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Antworten zu Thema: Sir Doyle zu Gast in der Hauptstadt
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Themenübersicht (Neueste zuerst)
Geschrieben von Arthur Collin Doyle - 06.11.2012, 10:32
Glaubt zu bemerken, wie der sonst so gefasste Kaiser in Wut geraten ist. Beschwichtigend meint er:



"Majestät, der victorische Verband in Richtung Caledonia-Moesia ist natürlich nicht gegen das Imperium gerichtet. Ich selbst empfinde bei dieser Sache ein gewisses Unbehagen."
Geschrieben von Marcus Flavius Celtillus - 06.11.2012, 01:20
"Wozu? Sollen die da unten das doch unter sich aussmachen! Es sind nicht unsere Grenzen! Sicher: Da leben pagane Mitmenschen...über deren Rechte können wir wachen. Aber da es ja ein völkerrechtlich anerkannter Staat ist...sollen sie sich eine Schutzmacht suchen. Wir sind bislang der einzige Staat, der deswegen noch keine Streitkräfte mobilisiert hat. Was hätten wir da schon zu gewinnen? Sollen die sich da die Schädel einschlagen oder sich gemeinschaftlich einem anderen Staat anschliessen - für uns gibt es da nichts, worum zu kämpfen sich lohnen würde..."
Geschrieben von Vitus Annius Abacus - 06.11.2012, 00:15
"Nun, es ist ein eigener souveräner Staat dieses Caledonien/Moesien alle Eingriffe von Aussen wären feindlich zu sehen.Es gilt sehr behutsam vorzugehen.
Warum reden wir nicht mit diesem Dacien ?"
Geschrieben von Marcus Flavius Celtillus - 06.11.2012, 00:04
"Wie wahr, wie wahr...als persönliche Ambacta der Argeaden MUSS! ich sie akzeptieren. Nur muss ich wohl für ihr Königreich eine gewisse Schutzfunktion annehmen. Schwierig. "
murmelt Kaiserlein....höfische Sitten setzen sich durch...
Geschrieben von Vitus Annius Abacus - 05.11.2012, 23:49
"Naja wenn ihr das meint Imperiale Sonne die um den Erdball kreist."
Geschrieben von Marcus Flavius Celtillus - 05.11.2012, 23:35
Erklärt geduldig, denn der Premier ist auf den Inseln geboren

"Nun ja. Es gibt die 5 grossen Häuser. Die Antiocheíden, die Attalaiden, die Palaiologen, die Argeaden und die Flavier. Wenn nun eine Argeadin eine ausländische Königin - Audata ist die König der Denteleter! In Moesia...also Caledonia-Moesia. Und die bekriegen sich da! Also: Die Argeaden sind kaiserlicher Abstammung, mit den Flaviern eng verwandt, genau wie die Palaiologen....Und nun nimmt Venefica eine ausländische Vasallenfürstin in ihre Patronage auf...das ist ein Fall für die Asámblia...nicht wahr?"
Geschrieben von Vitus Annius Abacus - 05.11.2012, 23:09
"Audata wer imperiale Allmächtigkeit ?Geht es um ein neues Putz und Desinfektionsmittelchen von unsere Pharmazeutin ?"
Geschrieben von Marcus Flavius Celtillus - 05.11.2012, 22:50
Liest den Brief und übersäuert zusehends. Dann reicht er den Brief an seinen Premierminister weiter. Sichtlich genervt.
"Aus der Nummer komme ich jetzt nicht mehr raus....Eine Argeadin nimmt Audata als Ambacta auf....."
Geschrieben von Livia Lucilla Argeadina - 04.11.2012, 13:48
Dem Kaiser wird ein Schreiben aus Glanum überbracht.
Geschrieben von Vitus Annius Abacus - 30.10.2012, 01:02
raunt zurück" Vielen Dank Majestät,ich werde dafür gut entlohnt geniale Personalentscheidungen zu treffen." Big Grin
Geschrieben von Marcus Flavius Celtillus - 30.10.2012, 00:32
Flüstert seinem Premier zu

"Helena Justina Falcata als Generalgesandte? Gute Wahl...." Wink
Geschrieben von Vitus Annius Abacus - 30.10.2012, 00:26
hebt sein Glas ebenfalls
"Mögen die Götter mit uns sein und die Verträge mit Leben erfüllen."
Geschrieben von Marcus Flavius Celtillus - 30.10.2012, 00:17
"Ich bin schon ein bisschen zufrieden. Auf unser aller Wohl."
Prostet allen Anwesenden im Allgemeinen und Seiner Exzellenz im Besonderen zu. Wink
Geschrieben von William Cromwall - 29.10.2012, 22:15
unterschreibt ebenfalls

Wahrlich ein bedeutender Tag ist heute. Der Guardian wird noch unterzeichnen und dann ist alles unter dach und Fach würde ich sagen.

Zitat:
Vertrag über den freien Handel, die Zollfreiheit und die juristische Kooperation zwischen dem Alemanish Empire und dem Imperium Ladinorum
Die Hohen Vertragschliessenden Parteien, namentlich das Aleminish Empire (folgend als AE bezeichnet) und das Imperium Ladinorum (folgend als IL bezeichnet) schließen einen Vertrag zur Sicherung des freien Handels, freien Personenverkehrs sowie der juristischen Zusammenarbeit fortlaufend als


Freihandelsabkommen
bezeichnet.
Getragen vom Wunsche nach freien und friedlichen Handel sowie nach Förderung des Wohlstandes beschliessen das AE und das IL in Eintracht nachstehend genannte Punkte.


§1 Die Vertragspartner verzichten auf gegenseitige Zölle, Abgaben, Beschränkungen und ähnliche Handelshemmnisse und bekennen sich zu einem freien Warenverkehr.

§2 Die Visumspflicht wird aufgehoben.

§3 Ein zollfreier Personenverkehr wird eingerichtet.

§4 Ein- und Ausfuhrverbote dürfen nur auf Grundlage von Lebensmittel-, Tierschutz- sowie Umweltschutzbestimmungen verhängt werden.

§5 Die Vertragsstaaten vereinbaren, dass sie Personen, die in einem der beiden Staaten ein Verbrechen begangen haben und in dem jeweils anderen Vertragsstaat gesichtet oder festgenommen werden, an den Staat auszuliefern, in dem das Verbrechen begangen wurde.
Personen, die die Staatsbürgerschaft des Staates, in dem das Verbrechen nicht begangen wurde, innehaben, werden nicht ausgeliefert, jedoch können müssen sie dann dort vor ein Gericht gestellt werden, wenn die Beweislast dies zulässt.

§6 Die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden leisten gegenseitige Amtshilfe.


Ephèbe-Stadt, den 29.10.2765, zur Concubia
[Bild: photo-323-ce4d57a1.png]
[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]

Für die Krone des Alamanish Empire:

[Bild: unterschriftcromwall.png]
Geschrieben von Marcus Flavius Celtillus - 29.10.2012, 21:05
Die übliche Prozedur: Diener mit Siegellack etc.... Big Grin

Zitat:
Vertrag über den freien Handel, die Zollfreiheit und die juristische Kooperation zwischen dem Alemanish Empire und dem Imperium Ladinorum
Die Hohen Vertragschliessenden Parteien, namentlich das Aleminish Empire (folgend als AE bezeichnet) und das Imperium Ladinorum (folgend als IL bezeichnet) schließen einen Vertrag zur Sicherung des freien Handels, freien Personenverkehrs sowie der juristischen Zusammenarbeit fortlaufend als


Freihandelsabkommen
bezeichnet.
Getragen vom Wunsche nach freien und friedlichen Handel sowie nach Förderung des Wohlstandes beschliessen das AE und das IL in Eintracht nachstehend genannte Punkte.


§1 Die Vertragspartner verzichten auf gegenseitige Zölle, Abgaben, Beschränkungen und ähnliche Handelshemmnisse und bekennen sich zu einem freien Warenverkehr.

§2 Die Visumspflicht wird aufgehoben.

§3 Ein zollfreier Personenverkehr wird eingerichtet.

§4 Ein- und Ausfuhrverbote dürfen nur auf Grundlage von Lebensmittel-, Tierschutz- sowie Umweltschutzbestimmungen verhängt werden.

§5 Die Vertragsstaaten vereinbaren, dass sie Personen, die in einem der beiden Staaten ein Verbrechen begangen haben und in dem jeweils anderen Vertragsstaat gesichtet oder festgenommen werden, an den Staat auszuliefern, in dem das Verbrechen begangen wurde.
Personen, die die Staatsbürgerschaft des Staates, in dem das Verbrechen nicht begangen wurde, innehaben, werden nicht ausgeliefert, jedoch können müssen sie dann dort vor ein Gericht gestellt werden, wenn die Beweislast dies zulässt.

§6 Die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden leisten gegenseitige Amtshilfe.


Ephèbe-Stadt, den 29.10.2765, zur Concubia
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[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]
Geschrieben von William Cromwall - 28.10.2012, 20:00
Ja, Majestät, ich denke so kann dies Unterschrieben werden.
Geschrieben von Marcus Flavius Celtillus - 27.10.2012, 21:53
Liest aufmerksam

"Das will mir wohl gefallen, Exzellenz. Ich denke, so können wir es siegeln"
Geschrieben von William Cromwall - 27.10.2012, 21:05
Was halten Majestät von einem solchen Werk zwischen unseren beiden Nationen?


Zitat:Vertrag über den freien Handel, die Zollfreiheit und die juristische Kooperation zwischen dem Alemanish Empire und dem Imperium Ladinorum

Die Hohen Vertragschliessenden Parteien, namentlich das Aleminish Empire (folgend als AE bezeichnet) und das Imperium Ladinorum (folgend als IL bezeichnet) schließen einen Vertrag zur Sicherung des freien Handels, freien Personenverkehrs sowie der juristischen Zusammenarbeit fortlaufend als

Freihandelsabkommen

bezeichnet.
Getragen vom Wunsche nach freien und friedlichen Handel sowie nach Förderung des Wohlstandes beschliessen das AE und das IL in Eintracht nachstehend genannte Punkte.


§1 Die Vertragspartner verzichten auf gegenseitige Zölle, Abgaben, Beschränkungen und ähnliche Handelshemmnisse und bekennen sich zu einem freien Warenverkehr.

§2 Die Visumspflicht wird aufgehoben.

§3 Ein zollfreier Personenverkehr wird eingerichtet.

§4 Ein- und Ausfuhrverbote dürfen nur auf Grundlage von Lebensmittel-, Tierschutz- sowie Umweltschutzbestimmungen verhängt werden.

§5 Die Vertragsstaaten vereinbaren, dass sie Personen, die in einem der beiden Staaten ein Verbrechen begangen haben und in dem jeweils anderen Vertragsstaat gesichtet oder festgenommen werden, an den Staat auszuliefern, in dem das Verbrechen begangen wurde.
Personen, die die Staatsbürgerschaft des Staates, in dem das Verbrechen nicht begangen wurde, innehaben, werden nicht ausgeliefert, jedoch können müssen sie dann dort vor ein Gericht gestellt werden, wenn die Beweislast dies zulässt.

§6 Die Sicherheits- und Ermittlungsbehörden leisten gegenseitige Amtshilfe.


Ephèbe-Stadt, den
Geschrieben von Lucius Fiscus - 25.10.2012, 19:33
Erhebt sich, verneigt sich vor dem Kaiserpaar, Premier und dem Gast - und hat das Gefühl, ein Schatten husche vor seinen Augen. "Also...eine neue Brille! in meinem Alter schon Altersweitsichtigkeit?" denkt sich Lucius

"Majestäten! Exzellenzen! Wir empfehlen uns. Folgt mir bitte, Sir Doyle..."
Geschrieben von Angerona - 25.10.2012, 19:23
in einen dunklen Umhang gehüllt huscht eine Gestalt von Säule zu Säule und wispert dem Premier zu:
"Dominus Abacus?Pssst,nichts anmerken lassen wir haben kunde erhalten das unterhalb Partheniens ähm Meidums Südspitze Piraten ihr Unwesen treiben.Gerüchte behaupten,diese Schorken haben einen Minister aus dem Süden festgesetzt.Wir werden das weiter unauffällig beäugen."


Der Vermummte entfleucht so schnell wie ungesehen wieder hinter einer Säule.

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