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Antworten zu Thema: Flavisches Hausgesetz No. I
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Geschrieben von Aulus Flavius Dentatus - 26.05.2024, 12:19
Handlung:
Das Hausgesetz wird mit sofortiger Wirkung gestrichen. Mitglieder der kaiserlichen Familie dürfen sich also wieder innerhalb der Parteien betätigen.
Bei den anstehenden Wahlen tritt daher der stellvertretende Präfekt der Militärischen Angelegenheiten an, nicht mehr als Stellvertreter, sondern als ordentlicher Präfekt an.
Geschrieben von Arcadius Flavius Aelianus - 25.11.2016, 10:20
[brief=Privat,750]


Lex de Gens Flavia No. I

Reate, Turanis den 23. Amphilus des Jahres 2769, zur Hora quinta.
WIR, Arcadius Flavius Aelianus, Imperator Augustus Caesar, Optimus Princeps, Pater Patriae, und WIR, Honorius Flavius Julianus, αὐτοκράτωρ Imperator Orientalis et Comes Justinianopolitanae, WIR, die Imperatoren des Reiches der Ladiner und Oberhäupter der Gens Flavia, beraten durch Unsere Erhaben Mutter, die Augusta, beraten durch Unseren Erhabenen Vater, den Augustus, beraten aber auch durch Unsere Großeltern, beschliessen für Uns und Unsere Familie wie folgt:

Den Mitgliedern der kaiserlichen Familie ist die Betätigung innerhalb der neu zu gründenden Parteien untersagt!

Unbenommen hiervon bleiben die Rechte, Ämter, Titel und Würden, die Familienmitgliedern aufgrund der ererbten Rechte der von der Gens Flavia regierten Lucomonien zukommen, ebenso die Rechte, Ämter, Titel und Würden, die ihnen in Zukunft innerhalb der Verwaltung des Reiches zukommen können.



[Bild: photo-816-0d791b3b.png][Bild: i3897bwm8pe.png]
[Bild: i2578b40igp.png][Bild: i2577bir7xe.gif][/brief]