16.11.2017, 15:22
"Die Fraktion der PPP stellt folgenden Ergänzugsantrag zum ersten Zusatzartikel der Verfassung, die Menschen- und Personenrechte betreffend:
Der Senat wolle befinden:
Der Senat wolle befinden:
Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen
zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."
zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."
*SO*Direkt dem Grundgesetz entnommen*SO*
Βασιλοπούλα τησ Συρηνη