderative Republik Pentapolis .
Teil I Grundsätze des Staates
Artikel 1 Ausrichtung der Staatsgewalt
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus, ihm ist der Staat verpflichtet.
Artikel 2 Hauptstadt und Staatsausrichtung
Die Hauptstadt der Republik ist Apollonia, die Republik ist eine Plebiszitäre Demokratie.
Artikel 3 Städte Nutzung des Territoriums:
(1) Die Republik wird gegründet von den Städten Callatis, Tomis, Apollonia, Messembria und Odessos.
(2) Die Nutzung des übrigen Landes im Form der Gründung neuer Staaten wird in Form von Regionalgebieten erfolgen die nach den Gründungsstädten benannt sind, die Gründungsstädte übernehmen die Regionalverwaltung.
Teil II Legislative
Artikel 4 Das pentapolische Parlament
(1) Das Parlament von Pentapolis wird pentapolisches Parlament heißen und besteht aus 3 Kammern. Das pentapolische Parlament wird jedes Jahr vom gesamten Volk der Föderativen Republik Pentapolis neu gewählt.
(2) Die Erste Kammer ist der Senat der Republik er besteht aus drei Senatoren jeder Stadt und jedes Dorfes in der Republik.
(3) Die zweite Kammer ist der Rat von Pentapolis er besteht aus 5 Abgeordneten jeder Region.
(4) Die dritte Kammer des Parlamentes ist der Demokratische Rat, in Ihr treffen jeweils 10 reguläre Vertreter (Delegierte) jeder Region zusammen, zudem steht es den Bürgern offen als Delegierte an den Sitzungen teilzunehmen.
(5) Die Bürger im Demokratischen Rat besitzen den selben Status wie ein Delegierter mit allen Rechten und Pflichten.
(6) Der Präsident der Föderativen Republik Pentapolis nimmt im Senat der Republik und im Rat von Pentapolis als Vorsitzender pro Tempore die Wahl der Vorsitzenden vor.
(7) Ein Mitglied einer Kammer kann mehreren Kammern angehören.
Artikel 5 Der Senat der Republik:
(1) Der Senat der Republik besteht aus 3 Senatoren jeder Stadt und jeden Dorfes auf dem Gebiet der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende des Senates der Republik ist der Prokonsul des Senates, der Vizevorsitzende ist der Konsul des Senates. Beide sind in getrennten Wahlgängen zu wählen und benötigen mehr als die Hälfte der Abgegebenen Stimmen.
(3) Der Senat hat sich eine Satzung zu geben.
Artikel 6 Der Rat von Pentapolis
(1) Der Rat von Pentapolis besteht aus 5 Abgeordneten jeder Region der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende des Rates von Pentapolis ist der Prätor des Rates von Pentaopolis, sein Vizevorsitzende ist der Konsul des Rates von Pentapolis. Beide sind in getrennten Wahlvorgängen mit mehr als der Hälfte der Abgegebenen Stimmen zu wählen.
(3) Der Rat von Pentapolis hat sich eine Satzung zu geben.
Artikel 7 Der Demokratische Rat von Pentapolis
(1) Der Demokratische Rat von Pentapolis besteht aus 10 Delegierten jeder Region der Föderativen Republik Pentapolis sowie aus dem teilnehmenden Volk der Föderativen Republik Pentapolis.
(2) Der Vorsitzende ist der vom Volk gewählte Präsident der Föderativen Republik Pentapolis. Der Vizevorsitzende ist der vom Volk gewählte Vizepräsident der Föderativen Republik Pentapolis.
(3) Der Demokratische Rat von Pentapolis hat sich eine Satzung zu geben.