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Die kaiserlichen Brüder arbeiten an einer umfassenden Reform des imperialen Adels. Einige Familien werden in den Stand der Lucomonen (Fürsten) erhoben, andere werden den Titel Comte (Graf) tragen, dieser Titel ist von "Comes" abgeleitet. Da ein Comes ein Fuktionsträger der Regierung ist, während hier aber ein Adelstitel gemeint ist, wurde die Ableitung notwendig. Gleichzeitig werden die Adelslisten bereinigt. Die Fürsten und Grafen werden dann entsprechende Namen tragen, durch den Namensbestandteil "do", was als "von" und "zu" gedeutet werden kann. Fürsten und Grafen sind dabei nicht zwangsläufig auch die "Landesherren". Mit demTitel wird die Verbundenheit mit einer Landschaft ausgedrückt, diese können auch in Form von Stadtrepubliken regiert werden, verbleiben aber immer im Verband ihrer jeweiligen Provinzen bzw. Dioecesiae.
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Familien, die sich von sich aus haben ausbürgern lassen, verlieren ihren Status.
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In den Rang der Lucomonen, in den Fürstenstand, werden die Gentes erhoben, die über ein entsprechendes Alter verfügen und deren Städte, Coloniae oder Poleís, zu den Großstädten zählen oder aber von Mitgliedern der kaiserlichen Familie regiert werden. Übrigens: "Colonia", also Kolonie, nennt der Ladiner jede sich selbst verwaltende Stadt. Wer sich im Ausland über ladinische Kolonien aufregt, hat den Wortsinn nicht verstanden.
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Die Rangfolge steht bereits fest: Zunächst die beiden Kaiser, gefolgt vom Fürsten von Reate, ihm gleichrangig: Die Augusta. Solange keiner der beiden Imperatoren verheiratet ist, ist sie die Erste Frau des Reiches. Die Gentes der Cornelii, Argeaden, Komnenen und Palaiologen werden zu Lucomonen ernannt, also zu Fürsten. Ihnen folgen die Comtes, die Grafen, denen wiederum die Vizegrafen nachgeordnet sind. Die Vizegrafen verwalten kleinere Besitzungen der kaiserlichen Familie oder der Fürsten. Adelige Familien, die selbst um Ausbürgerung baten oder aber die Staatsangehörigkeit eines Staates angenommen haben, der seinerseits eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht duldet, somit also ebenfalls keine ladinische Staatsangehörigkeit mehr besitzen, gehören künftig nicht mehr dem Adel an.
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[brief=Reich, 750]
Honorius Flavius Julianus et Arcadius Flavius Aelianus
Imperator Orientalis et Imperator Occidentalis
Gaius Flavius Gratianus et Claudia Flavia Rufina
Princeps Reatis et Imperatrix Augusta
Lucomones (Fürsten)
Gaius Edoninus Argea, Lucomone (Fürst) von Tolosa - Lucius Cornelius Sulla, Fürst von Tarraco -
Julia Flavia Domitillla, Lucomonissa (Fürstin) von Aigai -
Anna, Fürstin Komnena von Mytilene - Deukalion, Fürst Palaiologos von Chersonnessos
Comtes (Grafen)
Claudia Cornelia Sullana, Comtessa (Gräfin) von Hispalis
Vicomtes (Vizegrafen)[/brief]