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Der Kaiser des Westreiches bittet die Senatorinnen und Senatoren des Imperiums zu einer Sitzung in des Senates eigener Sache.
"Mütter und Väter des Imperiums!
Ich berufe eine Sitzung des Hohen Hauses ein, um über eine Geschäftsordnung des Senates zu beraten. Da der Senat die beiden Consules in ihr Amt bestellt hat, bitte ich das Hohe Haus, den Consules Rederecht zu erteilen."
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Erhebt sich.
"Helena Justina Falcata, Senatorissa Thivariae. Majestät, Hohes Haus!
Ich möchte als ersten Punkt vorschlagen, der Senat wolle für die Dauer eines Sitzungsjahres jemanden ernennen, der die Funktion dessen wahr nimmt, was man in anderen Ländern einen Parlamentspräsidenten nennt, einen Priceps Senatus. Dieser solle die jeweiligen Sitzungen leiten und eine Tagesordnung vorschlagen bzw. verkünden, im Falle es gäbe nur einen Tagesordnungspunkt."
Diocetissa Thivariae
Antonius Attalaidus Porphyrogenetos
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"Das fände ich auch eine gute Idee,da wir zwar zivilisiert sind,kann es dennoch bei hitzigen Debatten (alle fast immer) doch zu einem Kuddellus Muddellus kommen,den ein oder eine wachsame® PS doch schnell ordnen könnte."
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Königin Zenobia von Palmyra lässt durch einen Boten mündlich ausrichten, dass während ihrer Abwesenheit im Senat und ihrem Königreich ihr Premierminister Claudius Gauthonius als Regent fungiert und daher auch die Aufgaben als Senator wahr nimmt.
Regina, βασίλισσα
trifft ein und setzt sich ohne Zögern auf den Platz seiner reisenden Königin
"Salutem et cum honore patres conscripti ."
setzt sich in den Besucherbereich und hofft das es keine verschwendete Zeit wird.
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"Marcus Flavius Celtillus, Senator Alba Longinaae.
Auch nach meiner Meinung braucht das Hohe Haus eine Geschäftsordnung."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
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"Pericles Agrippa, Senator Syreniae. Ich schlage vor, wir sammeln die einzelnen Vorstellung zu einer Ordnung künftiger Senatssitzungen."
[brief=Pergament,750]
Sammlung der Vorstellungen bezüglich künftiger Sitzungen des Senates.
Ad I. Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
Ad II. 1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen werden.
[/brief]
Antonius Attalaidus Porphyrogenetos
Gast
Zitat:AD III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren.
Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffendlichen Sitzungen zu Reichsinterna.
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[brief=Pergament,750]
Sammlung der Vorstellungen bezüglich künftiger Sitzungen des Senates.
Ad I.
Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen
Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad
I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für
die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II.
Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden
Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des
Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
Ad II.
1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.)
pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der
Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria
Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates
durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw.
eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden.
Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren.
Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna. [/brief]
"Ich nehme auch diesen Vorschlag in den Katalog auf. Ich erbitte weitere Vorschläge."
Zitat:"AD IV.
Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde"
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[brief=Pergament,750]
Sammlung der Vorstellungen bezüglich künftiger Sitzungen des Senates.
Ad I.
Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II.
Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
Ad II.
Ad II. 1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden.
Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna.
AD IV. Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde.
[/brief]
"In den Katalog aufgenommen. Obwohl, nicht einmal ein Äpfelchen?"
"Nur wenn Unterzuckerung droht und der Apfel im Senats Kiosk der Nemi Priester erworben wurde.Im übrigen wenn eine (Blasen) Schwäche oder ähnliches droht,kann jeder Senator doch eine Sitzungspause beantragen."
Zitat:AD V. Wer eine Sitzung des Senates stört oder die Ehre des Hohen Hauses stört,ob als Gast oder Senator,kann mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.
Bei grober Störung wie Handgreiflichkeiten,Beleidigung oder Schmähung des Staatsoberhauptes,der Consules oder der Mitglieder des Hohen Hauses, kann der Störer für eine gewisse Zeit des Hauses verwiesen werden, und verliert sein Recht für diese Zeit seine Stimme abzugeben.Gäste die grob stören können mit einem Hausverbot für eine gewisse Zeit belegt werden.
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[brief=Pergament,750]
Sammlung der Vorstellungen bezüglich künftiger Sitzungen des Senates.
Ad I. DerSenat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad I.1.Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
Ad II.1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen werden.
Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden, zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna.
AD IV.Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde.
AD V. Wer eine Sitzung des Senates stört oder die Ehre des Hohen Hauses stört, ob als Gast oder Senator, kann mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Bei grober Störung wie Handgreiflichkeiten, Beleidigung oder Schmähung der Staatsoberhäupter, der Consules oder der Mitglieder des Hohen Hauses, kann der Störer für eine
gewisse Zeit des Hauses verwiesen werden, und verliert sein Recht für diese Zeit seine Stimme abzugeben.Gäste die grob stören, können mit einem Hausverbot für eine gewisse Zeit belegt werden. [/brief]
"In den Katalog aufgenommen. Allerdings habe ich "des Staatsoberhauptes" in "der Staatsoberhäupter" geändert."
"Soll für den Princeps Senatus und seine Stellvertreter auch die Vermögensregel für Senatoren gelten ?Wenn nicht ,würde ich eine Aufwandsentschädigung anregen.
Desweiteren möchte ich anregen,das der Princeps Senatus nicht gleichzeitig ein Präfekten oder Consulesamt oder ein Amt als Comes oder Dioketes etc. innehaben sollte."
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Audata,'index.php?page=Thread&postID=18149#post18149' schrieb:"Soll für den Princeps Senatus und seine Stellvertreter auch die Vermögensregel für Senatoren gelten ?Wenn nicht ,würde ich eine Aufwandsentschädigung anregen.
Desweiteren möchte ich anregen,das der Princeps Senatus nicht gleichzeitig ein Präfekten oder Consulesamt oder ein Amt als Comes oder Dioketes etc. innehaben sollte."
"Nun, ich verstehe den Antrag so, dass zum Princeps Senatus nur gewählt werden kann, wer auch dem Senat angehört. Womit die Vermögensfrage entfiele. Mir gefällt es übrigens gut, dass Princeps Senatus nur werden solle, wer nicht bereits eine andere Funktion inne hat."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
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steht auf und ordnet sein Gewand,bemerkt mit leiser Stimme
"Meine erlauchte Königin würde es vieleicht anders formulieren doch mir liegt das offene Wort.
Ich meine zu sehen und zu hören,das ein Präfekt,der gleichzeitig Consul und gleichzeitig ranghohes Mitglied/Bürger eines Föderatenreichs ist,zur Zeit für Missstimmung bei dem einen oder anderen sorgen mag.
Als Regent Palmyras,kann ich dazu nichts sagen da wir zur Pentapolis und umgekehrt bedauerlicherweise keinerlei Beziehungen bestehen - zu den anderen übrigens auch nicht.Ich will da garnicht richten oder werten,doch da wir nun zwei Reichsteile mit zwei Consules und zwei Kaisern haben,erscheint es mir sinnvoll einen Gleichgewicht der Hälften zu schaffen."setzt sich wieder,sein Gewand ordnend
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"Würdet Ihr bitte letzteren Punkt dem Hohen Hause näher erläutern?"
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Seufzt und denkt sich: "Missverständnisse die immer tiefer gehen, Besonnenheit wird immer schwerer zu wählen sein, wenn das so weiter geht."
Dann ergreift er das Wort:
"Ich glaube mein ehrenwerter Freund und Kollege, der Premierminister von Palmyra, meint, dass es zwei Vorsitzende geben sollte.
Zu dem anderen Punkt: Auch die Volksrepublik findet es bedauerlich, dass die Föderaten so wenig miteiander Kommunizieren, ich habe daher im Auftrag meiner Regierung bereits den Praefectus de Re Foederatii angeschrieben mit der Bitte ein Konzept mit den Föderaten auszuarbeiten, die die Kommunikation der Föderaten fördern, sodass die Familie der Föderaten und damit des Reiches enger zusammenwächst."
"Und Hoffentlich passiert das schnell.", merkt der Senator in seinen Gedanken an.
El Senador Imperial de la República Popular de Pentápolis
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