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Die Vigiles, die Polizei(en), müssen neu geordnet werden. Die Paefectissa wird sie in zwei Kategorien einteilen: Vigiles et jôndarmerì.
Βασιλοπούλα τησ Συρηνη
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[brief=Reich, 750]
Offiçiaô dla Praetorissa imperiál
[size=10]OFFICIUM DE PRAETORISSA IMPERIALIS[/size]
[size=10]γραφείο της [/size]λογοθέτησσα τῶν οἰκειακῶν
Kleopatra Selene, Praefectissa de Re Internaae et de Re Foederatii
Decretum de Re Vigiles et Re jôndarmerì
Decretum I.
Vigiles.
Als Vigiles werden in Zukunft lediglich die Polizeieinheiten bezeichnet, die in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern und/oder Provinzhauptstädten stationiert sind.
In ihre Kompetenz fallen auch die Aufgaben der Fremdenpolizei. Das bislang gültige Abzeichen hat auch für die neuerlich als Vigiles bezeichneten Einheiten Gültigkeit.
Jôndarmerì
Als Jôndarmerì werden künftighin alle Polizeieinheiten bezeichnet, die per Definitionem nicht zu den Vigiles zählen. Konkret sind unter diesem Namen jene Einheiten summarisch zu zählen, die ihren Dienst in ländlichen Gebieten und kleiner Coloniae, Municipii oder Oppidae tun. Ihr Abzeichen ist eine Kokarde, die den Stern von Edonien zeigt, welcher goldgrundig die Kokarde in ladinisch-rote und blaue Felder unterteilt.
Gegeben zu Alba Longa, 20. Enea des Jahres 2769.
[/brief]
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