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Das Ferox
Forum: Ferox
Letzter Beitrag: q'Qyyh K'Hay
Vor 11 Stunden
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Winterspiele in Gran Nova...
Forum: Corvara
Letzter Beitrag: Burebistas Decebalus
12.02.2025, 20:50
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Winterspiele in Gran Nova...
Forum: Census
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
10.02.2025, 21:02
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Metropole Carona
Forum: Carona
Letzter Beitrag: Demareta Παλαιολόγηνα
05.02.2025, 10:39
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Planungen für einen NPC-S...
Forum: Infra simulationem discutandibus
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
04.02.2025, 11:02
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Die kaiserliche Residenz
Forum: Carona
Letzter Beitrag: Claudia Flavia Rufina
01.02.2025, 13:10
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Eingliederung der neuen P...
Forum: Königreich Palmyra
Letzter Beitrag: Zenobia von Palmyra
30.01.2025, 21:33
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Chersonessos
Forum: διοίκησις Από Ετουραια/Dioecesis Eturaea Inferior
Letzter Beitrag: Deukalion Παλαιολόγος
28.01.2025, 08:10
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Winterspiele in Gran Nova...
Forum: διοίκησις Από Ετουραια/Dioecesis Eturaea Inferior
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
24.01.2025, 22:47
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Winterspiele in Gran Nova...
Forum: Das Forum in Ephèbe
Letzter Beitrag: Marcus Flavius Celtillus
24.01.2025, 22:44
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  Wie?
Geschrieben von: Marcus Flavius Celtillus - 02.06.2024, 02:54 - Forum: Infra simulationem discutandibus - Keine Antworten

Wie unterhalten sich Ladiner? So gar nicht hölzern.
Und das ist die Sprache der Oberschicht. Das Volk sprich Vulgata. Noch melodiöser. Wink

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  Wahlen!!!
Geschrieben von: Anna Komnena - 30.05.2024, 10:17 - Forum: Census - Antworten (12)

Handlung:
Am 01. Aeneas beginnt das neue Jahr (2778) und gleichzeitig die Wahlen zum Senat. Die Nationalliberalen sprechen sich für eine Rückkehr zur Absoluten Monarchie aus, angesichts der Inaktivität des Senates die beste Lösung. Der Senat wäre dann wieder eine die Imperatoren beratende Versammlung.
(Die Wahlen beginnen also am 05.06. und enden am 12.06. um 00:00)

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  Wahlen 2778
Geschrieben von: Anna Komnena - 27.05.2024, 13:24 - Forum: Rostra - Keine Antworten

"Am ersten Aeneas des Jahres 2778 beginnen die Wahlen zum Senat. Diese Wahlen werden eine Woche andauern, also bis zum 7. Aeneas um 00.00. Uhr."

*SO*05.06.2024 - 11.06.2024 um 00.00. Uhr.*SO*

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  Wehr- und Zvildienst
Geschrieben von: Aulus Flavius Dentatus - 26.05.2024, 12:13 - Forum: Palatinum Flavium - Antworten (2)

Handlung:
Nur noch 10 Tage, dann ist die Wehrpflicht wieder in Kraft gesetzt. Es sind 395.000 Gestellungsbefhle ergangen, von denen etwa die Hälfte, Männer und Frauen, auch tatsächlich den Wehrdienst ausüben werden. Die andere Hälfte hat sich zum Zvildienst gemeldet. Die Streitkräfte, insbesondere der stellvertretende Präfekt, haben ihre Arbeit gemacht. 

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  Lächerlich und barbarisch
Geschrieben von: Niketas Choniatés - 19.05.2024, 21:23 - Forum: Palatinum Flavium - Keine Antworten

Handlung:
Ließt und lacht schallend. Futuna ist als Zivilisation nicht mehr ernst zu nehmen, da es dem Reich Weltmachts-Phantasien unterstellt. Auch wenn gleichzeitig die Hegemonialregierung als spinnert gilt. Laut eigener Aussage aus...wo war das noch? Ah ja! Lehim! So geschrieben. Die spinnen, die Futunen!!! Big Grin

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  Geburtstag!!!
Geschrieben von: Arcadius Flavius Aelianus - 29.04.2024, 20:21 - Forum: Infra simulationem discutandibus - Antworten (1)

Morgen wird Ladinien 18!!! Smile

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  Grundlagenvertrag mit Severanien
Geschrieben von: Arcadius Flavius Aelianus - 29.04.2024, 20:19 - Forum: Regesta Imperii - Keine Antworten

         Grundlagenvertrag
         zwischen 
der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien 
und 
dem Reich der Ladiner
Präambel
Dieser Vertrag ist getragen vom Wunsch und Willen zum friedlichen Miteinander beider Völker.
§1: Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien, nachfolgend Severanien genannt, und das Reich der Ladiner, nachfolgend Ladinien genannt, erkennen sich als souveräne Staaten an und verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen Staates in einer friedlichen Koexistenz zu achten.
§2: Severanien und Ladinien nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf und entsenden Botschafter in den jeweils anderen Staat. Die diplomatischen Vertreter genießen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates diplomatische Immunität.
§2.a: Die Botschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Staates besonders geschützt. Die Botschaften beider Vertragspartner gelten als jeweiliger exterritorialer Besitz.
§3: Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten den freien Handel zu ermöglichen und zu fördern. Beide Parteien bekräftigen ihren Wunsch zu kultureller Zusammenarbeit und dem touristischen Austausch.
§3.a: Beide Staaten gewähren ihren Bürgern Visumfreiheit.
§4: Die Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.
§5: Beide Vertragspartner verpflichten sich, keinerlei nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegeneinander zu betreiben.
§5.a: Eine Zusammenarbeit im Bereich der Abwehr von Terrorismus und der Abwehr der organisierten Kriminalität wird angestrebt.
§6: Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Staatsorgane in Kraft.
§7: Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Staates unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
§7.a: Bei einer Kündigung bleiben die §1, §2 und §2a unberührt und bleiben wirksam.


[Bild: i7719b2bdfo.png] [Bild: i7718bvbcmm.gif]

[Bild: i7537bv02n4.gif] [Bild: i7540bq5bvo.png]

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  Einreise mit Niketas Choniatés
Geschrieben von: Jose Diaz - 25.04.2024, 12:14 - Forum: Aero-Portus d´Ephèbe - Antworten (12)

Jose Diaz, IT Chef von Diaz IT, trifft zusammen mit Niketas Choniatés ein.

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  Grundlagenvertrag mit Severanien
Geschrieben von: Niketas Choniatés - 24.04.2024, 15:12 - Forum: Praefectus Palatinensis de Re Externaae/γραφείο της μέγας δομέστικος - Antworten (6)

Handlung:
Die Hofbeamten haben einen Entwurf für einen Grundlagenvertrag zwischen Severanien und dem Reich erarbeitet.

         Grundlagenvertrag
         zwischen 
der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien 
und 
dem Reich der Ladiner
Präambel
Dieser Vertrag ist getragen vom Wunsch und Willen zum friedlichen Miteinander beider Völker.
§1: Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien, nachfolgend Severanien genannt, und das Reich der Ladiner, nachfolgend Ladinien genannt, erkennen sich als souveräne Staaten an und verpflichten sich, die Grenzen des jeweils anderen Staates in einer friedlichen Koexistenz zu achten.
§2: Severanien und Ladinien nehmen dauerhaften diplomatischen Kontakt zueinander auf und entsenden Botschafter in den jeweils anderen Staat. Die diplomatischen Vertreter genießen dabei im Hoheitsgebiet des anderen Staates diplomatische Immunität.
§2.a: Die Botschaften werden durch die Behörden des aufnehmenden Staates besonders geschützt. Die Botschaften beider Vertragspartner gelten als jeweiliger exterritorialer Besitz.
§3: Die Regierungen beider Staaten verpflichten sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten den freien Handel zu ermöglichen und zu fördern. Beide Parteien bekräftigen ihren Wunsch zu kultureller Zusammenarbeit und dem touristischen Austausch.
§3.a: Beide Staaten gewähren ihren Bürgern Visumfreiheit.
§4: Die Vertragspartner verpflichten sich, sich im Falle eines Konfliktes mit einer dritten Partei gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner neutral zu verhalten, es sei denn in weiterführenden Verträgen wird anderes vereinbart.
§5: Beide Vertragspartner verpflichten sich, keinerlei nachrichtendienstliche Tätigkeiten gegeneinander zu betreiben.
§5.a: Eine Zusammenarbeit im Bereich der Abwehr von Terrorismus und der Abwehr der organisierten Kriminalität wird angestrebt.
§6: Der Anerkennungs- und Kooperationsvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertreter beider Regierungen sowie der Ratifizierung durch die zuständigen Staatsorgane in Kraft.
§7: Sofern der Vertrag durch das zuständige Organ eines Staates unwirksam gemacht wird, ist der Vertragspartner unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
§7.a: Bei einer Kündigung bleiben die §1, §2 und §2a unberührt und bleiben wirksam.

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  Comagena in Eturaea - Vorbereitungen der Antarktisexpedition.
Geschrieben von: Marcus Flavius Celtillus - 20.04.2024, 16:19 - Forum: διοίκησις Επάνω Ετουραια/Dioecesis Eturaea Superior - Antworten (16)

Handlung:
In Comagena in Eturaea werden Vorbereitungen für eine Expedition in die Antarktis getroffen. Sehr wahrscheinlich wird diese Expedition unter Teilnahme montanesischer Wissenschaftler stattfinden. 
Beginn der Expedition wird der 19. des Monats Priamus des Jahres 2778 (21.09.2024) sein.

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