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Besuch aus Irkanien
#21
"Pacta! Haltet Ihr den Zeitpunkt für gekommen, einen Schreiber kommen zu lassen?"
Νικήτας Χωνιάτης
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#22
Ich habe meine Schreibutensilien ja immer dabei, aber gerne.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
Kommandoabteilung Außenpolitik 3 - Harnar und Renzia
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#23
Ein Beamter erscheint. In klassischer Tracht.
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#24
Wir haben mit dem Kaiserreich Haijan folgendes ausgearbeitet.
Sie können sich das gerne angucken und beratschlafen.
Alrun lässt diktieren.

Zitat: Großer Asurik-VertragDie Teilnehmenden Staaten werden unter den Einzelabschnitten aufgeführt

Einleitung;
In Anbetracht fehlenden Internationalen Schutzes der Handelswege, im Einvernehmen über die Freiheit des Welthandels und die Sicherheit der Ozeane als auch deren ökologischen Schutzes und mit dem Ziel der Schaffung einer Groß-Asurischen-Wohlstandssphräe beschließen wir als Anrainer des Asusik folgende Punke.

Vorbedingungen
1. Kartographisches
Des Asurik besitzt mehrere Großgebiete:
a) Das Orkeanische Mehr, eingeschlossen von der Vereinigten Republik Aurora, der Freien Republik Irkanien und des Kontinents Salvagiti. Kürzel OM.
b) Der Süd-östliche Asurik, von der Datumsgrenze bis Salvageti. Kürzel SOA.
c) Des Süd-westliche Asurik, von der Datumsgrenze bis Nerica, nördlich begrenzt vom Äquator. Kürzel SWA
d) Der Nord-westliche Asurik von der Datumsgrenze begrenzt von Renzia, Nerica und Harnar einschließlich des Meeres der Stille. Kürzel NWA.

Artikel 1. Seenotrettung
Für die verschienenen Großgebiete werden Zentralen zur Seenotrettung eingerichtet, die für die jeweils anderen Vertragsstaaten und dritte als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
1) Standorte
a) Der Standort für das Orkeanische Meer befindet sich in Genepohl, Irkanien.
b) Der Standort für den Süd-östlichen Asurik befindet sich in Aurey, Aurora.
c) Der Standort für den Süd-westlichen Asurik ist vakant.
d) Der Standort für den Nord-westlichen Asurik befindet sich in Irowa, Heijan.
2) Die zuständigen Küstenschutz-Behörden der Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet sich gegenseitig zu unterstützen.
3) Für Unwetter werden vier Warnstufen sowie eine für tropische Wirbelstürme festgeschrieben. Im Fall der höchsten Warnstufe oder eines Wirbelsturmes sind die Seenotrettungskräfte aller Anrainer in Alarmbereitschaft zu versetzen.
4) alle Daten der Wettererfassung laufen in den vernetzten Zentralen der Seenotrettung zusammen und werden von den Experten ausgewertet und an alle Unterzeichnerstaaten weitergeleitet.

Artikel 2. Freiheit des Welthandels
Die Unterzeichnerstaaten stimmen grundsätzlich darüber ein, dass die Freihet des Handels gewährleistet werden muss.
1) Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich den Handel zu schützen und in Folge daraus auch zu überwachen.
2) Von besonderem Interesse sind hierbei das Meer der Stille, die Astorisch-Jadarische Meerenge, die Meehrengen zwischen Salvagiti und Astor, die Meerenge zwischen Aurora und Salvagiti, sowie die Meerenge zwischen Harnar und Nerica.
3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit den Staaten die diese Meerengen kontrollieren in ständigen Verhandlungen zu sein sofern diese Interesse haben.
4) Die Unterzeichnerstaaten können ein Embargo, das heisst eine Schließung einer kontrollierten Meerenge in den Asurik gegenüber einen oder mehrere Staaten verhängen. Hierfür ist eine einfache Meerheit notwendig.

Artikel 3. Der Ökologische Schutz des Asurik
1) Die Vertragsunterzeichner verpflichten sich keine, Schiffsabwasser, belastete Abwasser, sonstwie kontaminiertes Wasser, Plastik, Metalle insbesondere Schwermetalle in den Asurik zu leiten.
2) Das illegale Ablassen von Ölen ist untersagt.
3) Schiffseigner die unter Flagge der Vertragspartner fahren werden mit Busgeldern belegt.
4) Schiffe von Schiffseigner unter Flagge von Nichtunterzeichnerstaaten werden beschlagnahmt.
5) Die Vertragspartner verpflichten sich Fangquota festzulegen die der Natur die Möglichkeit geben zu regenerieren. Auf besondere kulturelle Eigenenheiten ist hierbei zu achten es ist jedoch darauf zu achten, dass jeder Maß hält.

Artikel 4. Piraterie und anderes Unrecht
Die Vertragspartner verpflichten sich bei der Bekämpfung der Piraterie und anderer Verbrechen eng zusammenzuarbeiten. Sollte ein Staat alleine diese Verpflichtung nicht erfüllen können, sind die anderen Staaten auf formlose Anfrage hin zu Beistand verpflichtet.

Artikel 5. Die Groß-Asurische Wohlstandssphäre
Artikel 5 steht nur Staaten offen, die auch alle anderen Artikel unterschrieben und ratifiziert haben.
1) Mit dem Willen Frieden im Asurik zu erhalten beschießen die Anrainer mit diesem Artikel, dass ein Angriff auf einen der Anrainer eine Destabilisierung der gesamten Großregion bedeutet.
Die Reaktionen , die erfolgt, ist in der Form, dass die weiteren Vertragspartner dem Angegriffenen Beistand in Form von humanitärer, diplomatischer oder finanzieller Untersützung leisten können, falls ein entsprechendes Gesuch an sie gestellt wird. Bei weiter anhaltenden Aggressionen gegenüber dem angegriffenen Anrainer, kann auch militärischer Beistand erfolgen.
2) Die Anrainer stimmen generell darüber ein, Handelshemmnisse abzubauen.
3) Die Anrainer streben gegenseitige Zollfreiheit an.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
Kommandoabteilung Außenpolitik 3 - Harnar und Renzia
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#25
Es folgt eine lässige Anweisung an den Hofbeamten:

"Schreibt das mit. Wir können diesen Text, so wie er da steht, unterschreiben."
Νικήτας Χωνιάτης
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#26
Oh, das ist großartig. Ich werde dem Kaiserreich dann sobald ich kann Bescheid geben.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
Kommandoabteilung Außenpolitik 3 - Harnar und Renzia
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#27
Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie auch nur einzelne Punkte unterschreiben können wenn Sie es so wünschen.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
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#28
"Nein, ich denke, der Vertrag ist so formuliert, dass er für uns annehmbar ist. Unsere Neutralität wird ja nicht berührt."
Νικήτας Χωνιάτης
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#29
Wie es derzeit aussieht wird auch Futuna beitreten.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
Kommandoabteilung Außenpolitik 3 - Harnar und Renzia
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#30
"Interessant. Das gibt dem Vertrag ein deutlich grösseres Gewicht. Wollen sehen, ob noch weitere Staaten beitreten werden. Man darf ja Werbung machen."
Νικήτας Χωνιάτης
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#31
Ja, da diskutiert der Zuständing gerade mit einem Futunen. Das ist natürlich, wie sie vermutlich wissen, oft sehr anstrengend.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
Kommandoabteilung Außenpolitik 3 - Harnar und Renzia
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#32
Via Einschreiben merkt man an, dass man immernoch Interesse an dem Vertragswerk hat. Futuna aber wohl derzeit leich 'indisponiert' sei.
Alrun Amalbalde sei gerade in Aurora und werde so bald möglich wieder vorbeischauen.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
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#33
Sie sei jederzeit willkommen, lässt man ihr ausrichten.
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#34
Reist wieder ein, das Prozedere in Aurora ist inzwischen abgeschlossen.
Marschall Alrun Amalbalde
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#35
Alrun wird mit allem "Täta" empfangen.
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#36
Mist, gerade das wollte ich vermieden haben.
Marschall Alrun Amalbalde
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#37
Mist! Wenn die Ladiner das nur hätten ahnen können! Allerdings sind auch keine offiziellen Medien vor Ort. Big Grin
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#38
Nundenn, unsere Seite hat den Vertrag ratifiziert.
Ich weiß nun nicht wie das Imperium Landinorum soetwas handhabt aber eine Ratifizierung, Unterschrift unter den Vertrag oder was auch immer den Damen und Herren genehm ist nehmen wir.

Wenn großes Zeremoniel dafür benötigt wird werde ich natürlich zugegen sein.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
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#39
"Ich werde den Vertrag den Consules und den Imperatores zur Unterschrift vorlegen."

[brief=Reich, 750]








Großer Asurik-Vertrag
Die Teilnehmenden Staaten werden unter den Einzelabschnitten aufgeführt


Einleitung;

In Anbetracht fehlenden Internationalen Schutzes der Handelswege, im Einvernehmen über die Freiheit des Welthandels und die Sicherheit der Ozeane als auch deren ökologischen Schutzes und mit dem Ziel der Schaffung einer Groß-Asurischen-Wohlstandssphräe beschließen wir als Anrainer des Asusik folgende Punke.

Vorbedingungen

1. Kartographisches
Des Asurik besitzt mehrere Großgebiete:
a) Das Orkeanische Mehr, eingeschlossen von der Vereinigten Republik Aurora, der Freien Republik Irkanien und des Kontinents Arethania/Salvagiti. Kürzel OM.
b) Der Süd-östliche Asurik, von der Datumsgrenze bis Arethania/Salvageti. Kürzel SOA.
c) Des Süd-westliche Asurik, von der Datumsgrenze bis Nerica, nördlich begrenzt vom Äquator. Kürzel SWA
d) Der Nord-westliche Asurik von der Datumsgrenze begrenzt von Renzia, Nerica und Harnar einschließlich des Meeres der Stille. Kürzel NWA.

Artikel 1. Seenotrettung
Für die verschienenen Großgebiete werden Zentralen zur Seenotrettung eingerichtet, die für die jeweils anderen Vertragsstaaten und dritte als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
1) Standorte
a) Der Standort für das Orkeanische Meer befindet sich in Genepohl, Irkanien.
b) Der Standort für den Süd-östlichen Asurik befindet sich in Aurey, Aurora.
c) Der Standort für den Süd-westlichen Asurik ist vakant.
d) Der Standort für den Nord-westlichen Asurik befindet sich in Irowa, Heijan.

2) Die zuständigen Küstenschutz-Behörden der Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet sich gegenseitig zu unterstützen.

3) Für Unwetter werden vier Warnstufen sowie eine für tropische Wirbelstürme festgeschrieben. Im Fall der höchsten Warnstufe oder eines Wirbelsturmes sind die Seenotrettungskräfte aller Anrainer in Alarmbereitschaft zu versetzen.

4) Alle Daten der Wettererfassung laufen in den vernetzten Zentralen der Seenotrettung zusammen und werden von den Experten ausgewertet und an alle Unterzeichnerstaaten weitergeleitet.

Artikel 2. Freiheit des Welthandels
Die Unterzeichnerstaaten stimmen grundsätzlich darüber ein, dass die Freihet des Handels gewährleistet werden muss.
1) Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich den Handel zu schützen und in Folge daraus auch zu überwachen.
2) Von besonderem Interesse sind hierbei das Meer der Stille, die Astorisch-Jadarische Meerenge, die Meerengen zwischen Arethania/Salvagiti und Astor, die
Meerenge zwischen Aurora und Salvagiti, sowie die Meerenge zwischen Harnar und Nerica.

3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit den Staaten die diese Meerengen kontrollieren in ständigen Verhandlungen zu sein sofern diese Interesse haben.

4) Die Unterzeichnerstaaten können ein Embargo, das heisst eine Schließung einer kontrollierten Meerenge in den Asurik gegenüber einen oder mehrere Staaten verhängen. Hierfür ist eine einfache Meerheit notwendig.

Artikel 3. Der Ökologische Schutz des Asurik
1) Die Vertragsunterzeichner verpflichten sich keine, Schiffsabwasser, belastete Abwasser, sonstwie kontaminiertes Wasser, Plastik, Metalle insbesondere Schwermetalle in den Asurik zu leiten.
2) Das illegale Ablassen von Ölen ist untersagt.
3) Schiffseigner die unter Flagge der Vertragspartner fahren werden mit Busgeldern belegt. Auch, wenn sie die Flagge legal nutzen?
4) Schiffe von Schiffseignern unter Flagge von Nichtunterzeichnerstaaten werden beschlagnahmt. Alle Schiffe von Nichtanrainerstaaten?

5) Die Vertragspartner verpflichten sich Fangquota festzulegen die der Natur die Möglichkeit geben zu regenerieren. Auf besondere kulturelle Eigenenheiten ist hierbei zu achten es ist jedoch darauf zu achten, dass jeder Maß hält.

Artikel 4. Piraterie und anderes Unrecht
Die Vertragspartner verpflichten sich bei der Bekämpfung der Piraterie und anderer Verbrechen eng zusammenzuarbeiten. Sollte ein Staat alleine diese Verpflichtung nicht erfüllen können, sind die anderen Staaten auf formlose Anfrage hin zu Beistand verpflichtet.

Artikel 5. Die Groß-Asurische Wohlstandssphäre
Artikel 5 steht nur Staaten offen, die auch alle anderen Artikel unterschrieben und ratifiziert haben.
1) Mit dem Willen Frieden im Asurik zu erhalten beschießen die Anrainer mit diesem Artikel, dass ein Angriff auf einen der Anrainer eine Destabilisierung der gesamten Großregion bedeutet.
Die Reaktionen , die erfolgen, sind in der Form, dass die weiteren Vertragspartner dem Angegriffenen Beistand in Form von humanitärer, diplomatischer oder
finanzieller Untersützung leisten können, falls ein entsprechendes Gesuch an sie gestellt wird. Bei weiter anhaltenden Aggressionen gegenüber dem angegriffenen Anrainer, kann auch militärischer Beistand erfolgen.
2) Die Anrainer stimmen generell darüber ein, Handelshemmnisse abzubauen.
3) Die Anrainer streben gegenseitige Zollfreiheit an. [/brief]

"Meine Beamten haben aber noch Anmerkungen gemacht und mir stellen sich Fragen.
Ist damit gemeint, dass Schiffeigner aus Nationen, die diesen Vertrag nicht unterzeichnet haben, die Flaggen eben dieser Signatarmächte nicht führen dürfen?
Werden ausnahmslos alle Schiffe der Nationen beschlagnahmt, die diesen Vertrag nicht unterzeichnet haben, sofern sie sich im Asurik aufhalten? Ich hierin eine Behinderung des freien Welthandels, quasi eine Ausweitung der Hoheitsgewässer der Staaten, die diesen Vertag unterzeichnet haben, auf den gesamten Asurik."
Νικήτας Χωνιάτης
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#40
Beispiel:
Aurora, das IL und Irkanien haben den Vertrag unterzeichnet und ein Schiff aus der Republik Ville-Bummsenheim kippt Öl ins Wasser, -dann- wird das Schiff beschlagnahmt.
Dann kann man ja als Firma oder eben die Republik VB die Unterzeichnerstaaten anrufen.

Was ich sagen will ist: Der Absatz ist im Bezug auf das Verklappen von Öl. Aus 3 und 4 hätte man gerne a und b machen können, also Unterpunkt.
Marschall Alrun Amalbalde
Vorsitzende des Zentralkommandos
Diplomat und Regierungschef der Freien Irkanischen Republik
Kommandoabteilung Außenpolitik 3 - Harnar und Renzia
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