Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Grundlagenvertrag mit Bukanien
#1
[brief=Reich, 750]












Die Korsarische Republik Bukanien und das Imperium Ladinorum schließen folgenden Grundlagenvertrag ab.



Die Korsarische Republik Bukanien und das Imperium Ladinorum (im Folgenden -die Vertragspartner-) schließen diesen Vertrag um den Frieden und die Verständigung beider Nationen zu fördern.

1. Die Vertragspartner erkennen die Souveränität des jeweils anderen Staates an.

2. Im Falle von Konflikten mit Dritten verpflichten sich die Vertragspartner um Neutralität. Intervention erfolgt ausschließlich auf diplomatischem Wege.

3. Um den Austausch beider Nationen zu vereinfachen, stimmen die Vertragspartner der Errichtung von Botschaften zu. Deren diplomatischer Status fällt unter die allgemeinen Gepflogenheiten des Völkerrechts.

4. Um die kulturelle Vielfalt zu fördern, können Projekte aus dem sozialen, gesellschaftlichen und kulturellen Sektor ins Leben gerufen werden.

5. Spionage oder sonstige Aktivitäten, die die staatliche Souveränität und die Sicherheit eines der Vertragspartner gefährden, dürfen nicht angewandt werden.

6. Um Gültigkeit zu erlangen muss dieser Vertrag in den jeweiligen Parlamenten verabschiedet werden.

7. Eine Auflösung des Vertrags bedarf einer Zustimmung von 2/3 des Parlaments bzw. der Zustimmung der von der Verfassung des jeweiligen Staates dazu ermächtigten Organen.


Für das Imperium Ladinorum
[Bild: photo-55-4bb1c6a9.gif]
[Bild: photo-323-ce4d57a1.png]


Für die Republik Bukanien
[Bild: i363b010.png]

[Bild: signat10.png]

[/brief]
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste