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Nach jeweils dreitägigen Debatten in den Kammern des Parlamentes verkündet der Präsident das Änderungsgesetz.
Gesetz über die Verkehrsinfrastruktur der Föderativen Republik Pentapolis
Dieses Gesetz soll die Verkehrsinfrastruktur zwischen den Städten der Republik regeln und so eine bessere Verbindung zwischen den Bürgern der Republik herstellen.
Teil 1 Straßen:
§1 Föderationsstraßen:
(1) Die Föderative Republik Pentapolis richtet Föderationsstraßen ein.
(2) Diese Straßen sind sowohl Fußwege, Fahrradwege als auch für Fahrzeuge begehbar/befahrbar.
(3) Dabei sind die Fußwege und Fahrradwege als auch die Verkehrsstraße voneinander mit Absperrungen zu trennen.
(4) Das Innenministerium führt Aufsicht über die Föderationsstraßen und hat für die Wartung, Verbesserung und Instandhaltung der Straßen zu sorgen.
§2 Verbindung zwischen den Städten, Versorgung:
(1) Es werden Föderationsstraßen zwischen allen Städten, Dörfern und Gemeinden der Republik errichtet.
(2) Entlang der Föderationsstraßen werden Versorgungspunkte errichtet, die Reisende mit allem Notwendigen versorgen sollen.
§3 Sicherheitskräfte und Rettungskräfte:
(1) Die Föderationspolizei führt die Aufsicht über die Föderationsstraßen.
(2) Die Rettungskräfte der Föderation, sowohl für die Brandbekämpfung und den Katastrophenschutz, als auch die medizinischen Rettungskräfte führen ihre Aufgaben auf den Föderationsstraßen aus.
(3) Die Einsatzkräfte des Absatzes 1 und 2 haben an jedem Versorgungspunkt einen Sitz.
(4) Die Sicherheits- und Rettungskräfte der Städte sind ebenfalls zur Hilfe verpflichtet, wenn es notwendig ist.
Teil 2 Binnenschifffahrt:
§4 Föderationsrecht:
(1) Die befahrbaren Flüsse der Republik, die der Binnenschifffahrt dienen sind Wasserstraßen der Föderation und damit der Republik unterstellt.
(2) Über die Wasserstraßen der Föderation führt das Innenministerium die Aufsicht.
(3) Schiffen kann der Zugang zu den Wasserstraßen der Föderation versagt werden, wenn eine Verschmutzung des Wassers, der Umwelt oder ein anderer Umweltschaden droht, das Schiff bewaffnet ist, oder andere Umstände, besonders Sicherheitstechnischer und Umstände des Bürgerschutzes es nicht zulassen.
(4) Die Binnenschifffahrt dient friedlichen Zwecken.
§5 Häfen:
(1) Die Häfen unterstehen dem Schutz des Wirtschaftsministeriums.
(2) Kleine Häfen von Dörfern und Gemeinden unterstehen dem besonderen Schutz und der Förderung durch die Republik.
(3) Der Umschlag von Waffen über pentapolianische Häfen ist untersagt, ausnahmen erteilt der demokratische Rat nur aufgrund des Zivilschutzes und aufgrund einer Notlage des Imperiums.
(4) Die Neugründung von Häfen sind dem Präsidenten zu melden.
§6 Zulassung von Handessschiffen:
(1) Die Handelsschiffe sind beim Präsidenten anzumelden.
(2) Handelsschiffe sind so zu bauen, dass sie keine Umweltschäden anrichten und sind unbewaffnet, im Imperium führen sie die Handelsflagge und die Nationalflagge der Republik, außerhalb des Imperiums führen sie die Imperiale Flagge mit.
(3) Die Werften der Republik unterstehen dem Innenministerium, es sind in jeder der fünf Städte eine zu errichten. Die Ausnahme ist Tomis.
§7 Küstenwache:
(1) Die Binnengewässer werden von der Küstenwache der Republik geschützt.
(2) Die Küstenwache übernimmt sowohl die Sicherheitsaufgaben als auch die Rettungsaufgaben auf den Binnengewässern der Republik.
(3) Die Küstenwache hat in jeder der fünf Städte einen Sitz und soll auch in jedem größeren Hafen einen Sitz haben. Die Ausnahme ist Tomis.
Teil 3 Lauffahrt innerhalb der Republik
§8 Aufsicht über den Luftraum:
(1) Die Aufsicht über den Luftraum führt das Außenministerium der Republik.
(2) Alle Aufgaben bezüglich des Luftraums der Republik ist Sache der Föderation.
(3) Allen Luftfahrzeugen kann der Zugang zum Luftraum der Republik versagt werden, wenn Umweltschäden Drohen oder der Verdacht besteht, dass der Bürgerschutz gefährdet ist.
(4) Die Luftfahrt dient friedlichen Zwecken.
§9 Start und Landepunkte:
(1) Die Republik richtet für alle möglichen Fluggeräte Start und Landepunkte in den fünf Städten ein.
(2) Zentrale Start und Landepunkte sind diejenigen in Apollonia.
(3) Die Start und Landepunkte unterstehen der Aufsicht des Innenministeriums.
(4) Für Umschlag von Waffen über diese Punkte werden die Bestimmungen für Häfen übernommen.
(5) Der Neubau solcher Punkte sind dem Präsidenten zu melden.
§10 Zulassung von Fluggeräten, Produktionsstandorte:
(1) Die Zulassung von Fluggeräten obliegt dem Außenministerium.
(2) Die Entwicklung neuer Fluggeräte ist dem Technologieministerium zu melden.
(3) Die Produktionsstandorte unterstehen der Aufsicht des Präsidenten, Vizepräsidenten und Premierministers. Es soll in jeder Gründungsstadt ein Standort gebaut werden.
(4) Der Neubau eines Produktionsstandortes ist dem Präsidenten zu melden.
Teil 4 Schienenverkehr
§11 Das föderale Schienennetz:
(1) Die Föderative Republik Pentapolis richtet ein föderationsweites Schienennetz ein, welches als „föderales Schienennetz“ bezeichnet werden wird.
(2) Das föderale Schienennetz liegt in der Zuständigkeit der Föderation.
(3) Das föderale Schienennetz dient dem Zugverkehr der Föderation und der Befahrung durch Schienenfahrzeugen von Außen.
(4) Das Innenministerium führt Aufsicht über das föderale Schienennetz, es ist ebenfalls für die Wartung und Modernisierung des föderalen Schienennetzes zuständig.
§12 Verbindung zwischen den Städten, Bahnhöfe:
(1) Das föderale Schienennetz wird so gelegt, dass es alle Gemeinden der Föderation verbindet. Das föderale Schienennetz soll eine Zugverbindung mit den Königreichen Anat und Syrene herstellen.
(2) Jede Gemeinde erhält mindestens einen eigenen Bahnhof am föderalen Schienennetz. Es werden Bahnhöfe eingerichtet, die an allen Schienen eingerichtet werden, die nach Außen und oder nach Innen führen, an den Kontrollen für die Schienenfahrzeuge eingerichtet werden.
§13 Züge:
(1) Die Güterzüge der Föderation werden vom Wirtschaftsministerium verwaltet, die Zulassung neuer Güterzüge und der Bau und die Planung des Einsatz der Züge wird vom Wirtschaftsministerium durchgeführt.
(2) Die Personenzüge der Föderation werden vom Innenministerium verwaltet, die Zulassung neuer Personenzüge und der Bau und die Planung des Einsatzes der Züge wird vom Innenministerium vorgenommen.
(3) Alle Züge der Föderation werden beim Innenministerium registriert.
§14 Zugangsverbot:
(1) Allen Schienenfahrzeugen kann der Zugang zum föderalen Schienennetz der Republik versagt werden, wenn Umweltschäden Drohen oder der Verdacht besteht, dass der Bürgerschutz gefährdet ist.
Teil 5 Automobile
§15 Automobile der Föderation:
(1) Alle Automobile der Föderativen Republik Pentapolis werden vom Innenministerium erfasst und registriert.
(2) Alle Automobile der Föderativen Republik Pentapolis müssen elektrisch angetrieben werden.
(3) In der Föderativen Republik Pentapolis herrscht Linksverkehr.
§16 Andere Fahrzeuge:
(1) Fahrzeugen von Außen ist es untersagt in der Föderativen Republik Pentapolis zu fahren, wenn sie nicht elektrisch angetrieben werden.
(2) Fahrzeugen, denen es nach Absatz 1 untersagt ist in der Föderativen Republik Pentapolis zu fahren werden in einem Automobillager abgestellt und dem Besitzer beim Verlassen des Landes erstattet, wenn der Besitzer Pentapolis an einem anderen Ort verlässt als er betritt wird das Fahrzeug zu jener Straße transportiert wo er Pentapolis verlassen möchte, der Transport findet ohne Aktivierung des Fahrzeugmotors statt.
(3) Den Fahrern von Fahrzeugen nach Absatz 1 ist es untersagt den Motor länger als unbedingt notwendig innerhalb von Pentapolis laufen zu lassen.
Teil 6 Allgemeines
§17 Verkehrsministerium:
Bei Errichtung eines Verkehrsministeriums gehen alle Befugnisse des Innenministeriums, mit Ausnahme der Aufsicht über Start und Landepunkte, sowie die Aufsicht über die Sicherheitskräfte und Rettungskräfte auf das Verkehrsministerium über. Die Rechte des Wirtschaftsministeriums und des Außenministeriums bleiben unberührt.
§18 Inkrafttreten:
Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
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Der Präsident ratifiziert ein Gesetz aus dem Parlament.
Pentapolianisches Währungsgesetz
§1 Pentapolianisches Pfund
(1) Es wird eine pentapolianische Währung eingeführt, die den Namen pentapolianisches Pfund trägt. Ihr Währungszeichen wird £ sein.
(2) Das pentapolianische Pfund wird im Wert an den Ladinische/Imperialen Denar gekoppelt.
§2 Kontrolle
(1) Die Kontrolle über die Währung und ihre Prägung ist Aufgabe der pentapolianischen Zentralbank.
(2) Die Zentralbank ist eine Abteilung des Finanz-, Handels- und Wirtschaftsministeriums.
§3 Kurantwährung , Währungseinheiten:
(1) Das Pentapolianische Pfund ist eine Kurantwährung.
(2) 100 Cent (¢£/£¢) sind ein Pfund.
(3) Es werden 10, 20 und 50 Centmünzen, sowie 1, 5, 10, 20 50 und 100£-Münzen geprägt.
(4) Auf den Vorderseiten der Münzen ist der Wert der Münze einzuprägen, sowie ein Symbol. Auf der Rückseite ist die Personifikation der Volksrepublik, Miro, einzuprägen.
§3a Die Centmünzen:
(1) Auf die Vorderseite der Zehncentmünze ist eine Eiche geprägt. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „10 Cent“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
(2) Auf die Vorderseite der Zwanzigcentmünze ist das alte Wappen der Republik geprägt. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „20 Cent“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
(3) Auf die Vorderseite der Fünfzigcentmünze ist der Kopf von Marcus Flavius Celtillus geprägt, unter seinem Kopf steht: „Marcus Flavius Celtillus“. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „50 Cent“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
§3b Die £-Münzen:
(1) Auf die Vorderseite der 1£-Münze ist das Staatswappen der Volksrepublik Pentapolis geprägt. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „1£“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
(2) Auf die Vorderseite der 5£-Münze ist der Kopf von Dr. Edvart Šcodar geprägt, unter seinem Kopf steht: „Edvart Šcodar“. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „5£“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
(3) Auf der Vorderseite der 10£-Münze ist das Parlamentsgebäude geprägt. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „10£“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
(4) Auf der Vorderseite der 20£-Münze ist der Kopf von Ctirad Jezevec geprägt, unter seinem Kopf steht: „Ctirad Jezevec“. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „20£“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
(5) Auf der Vorderseite der 50£-Münze ist eine Esche geprägt. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „50£“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
(6) Auf der 100£-Münze ist der Kopf von Miro geprägt, unter seinem Kopf steht „Miro“. Auf der Oberseite der Münze ist der Schriftzug: „República Popular de Pentapolis“, auf der Unterseite „50£“ eingraviert. Auf der Rückseite ist Miro abgebildet mit dem Schriftzug: „Miro“ auf der Oberseite und dem Schriftzug: „Sic parvis magna“ auf der Unterseite.
§4 Inkrafttreten, Einführung:
(1) Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
(2) Die Einführung und das In-Umlauf-bringen des Pentapolianischen Pfunds wird auf Grundlage einer Presidential Proclamation geschehen.
Präsident der Volksrepublik Pentapolis
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DER PRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK
Ich, Edvart Šcodar, Präsident der Volksrepublik Pentapolis, ratifiziere den zentralen Wirtschaftsplan für das Jahr 5 der Republik.
Ich verkünde ebenfalls, dass die Wirtschaftspläne der Vergangenheit nun die Industrialisierung der Volksrepublik zulassen, da alle nötigen Produktionsstätten nun errichtet und die Arbeiter*innen eingewiesen sind.
Damit wird die volle Industrialisierung heute ihren Anfang nehmen, entsprechend erkläre ich den 29. Januar zu einem Feiertag, der ab dem nächsten Jahr, ein Arbeitsfreier Feiertag sein wird. Zu diesem Anlass habe ich unseren Gesandten angewiesen, dem Kaiserhaus eine Einladung zukommen zu lassen, zur Eröffnung der Weberei Apollonias.
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DER PRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK
Ich, Edvart Šcodar, Präsident der Volksrepublik Pentapolis, ordne hiermit die folgende Neufassung der
Zeremoniellen Anordnung für den Besuch imperialer Würdenträger
an.
1.) Sollte einer der Kaiser oder beide Kaiser des Imperium Ladinorum, die Volksrepublik Pentapolis aufsuchen, so ist seine/ihre zeremonielle Kaiserhymne der Kaisermarsch
1.a.) Sollte der Altkaiser, Augustus Marcus Flavius Celtillus, die Volksrepublik Pentapolis aufsuchen, so ist Götter erhaltet, Götter Beschützt als sein Salut zu spielen.
2.) Sollte die Kaiserinmutter, Kaiseringroßmutter oder ein Mitglied der Kaiserfamilie, das sich nicht anderweitig im Dienst befindet, die Volksrepublik Pentapolis aufsuchen, so ist die Kaiserliche Salut als Salut zu spielen.
3.) Sollte ein hoher Staatsbeamte, darunter fallen auch Mitglieder der Kaiserfamilie im Amt, die Volksrepublik Pentapolis besuchen, so ist die folgende Imperiale Salut als Salut zu spielen.
4.) Sollte ein anderer imperialer Amtsträger, oder Adeliger, gleich welchen Ranges die Volksrepublik Pentapolis aufsuchen, so sind die Klänge des Imperiums als Salut zu spielen.
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DER PRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK
Ich, Edvart Šcodar, Präsident der Volksrepublik Pentapolis, ernenne hiermit, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Pentapolianisch Reformierte Kirche, gegeben durch die Notwendigkeit der Kirchensatzung, mit Genehmigung der entsprechenden Kirchenversammlungen,
Benedicta Minna Vesley
zur
Erzbischöfin von Apollonia
und damit zum geistlichen und weltlichen Oberhaupt der Pentapolianisch Reformierten Kirche.
Mit meinen besten Wünschen für ihr neues Amt,
Gegeben zu Apollonia an diesem Montag, den 08. Mai 2017/5
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Der Präsident setzt die in einem Referendum angenommenen, neuen, Staatssymbole in Kraft:
Die neue Flagge:
Das neue, große Staatswappen:
Die neue Nationalhymne, die im Volk bereits lange als "wahre Nationalhymne" behandelt wurde.
"Diese neuen Staatssymbole, die das Volk der Republik gewählt hat, symbolisiert den Wandel der Zeit. Es überrascht auch nicht der Farbwechsel unserer Nationalfarben von Grün, Orange, Weiß zu Lila, Gold und Rot. Diese neuen Farben, die, meinerseits angemerkt, den Farben des Reiches sehr ähneln, repräsentieren uns schon lange, unsere neue Flagge ist bereits allen längerst bekannt und unsere neue Hymne symbolisiert uns besser, als jedes andere, ihr vorausgegangenes Lied. Ein Lied der Trennung und der Sehnsucht ist ein Lied, mit dem es uns allen leicht fällt, uns zu identifizieren. Dieses Lied ist die Reise unseres Volkes in Noten verfasst, ehrwürdig, ruhig und von einer inneren Kraft erfüllt, das war schon längst die Melodie und das Lied unseres Volkes, nun ist es auch die Nationalhymne unserer Volksrepublik."
- Der Präsident bei der Ratifikation des Beschlusses
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Ich, Edvart Šcodar, Präsident der Volksrepublik Pentapolis, ernenne hiermit, aufgrund des Beschlusses des Pentapolianischen Parlamentes zur Errichtung einer Landesvertretung in der östlichen Hauptstadt des Reiches, Justinianopolis,
Tyrone Pinos
zum
Gesandten der Volksrepublik Pentapolis in Justinianopolis
und damit zum ersten Gesandten der Volksrepublik in Justinianopolis.
Mit meinen besten Wünschen für sein neues Amt,
Gegeben zu Apollonia an diesem Freitag, den 04. August 5
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Das Inkrafttreten des nachstehenden Gesetzes (§4 Absatz 3) wird verkündet:
Ley de identidad de género
§1 Razones de la aplicación:
(1) Gründe für die Anwendung dieses Gesetzes sind:
a.) Die Identifikation mit dem anderen biologischen Geschlecht
b.) Die Identifikation mit keinem biologischen Geschlecht
c.) Intersexualität
§2 Medidas administrativas:
(1) Personen gemäß §1 können mit einem Antrag an den Senator für Justiz eine Neuregistrierung ihres Geschlechtes zulassen.
(2) Die Registrierung des Geschlechtes ist möglich in folgenden Formen:
a.) Männlich
b.) Weiblich
c.) Geschlechtsneutral
d.) Intersexuell
e.) Sonstiges
(3) Im gleichen Schritt kann eine Namensänderung beantragt werden.
(4) Eine neutrale Anredeform durch staatliche Institutionen kann im gleichen Schritt beantragt werden. Die Änderung der bestehenden Anredeform wird bei fällen des §1 Absatz 1 automatisch vorgenommen und muss nicht beantragt werden. Personen die nach Absatz 2 unter den Kategorien c., d. und e. registriert werden, erhalten automatisch eine neutrale Anredeform.
(4) Die in Absatz 4 genannten neutralen Anredeformen sind Mx. und das Pronomen „they“ nach dem metropolianischen Basic.
§3 Terapia de reasignación sexual:
(1) Eine Hormontherapie zur Verzögerung der Pubertät wird bei biologischen Mädchen ab 9 Jahren, bei biologischen Jungen ab 11 Jahren zugelassen. Die Therapie kann bei erwarteten „Frühstartern“ früher beginnen.
(2) Die Gegengeschlechtliche Hormontherapie kann ab 13 Jahren gestartet werden.
(2a) Die Therapie im Jugendalter wird erst im Einverständnis des Patienten, der Fürsorgeberechtigten, sowie der betreuenden Mediziner und Psychologen eingeleitet.
(3) Eine Geschlechtsangleichende Operation ist ab dem 21. Lebensjahr möglich.
(3a) Eine Geschlechtsangleichende Operation kann verschoben werden, wenn zwei unterschiedliche Mediziner medizinische Bedenken vorliegen, die dem erfolgreichen Prozess der Angleichung temporär entgegenstehen.
(4) Mit dem Beginn der in Absatz 1 festgeschriebenen Behandlung, beginnt ebenfalls eine begleitende psychologische Therapie, sie endet mit Abbruch oder frühstens ein Jahr nach Beendigung der im diesem Paragraphen festgelegten Therapie.
§4 Otras disposiciones, los poderes ejecutivos, la ley común:
(1) Nicht in diesem Gesetz enthaltende Vorschriften werden von der Exekutive festgelegt.
(2) Weiteres regeln gesonderte Gesetze und das Gewohnheitsrecht.
(3) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des dritten Monats nach der Ratifikation dieses Gesetzes in Kraft. Der Präsident ratifiziert und proklamiert öffentlich das Inkrafttreten dieses Gesetzes.
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Ich, Edvart Šcodar, Präsident der Volksrepublik Pentapolis, ernenne hiermit, aufgrund der Volkswahl zum Imperialen Senat in der Volksrepublik Pentapolis und Beschlusses der Parteiversammlung der ASUL,
Frederico Morak
zum
Senator der Volksrepublik Pentapolis im Imperialen Senat
Mit meinen besten Wünschen für seine neue Amtszeit,
Gegeben zu Apollonia an diesem Freitag, den 23. Februar 06
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*so* Das hier ist schon eine Weile hier, okay? *so*
Änderungsgesetz zum Zivilschutzgesetz der Volksrepublik Pentapolis
Der Präsident der Volksrepublik verkündet das nachstehende Gesetz zur Änderung des Zivilschutzgesetzes.
§1 Contenido de la ley de modificación y cambios en la ley:
(1) Dieses Gesetz ändert und ergänzt das bestehende Zivilschutzgesetz der Volksrepublik Pentapolis.
(2) Zu diesem Zweck wird das bestehende Gesetz durch den Präsidenten entsprechend dieser Änderung angepasst und neu verkündet.
(3) Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft, zur Anwendung gelten die im Gesetz festgesetzten Bestimmungen.
§2 La Gendarmería de la República Popular de Pentapolis
(1) La Gendarmería de la República Popular de Pentapolis (GRPP) ist die bewaffnete Polizeieinheit der Volksrepublik Pentapolis.
(2) Die GRPP wird automatisch in den Dienst gesellt, wenn die Warnstufe „Gelb“ für die Volksrepublik oder eines oder mehrere Glieder der Volksrepublik herausgegeben wird.
(3) Die GRPP kann von der Guadia Civil für die Ausführung besonders gefährlicher Einsätze einberufen werden.
(4) Die GRPP ist eine Sondereinheit der Guardia Civil.
(5) Die GRPP besitzt die gleichen Vollmachten, wie die Föderationspolizei.
§3 The Homeland Threat Level:
(1) Ein wird ein Warnstufensystem (HTL) für die Volksrepublik eingerichtet.
(2) Jeder Warnstufe wird ein Begriff und eine Signalfarbe zugeordnet.
(3) Die Warnstufen lauten: incident is occurring or has just occurred/black, severe/red, high/orange, elevated/yellow, low/green, no alert/white.
(4) Die Warnstufen werden von Mitgliedern des Senates, dem Präsidenten, Vizepräsidenten, dem Minister für Bevölkerungsschutz oder den Kommandanten der Guardia Civil erlassen.
(5) Die Exekutive erlässt Pläne und Richtlinien die beim Erlassen der einzelnen Warnstufen anzuwenden oder durchzuführen sind. Die Legislative kann durch Gesetz eigene Maßnahmen vorschreiben.
§4 Ejercicios de protección civil:
(1) Es werden regelmäßige Zivilschutzübungen abgehalten, in denen verschiedene Szenarien und Krisensituationen simuliert werden, um einen funktionierenden Zivilschutz zu garantieren.
(2) Mindestens einmal im Jahr haben die Städte und die Volksrepublik eine Bevölkerungsschutzübung unter der Beteiligung der Öffentlichkeit abzuhalten.
§5 Estado de excepción:
(1) Der Ausnahmezustand für die Volksrepublik wird vom Präsidenten, mit Zustimmung des Vizepräsidenten oder Premierministers ausgerufen, wenn der Bestand der Volksrepublik, die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen oder die sozialistisch-demokratische Grundordnung der Volksrepublik akut gefährdet sind.
(1a) Ist unverzügliches Handeln erforderlich ist der Präsident bevollmächtigt den Ausnahmezustand allein auszurufen.
(2) Im Ausnahmezustand geht die Kommandogewalt über die Guardia Civil auf den Präsidenten, Vizepräsidenten und Premierminister über.
(3) Im Ausnahmezustand ist die Exekutive der Volksrepublik befähigt die Freizügigkeit einzuschränken, zeitlich unbefristete Festnahmen von Personen anzuordnen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder im dringenden Verdacht stehen eine solche Gefahr dazustellen, sich die Polizeikräfte und Verwaltungen der Städte unterzuordnen, die direkte Kontrolle über Unternehmen zu übernehmen und die Arbeiterräte bis auf weiteres zu suspendieren, Versammlungsverbote auszusprechen, öffentliche Einrichtungen und Versammlungsorte zu schließen, Hausarreste und eine Ausgangssperre zu verhängen, sowie alle anderen Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verfügen.
(4) Der Ausnahmezustand kann maximal für 14 Tage ausgerufen werden, anschließend bedarf er der Zustimmung des Demokratischen Rates. Die Zustimmung muss alle drei Monate erneuert werden.
(4a) Der Ausnahmezustand endet mit Beseitigung der Gefahr, wenn die oberste Exekutive der Volksrepublik dies feststellen, oder mit Beendigung durch den Demokratischen Rat.
(5) Im Ausnahmezustand besteht der Demokratische Rat, wenn nicht durch den Demokratischen Rat anders Beschlossen, allein aus den Delegierten.
§5a Estado de excepción:
(1) Der Ausnahmezustand für eine Stadt oder ein anderes Glied der Volksrepublik wird durch die beiden Bürgermeister verkündet. Ist unverzügliches Handeln erforderlich, kann einer der beiden Bürgermeister allein den Ausnahmezustand verkünden.
(2) Im Ausnahmezustand kann eine Stadt oder ein anderes Glied der Volksrepublik die Volksrepublik im Hilfe ersuchen, die Volksrepublik ist verpflichtet alle notwendige Hilfe zu leisten und gegebenenfalls Kräfte anderer Städte zur Hilfe aufzufordern.
(3) Sind mehrere Städte oder andere Glieder der Volksrepublik vom Ausnahmezustand betroffen, kann die Volksrepublik den Städten Weisungen erteilen. Mit Beschluss des Kongress der Städte ist diese Weisungsbefugnis einzustellen oder einzuschränken und endet im Übrigen mit Beendigung des Ausnahmezustands.
(4) Im Weiteren gilt §5 sinngemäß für die Städte und andere Glieder der Volksrepublik.
§6 Estado de emergencia:
(1) Der Notstand für die Volksrepublik wird vom Präsidenten, mit Zustimmung des Vizepräsidenten oder Premierministers ausgerufen, wenn sich eine Katastrophe oder sich eine andere, unüberschaubare Lage ereignet, die keinen Ausnahmezustand darstellt.
(1a) Ist unverzügliches Handeln erforderlich ist der Präsident bevollmächtigt den Notstand allein auszurufen.
(2) Im Notstand geht die Kommandogewalt über alle Zivilschutzeinrichtungen auf den Präsidenten, Vizepräsidenten und Premierminister über.
(3) Im Notstand ist Exekutive der Volksrepublik befähigt die Freizügigkeit einzuschränken, Festnahmen von Personen anzuordnen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder im dringenden Verdacht stehen eine solche Gefahr dazustellen, sich die Polizeikräfte und Verwaltungen der Städte unterzuordnen, die direkte Kontrolle über Unternehmen zu übernehmen und die Arbeiterräte bis auf weiteres zu suspendieren, Versammlungsverbote auszusprechen, öffentliche Einrichtungen und Versammlungsorte zu schließen und eine Ausgangssperre zu verhängen, sowie Evakuierungen anordnen und durchzusetzen und alle anderen Maßnahmen verfügen die Notwendig sind, die Bevölkerung vor der Katastrophe zu schützen.
(4) Der Notstand kann maximal für 14 Tage ausgerufen werden, anschließend bedarf er der Zustimmung des Demokratischen Rates. Die Zustimmung muss alle drei Monate erneuert werden.
(4a) Der Notstand endet mit Beseitigung der Gefahr, wenn die oberste Exekutive der Volksrepublik dies feststellen, oder mit Beendigung durch den Demokratischen Rat.
(5) Im Notstand besteht der Demokratische Rat, wenn nicht durch den Demokratischen Rat anders Beschlossen, allein aus den Delegierten.
§6a Estado de emergencia:
(1) Der Notstand für eine Stadt oder ein anderes Glied der Volksrepublik wird durch die beiden Bürgermeister verkündet. Ist unverzügliches Handeln erforderlich, kann einer der beiden Bürgermeister allein den Notstand verkünden.
(2) Im Notstand kann eine Stadt oder ein anderes Glied der Volksrepublik die Volksrepublik im Hilfe ersuchen, die Volksrepublik ist verpflichtet alle notwendige Hilfe zu leisten und gegebenenfalls Kräfte anderer Städte zur Hilfe aufzufordern.
(3) Sind mehrere Städte oder andere Glieder der Volksrepublik vom Notstand betroffen, kann die Volksrepublik den Städten Weisungen erteilen. Mit Beschluss des Kongress der Städte ist diese Weisungsbefugnis einzustellen oder einzuschränken und endet im Übrigen mit Beendigung des Notstands.
(4) Im Weiteren gilt §6 sinngemäß für die Städte und andere Glieder der Volksrepublik.
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Continuity of Government Act
§1 Continuity of Government Act:
(1) Zum Schutze der Handlungsfähigkeit der Regierung der Volksrepublik werden die nachstehenden Maßnahmen getroffen:
I. Es wird nach §2 ein auf vier Stufen bestehendes Bereitschaftsniveau geschaffen.
II. Es werden nach §3 Maßnahmen zum Standortwechsel der Regierungsorgane geschaffen.
III. Es wird nach §4 ein Verfassungsnotstand geschaffen.
IV. Es wird nach §5 eine Kommandostruktur für den Verfassungsnotstand geschaffen.
(2) Die Notwendigkeit der Anwendung in den §§1-5 festgeschriebenen Maßnahmen ist umgehend dem Reich mitzuteilen.
§2 Nivel de preparación:
(1) Es wird ein Bereitschaftsniveau geschaffen, nachdem sämtliche Regierungseinrichtungen bereit sein müssen die in dem Continuity of Government Act vorgeschriebenen Maßnahmen auszuführen.
(2) Diese Levels sind:
COGLEV I: Normaler Betrieb – Bereitschaft zur Anwendung des COGA innerhalb von 12 Stunden.
COGLEV II: Erhöhte Bereitschaft – Bereitschaft zur Anwendung des COGA innerhalb von 8 Stunden.
COGLEV III: Notlage – Besetzung der Zweigstellen und Vorbereitung zur Übernahme der Funktionen.
COGLEV IV: Ausnahmezustand – Evakuierung des Präsidenten, Vizepräsidenten, Senates, Parlamentes, Obersten Gerichtshofes und des Demokratischen Rates zu geheimen Orten.
(3) Befugt zur Anordnung dieser Befehle sind: Der Präsident, der Vizepräsident und der Innensenator.
(4) Im Falle von HTL Rot oder Schwarz wird automatisch COGLEV II ausgelöst.
(5) Weitere Vorschriften regeln gesonderte Gesetze und die Exekutive.
§3 Reubicación:
(1) Es sind drei alternative Standorte für die Regierungseinrichtungen der Volksrepublik festzulegen, diese Standorte werden vom Präsidenten festgelegt und vom Premierminister gegengezeichnet.
(2) Die Zweigestellen der Regierungsorgane müssen ständig bezugsbereit sein. Einzelne Dienste können diese Zweigstellen unter COGLEV I repräsentativ nutzen.
(3) Unter COGLEV II sind die Zweitstellen bereits mit mindestens einem Beamten zu besetzen, unter COGLEV III müssen sie nach den Plänen des Regierungsorgans voll besetzt werden.
(4) Unter COGLEV IV sind die Institutionen möglichst Verteilt unterzubringen, um die Sicherheit zu erleichtern.
§4 Estado de emergencia constitucional:
(1) Unter COGLEV IV kann der Präsident mit Zustimmung des Premierministers und des Chief Justice den Verfassungsnotstand erklären, unter diesen Umständen tritt die Verfassung der Republik außer Kraft und der Ausnahmezustand wird erklärt, in dem die Exekutive alle Vollmachten erhält um die Öffentliche Ordnung und Sicherheit zu bewahren und das Alltagsleben soweit möglich zu erhalten.
(1a) Ist der Präsident verstorben oder amtsunfähig übernimmt der Vizepräsident die Aufgabe, ist das nicht möglich gilt die Nachfolge nach §5.
(1b) Ist der Premierminister verstorben oder amtsunfähig übernimmt der Staatssenator die Aufgabe, ist das nicht möglich gilt die Nachfolge nach §5.
(1c) Ist der Chief Justice verstorben oder amtsunfähig übernimmt der Deputy Chief Justice die Aufgabe, ist das nicht möglich gilt die Nachfolge nach §5.
(2) Während des Verfassungsnotstandes tagt der Demokratische Rat allein mit seinen Delegierten.
(3) Der Demokratische Rat kann feststellen, dass kein Verfassungsnotstand besteht, dies bedarf der absoluten Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder.
(4) Der Verfassungsnotstand gilt bis zu seiner Aufhebung durch Präsident, Premierminister und Chief Justice oder bis zu seiner Aufhebung durch den Demokratischen Rat.
§5 Estructura temporal de mando:
(1) Im Falle des Verfassungsnotstands liegt die Oberste Befehls-, Kommando und Verfügungsgewalt beim Präsidenten der Republik.
(2) Die Nachgeordnete oberste Kommandokette lautet: Vizepräsident, Premierminister, Staatssenator, Arbeitssenator, Sozialsenator, Justizsenator, Außensenator, Gesundheitssenator, Informationssenator, Kultursenator, Wissenschaftssenator, Bildungssenator, Innensenator, Wirtschaftssenator, Infrastruktursenator, Umweltsenator, Landwirtschaftssenator, Minister für Bevölkerungsschutz, Administrator des Demokratischen Rates, Mehrheitsführer des Demokratischen Rates, Fraktionssprecher der Mehrheitsfraktion des Demokratischen Rates.
(2b) Auf die im Absatz 2 festgelegten Personen folgen alle Delegierten des Demokratischen Rates nach alphabetischer Reihenfolge, aufgeteilt von der stärksten zur kleinsten Fraktion.
(2c) Nachgeordnet regelt die Exekutive die Befehlskette.
(2d) Sollten alle Personen nach Absatz 2b amtsunfähig sein, folgen die übrigen Minister und Leiter der Regierungsbehörden nach Länge der Amtszeit, bei gleicher Länge der Amtszeit nach Alter. Sollten diese Personen auch Amtsunfähig sein folgen die Mitglieder des Obersten Gerichtshofes nach Rang und Amtszeit.
(3) Die im Absatz 2-2d festgelegte Reihenfolge ist auch die Liste der Nachfolger für die jeweiligen Personen zur Findung eines kommissarischen Geschäftsführers, auch außerhalb des Verfassungsnotstands.
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Es geht eine öffentliche Mittelung des Präsidialamtes heraus, ein Auszug der Ernennungsurkunde:
Zitat:In Übereinstimmung mit der Wahl des Pentapolianischen Parlamentes gemäß Artikel 12 der Verfassung der Volksrepublik Pentapolis ernenne ich hiermit:
Frederico Morak
zum
Senator der Volksrepublik Pentapolis im Imperialen Senat
Dr. Edvart Šcodar
Präsident der Volksrepublik Pentapolis
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Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationale
Die bürgerlichen Revolutionen der Neuzeit haben Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit mehr beschworen als verwirklicht. Deshalb hat die Arbeiterbewegung die Ideale dieser Revolutionen eingeklagt: Eine solidarische Gesellschaft mit gleicher Freiheit für alle Menschen. Es ist eine historische Grunderfahrung, dass Reparaturen am Kapitalismus nicht genügen. Eine neue Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft ist nötig. Die soziale Sicherheit der Menschen kann nur durch eine gerechte Verteilung des Produktivkapitals erreicht werden.
Die virtuellen Sozialisten führen die Tradition der demokratisch-revolutionären Volksbewegungen fort und wollen daher beides: Demokratie und Sozialismus.
Wie auch immer wir die Würde des Menschen begründen, sie ist Ausgangs- und Zielpunkt unseres Handelns. Gemeinsam verstehen wir den Menschen als Vernunft-, Individual- und Gesellschaftswesen. Seine Individualität entfaltet er nur in Gemeinschaft mit seinen Mitmenschen.
Freiheit, Gleichheit und Solidarität sind die Grundwerte des Sozialismus. Sie sind unser Kriterium für die Beurteilung der politischen Wirklichkeit, Maßstab für eine neue und bessere Ordnung der Gesellschaft.
Wir, die internationalen Sozialisten vereinigt in dem Willen eine bessere und solidarischere Welt zu schaffen, sind den Menschenrechten verpflichtet. Staat und Wirtschaft sind für die Menschen und ihre Rechte da, nicht umgekehrt.
Wir treten ein für eine Gesellschaft der Gleichheit und Solidarität zwischen Frauen und Männern, Jungen und Alten und allen Bürgern der virtuellen Staaten.
Wir treten ein für eine Menschheit, die sich vom Wahnsinn des Krieges befreit, Konflikte gewaltfrei austrägt, und all ihre Kräfte zur Bewahrung der Natur und seinem kulturellem Erbe einsetzt.
Wir sind den Werten des Internationalismus verpflichtet und wollen die Wiederholung der schrecklichen Fehler des Nationalismus und Faschismus aus der Vergangenheit verhindern.
Wir fördern den Frieden in der virtuellen Welt und fordern ein funktionierendes System internationaler Organisationen und Vereinbarungen, die den Krieg verhindern und die Freundschaft unter den virtuellen Staaten ausbauen und sichern.
Wir verachten den Angriffskrieg und sämtliche Staaten, die ihn ausführen – es darf keinem Staat erlaubt sein, ein so unendliches Leid wie das des Krieges über einen anderen Staat und den darin lebenden Menschen zu bringen. Angriffskriege müssen international verboten und geächtet werden – von allen Staaten.
Wir treten ein für die Abschaffung der Todesstrafe – sie ist als barbarisches Mittel der Bestrafung zu verachten und zu verbieten. Wir fordern den Verbot und die internationale Ächtung der Todesstrafe.
Wir treten für die internationale Solidarität ein – sie bildet die Basis für die Sicherung des Weltfriedens, der Förderung von internationaler Akzeptanz und Toleranz sowie der Bekämpfung von Armut, Not und Elend.
Wir verpflichten uns dem Schutz der Flora und Fauna. Der Mensch muss im Einklang mit der Natur leben und all ihre Besonderheiten schützen.
Wir treten für die Förderung der Bildung ein. Bildung ist eines der grundlegenden Menschenrechte. Sie ist der Schlüssel zur Gleichheit aller Menschen. Wir fördern und fordern daher internationale Programme zur Verbesserung der Qualität von Bildung
Alle Virtuellen Sozialisten, seien es Personen, Staaten, Parteien oder Organisationen, sammeln sich in der Virtuellen Sozialistischen Internationale um für diese Ziele einzutreten.
Statut der Virtuellen Sozialistischen Internationalen
1. Mitgliedschaft, Sitz
§ 1 Jede natürliche Person, die sich zu den Grundwerten des Sozialismus und zur Präambel der Virtuellen Sozialistischen Internationalen bekennt, kann den Beitritt zur VSI erklären (Mitglied).
§ 2 Jede Organisation oder Partei, jeder Staat kann, wenn er oder sie sich zu den Grundwerten des Sozialismus und der Präambel der VSI bekennt, den symbolischen Beitritt zur VSI erklären (symbolisches Mitglied).
§ 3 Über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet das Präsidium mit 2/3 Mehrheit. Bei Streitfällen kann jedes Mitglied eine Abstimmung in der Vollversammlung der internationalen Sozialisten herbeiführen. Diese ist solange bindend, bis sich die Diskussionsgrundlage verändert hat.
§ 4 Sitz der VSI ist Droch Aimsir, Tir Na nÒg.
2. Organisation
§ 1 Die Vollversammlung der internationalen Sozialisten ist das höchste Gremium der VSI.
§ 1a Sie tagt ständig in einem vom Präsidium bereit gestellten Forum.
§ 1b Sitzungen müssen auf Antrag eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 2 Die Vollversammlung der internationalen Sozialisten wählt aus seiner Mitte eine(n) PräsidentIn, eine(n) stellvertretende(n) PräsidentIn und eine(n) SekretärIn.
§ 2a Die/ der PräsidentIn repräsentiert die VSI nach Außen und leitet das Präsidium sowie die Vollversammlung der internationalen Sozialisten.
§ 2b Sein(e) StellvertreterIn vertritt sie oder ihn bei Abwesenheit und nimmt weitere vom Präsidium aufgetragene Aufgaben war.
§ 2c Die/ der SekretärIn ist Chefredakteur der VSI-Publikation „Die Internationale“. Sie/ er bündelt die Aktivitäten der internationalen Sozialisten und ist ihr Ansprechpartner.
3. Wahlen, Abstimmungen
§ 1 Alle Wahlen und Abstimmungen, so es hier nicht anders geregelt ist, werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder entschieden. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
§ 1a Konventionen müssen einstimmig beschlossen werden und haben in der VSI bindenden Charakter.
§ 1b Resolutionen benötigen die Zustimmung der absoluten Mehrheit in der Vollversammlung und verurteilen Akte von Staaten oder Menschen, die gegen die Werte des internationalen Sozialismus verstoßen.
§ 1c Entschlüsse benötigen die Zustimmung von mindestens 25% der VSI Mitglieder und sprechen nur für die Unterstützer.
§ 2 Die Wahl- und Abstimmungsdauer beträgt 7 Tage, sie kann durch das Präsidium auf 5 Tage verkürzt werden. Eine Abstimmung endet sofort, wenn alle Mitglieder ihre Stimme abgegeben haben. Sie kann durch das Präsidium beendet werden, wenn das Ergebnis nicht mehr durch Abgabe fehlender Stimmen geändert werden kann.
§ 3 Wahlen sind generell geheim.
§ 4 Abstimmungen sind offen. Sie müssen auf Wunsch eines Mitgliedes geheim durchgeführt werden.
§ 5 Änderungen der Präambel und der Statuten werden mit 2/3 Mehrheit entschieden, dabei müssen mindestens 50% der Mitglieder abgestimmt haben.
§ 6 Das Präsidium wird auf 6 Monate, im ersten und zweiten Wahlgang mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder, im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt. Freigewordene Posten werden für den Rest der Amtsperiode nach gewählt.
4. Ziele
Die VSI tritt ein für:
* die Verbreitung und Entwicklung der Ideale des Sozialismus
* internationale Solidarität
* Frieden und Freiheit aller Menschen
* die Schaffung eines sozialistischen intermikronationalen Wirtschaftssystems ohne Ausbeutung bei gleicher und gerechter Verteilung des Produktivkapitals
* Hilfe beim Aufbau von Staaten und zur Sicherung des Friedens, der Freiheit und der Gerechtigkeit in allen Gebieten der intermikronationalen Welt
5. Solidarität, SoBi
§ 1 Die VSI entsendet nach Aufforderung und Bestätigung durch eine einfache Mehrheit Solidaritätsbrigaden (SoBi) in andere Regionen.
§ 2 SoBis führen folgende Aufgaben durch:
* Humanitäre Unterstützung in den Bereichen technische, medizinische und strukturelle Hilfe
* Hilfe bei der Bekämpfung von Nahrungsmittelknappheit, Seuchen
* Aufklärungsarbeit und Wahlkampfhilfe im Sinne der Präambel der VSI und zur Durchsetzung dieser Ideale
§ 3 Zu diesem Zweck unterhält die VSI ständig bereitstehende Akut-SoBis, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Mittel hierfür bringen die Mitglieder und symbolischen Mitglieder der VSI auf.
Ratifiziert durch den Demokratischen Rat am 10. April 2023 (ISC), ausgefertigt am selben Tag in Apollonia
Edvart Scodar.png (Größe: 1,48 KB / Downloads: 6)
Dr. Edvart Šcodar
Presidente de la República Popular de Pentapolis
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