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Besuch aus Montania
#21
"Sehr gerne! In Carcas..." Wink
Νικήτας Χωνιάτης
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#22
Es ist uns eine Ehre Smile
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#23
Handlung:
Nickt einem Bedienstet zu, der mit einer Wachstafel und einem Bronzestylus Anweisungen des Präfekten entgegen nimmt.

"Ich denke, es wird mir eine Ehre, vor Allem aber auch eine Freude sein.
Soeben habe ich Anweisung gegeben, der Botschaft Eurer Exzellenz Landes eine geeignete Stätte zu bereiten."

Handlung:
Erklärt er dem Jeffe diplomático.  Smile  
Νικήτας Χωνιάτης
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#24
Ein wunderschönes Gebäude! Man spürt förmlich die geschichtliche Vergangenheit. Wenn die Mauern reden könnten.

Wollen wir noch über weitere Maßnahmen reden?

Es wurde erwähnt, dass Sie den Weg in Richtung Digitalisierung/Modernisierung gehen möchten?
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#25
(18.01.2024, 09:28)Rodrigo Gutiérrez schrieb: Ein wunderschönes Gebäude! Man spürt förmlich die geschichtliche Vergangenheit. Wenn die Mauern reden könnten.

Wollen wir noch über weitere Maßnahmen reden?

Es wurde erwähnt, dass Sie den Weg in Richtung Digitalisierung/Modernisierung gehen möchten?

"Ich freue mich darüber. Ja, wenn die Mauern reden könnten...Gerade über diese Stadtwohnung erzählt man sich so Einiges. Aber...was davon wahr ist...

Ja, den Weg in die Digitalisierung möchten wir gehen. Die Digitalisierung dient ja auch dem internationalen Handel. 
Und da wir eine Händlernation sind..."
Νικήτας Χωνιάτης
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#26
"Könnte sich das Königreich übrigens ein Postabkommen mit Ladinien vorstellen?"
Νικήτας Χωνιάτης
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#27
Das kann sich das Königreich sehr gut vorstellen.
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#28
"Das ist wunderbar! Ich habe da etwas, dass unser Botschafter in Livornien vorbereitet wurde, dort aber nie zum Abschluss kam. Die darin angegebenen Maßangaben nicht nicht dezimal, da wir nicht dezimal rechnen."

Handlung:
Er gibt mit einem Seitennicken eine fast unmerklich Anweisung in Richtung Türe, worauf ein Hofbeamter sich auf den Weg macht, jenes Dokument zu holen
Νικήτας Χωνιάτης
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#29
Dann bin ich mal gespannt.
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#30
Handlung:
Der Vertragstext wird gebracht.

"Wie gesagt, Exzellenz, der Vertrag war ursprünglich auf Livornien bezogen. Da man dort sich anscheinend nicht so wirklich dafür interessiert...aber lest selbst."

In der Erkenntnis, dass die Kommunikation zwischen Staaten, Organisationen und auch Personen dabei hilft, den Frieden zu wahren, den Handel zu sichern und den Fortschritt zu fördern sind die Hohen Vertragsschliessenden Staaten übereingekommen, folgenden Vertrag zu schliessen.
Weltpostvertrag/Convention union postale universelle
§1. Internationale Verrechnungseinheit des Weltpostvereins ist der Gulden des Königreiches beider Archipele.
§1.a. Eventuelle Währungsschwankungen werden von den jeweiligen Oberpostdirektionen berücksichtigt.
§1.b. Zur Festlegung der Tarife des Weltpostverbandes, sowie zur Feststellung der Wechselkurse der Währungen der beteiligten Staaten, vereinbaren die Oberpostdirektionen regelmäßige Treffen am Sitz des Internationalen Rates in Altburg/Königreich Beider Archipele. Diese treffen müssen jedoch mindestens einmal jährlich statt finden.
§2. Die Verrechnungen der postalischen Dienstleistungen werden über Verechnungscoupons abgeglichen."
§3. Die vertragsschliessenden Staaten sichern sich die gegenseitige Beförderung von Briefsendungen aus den Partnerstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbindlich zu. Dies gilt auch für Überseeprovinzen, Schutzgebiete und/oder Kolonien. Die vertragsschliessenden Staaten bilden ein gemeinsames Postgebiet.
§3.a. Briefsendungen werden in drei Kategorien eingeteilt: Normalbrief, Kompaktbrief und Großbrief.
§3.b. Als Normalbrief gelten alle Briefe, Postkarten, Warenproben, Geschäftspapiere und insbesondere auch Blindenschriftsendungen, die das Gewicht von einem halben Pfund nicht überschreiten. Die Zustellungsgebühr für diese Briefsendungen beträgt 9 Gulden.
§3.c. Als Kompaktbrief gelten gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von einem Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Zustellungsgebühr in Höhe von 12 Gulden.
§3.d. Als Großbrief gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von zwei Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Versandgebühr in Höhe von 15 Gulden.
§3.e. Für Sendungen, die mehr als zwei Pfund wiegen, ist eine Gebühr von 45 Gulden zu entrichten.

§4. Die vertragsschliessenden Oberpostdirektionen vereinbaren die Regelung des Versandes von Paketen und Päckchen.
§4a. Dabei ist ein Versandgut im Gewicht von nicht mehr als 5 Pfund als Päckchen zu befördern und muss mit einem Betrag von 75 Gulden frankiert werden.
§4b. Versandgüter, deren Gewicht höher als der eines Päckchens, jedoch nicht höher als 15 Pfund sein darf, gelten als Paket und werden mit einem Betrag in Höhe von 165 Gulden frankiert.
§5. Versicherungsvereinbarungen
§5a. Bei Verlust von Briefsendungen erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 9 Gulden, jedoch nicht höher als 135 Gulden.

§5b. Bei Verlust eines Päckchens erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 75 Gulden, jedoch nicht höher 225 Gulden
§5c. Bei Verlust eines Paketes erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 165 Gulden, jedoch nicht höher als 495 Gulden.
Νικήτας Χωνιάτης
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#31
Handlung:
Nimmt das Vertragswerk entgegen und setzt seine Brille zum lesen auf...

In der Erkenntnis, dass die Kommunikation zwischen Staaten, Organisationen und auch Personen dabei hilft, den Frieden zu wahren, den Handel zu sichern und den Fortschritt zu fördern sind die Hohen Vertragsschliessenden Staaten übereingekommen, folgenden Vertrag zu schliessen.

Weltpostvertrag/Convention union postale universelle

§1. Internationale Verrechnungseinheit des Weltpostvereins ist der
Gulden des Königreiches beider Archipele.
§1.a. Eventuelle Währungsschwankungen werden von den jeweiligen Oberpostdirektionen berücksichtigt.
§1.b. Zur Festlegung der Tarife des Weltpostverbandes, sowie zur Feststellung der Wechselkurse der Währungen der beteiligten Staaten, vereinbaren die Oberpostdirektionen regelmäßige Treffen am Sitz des I
nternationalen Rates in Altburg/Königreich Beider Archipele. Diese treffen müssen jedoch mindestens einmal jährlich statt finden.

§2. Die Verrechnungen der postalischen Dienstleistungen werden über Verechnungscoupons abgeglichen."
§3. Die vertragsschliessenden Staaten sichern sich die gegenseitige Beförderung von Briefsendungen aus den Partnerstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbindlich zu. Dies gilt auch für Überseeprovinzen, Schutzgebiete und/oder Kolonien. Die vertragsschliessenden Staaten bilden ein gemeinsames Postgebiet.
§3.a. Briefsendungen werden in drei Kategorien eingeteilt: Normalbrief, Kompaktbrief und Großbrief.
§3.b. Als Normalbrief gelten alle Briefe, Postkarten, Warenproben, Geschäftspapiere und insbesondere auch Blindenschriftsendungen, die das Gewicht von einem halben Pfund nicht überschreiten. Die Zustellungsgebühr für diese Briefsendungen beträgt 9 Gulden.
§3.c. Als Kompaktbrief gelten gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von einem Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Zustellungsgebühr in Höhe von 12 Gulden.
§3.d. Als Großbrief gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von zwei Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Versandgebühr in Höhe von 15 Gulden.
§3.e. Für Sendungen, die mehr als zwei Pfund wiegen, ist eine Gebühr von 45 Gulden zu entrichten.



§4. Die vertragsschliessenden Oberpostdirektionen vereinbaren die Regelung des Versandes von Paketen und Päckchen.
§4a. Dabei ist ein Versandgut im Gewicht von nicht mehr als 5 Pfund als Päckchen zu befördern und muss mit einem Betrag von 75 Gulden frankiert werden.
§4b. Versandgüter, deren Gewicht höher als der eines Päckchens, jedoch nicht höher als 15 Pfund sein darf, gelten als Paket und werden mit einem Betrag in Höhe von 165 Gulden frankiert.
§5. Versicherungsvereinbarungen

§5a. Bei Verlust von Briefsendungen erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 9 Gulden, jedoch nicht höher als 135 Gulden.

§5b. Bei Verlust eines Päckchens erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 75 Gulden, jedoch nicht höher 225 Gulden

§5c. Bei Verlust eines Paketes erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 165 Gulden, jedoch nicht höher als 495 Gulden.






Handlung:
Setzt seine Brille wieder ab und legt das Dokument auf den Tisch.

Grundsätzlich könnte ich mir vorstellen, dieses Dokument auf Montana abzuändern. Allerdings müssten die Gebühren entsprechend angepasst werden. Auch müsste ein gemeinsamer Sitz dieser Postdirektion vereinbart werden und eine Währungseinheit bestimmt werden.

Ich habe bewusst aufgehört zu markieren, da dies alles keine Hinderungsgründe darstellen sollten, die unüberbrückbar wären. Hier spreche ich auch direkt im Namen des Rey.
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#32
"Genau! Der Text war noch von Lukas Graf Notaras ausgearbeitet worden, als wir noch Hoffnungen hatten, aus Livornien käme eine adäquate Antwort.
Daher schlage ich vor, wir rechnen alle Angaben finanzieller Natur auf den Peso um, belassen die Gewichtsangaben in ladinischen Maßen und ändern die Hinweise auf den Internationalen Rat auf bilaterale Vereinbarungen ab?
Der Sitz der Postdirektion könnte gerne Carcas sein."
Νικήτας Χωνιάτης
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#33
Wir fühlen uns geehrt und werden mit dem größten Vergnügen unterzeichnen.
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#34
"Dann ist es mir eine Ehre, den Vertragstext unserer Praefectissa für die Finanzen zu präsentieren, denn sie ist zuständig. Ich weiß aber, dass sie das Abkommen sehr begrüßt."

Handlung:
Ein kleiner Wink und der Text wird umgehend zu Helena gebracht.
Νικήτας Χωνιάτης
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#35
Handlung:
Die Praefectissa kommt hereingeschneit und das im ladinischen Sommer!  Big Grin

"Hallo Niki! Ich habe den Text mal geändert..."

Handlung:
Dann erblickt sie den Diplomaten aus Übersee und verneigt sich.

"Oh Verzeihung Exzellenz!
Darf ich  mich vorstellen? Helena Justina Falcata, Praefectissa de Re Finantiatarum.  Ich hoffe, Euer Exzellenz Reise verlief angenehm? Und ist alles zu Euer Exzellenz Zufriedenheit?
ich habe mir erlaubt, den Text, den wir für Livornien erarbeitet hatten - vielmehr: Den Lukas Notaras erarbeitet hat - für unsere gemeinsamen Bedürfnisse zu ändern."

Handlung:
Sie legt den Texxt vor. Neu geschrieben.


In der Erkenntnis, dass die Kommunikation zwischen Staaten, Organisationen und auch Personen dabei hilft, den Frieden zu wahren, den Handel zu sichern und den Fortschritt zu fördern sind die Hohen Vertragsschliessenden Staaten übereingekommen, folgenden Vertrag zu schliessen.

Abkommen über den Post- und Frachtverkehr zwischen dem Königreich Montania und dem Imperium Ladinorum, in der Folge Postbund genannt.

§1. Internationale Verrechnungseinheit des postbundes ist der Peso des Königreiches Montania.
§1.a. Eventuelle Währungsschwankungen werden von den jeweiligen Oberpostdirektionen berücksichtigt.
§1.b. Zur Festlegung der Tarife des Postbundes, sowie zur Feststellung der Wechselkurse der Währungen der beteiligten Staaten, vereinbaren die Oberpostdirektionen regelmäßige Treffen am Sitz des Postbundes in Carcas, der Hauptstadt des Königreiches Montania. Diese treffen müssen jedoch mindestens einmal jährlich statt finden.

§2. Die Verrechnungen der postalischen Dienstleistungen werden über Verrechnungscoupons abgeglichen.
§3. Die vertragsschliessenden Staaten sichern sich die gegenseitige Beförderung von Briefsendungen aus den Partnerstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbindlich zu. Dies gilt auch für Überseeprovinzen, Schutzgebiete und/oder Kolonien. Die vertragsschliessenden Staaten bilden ein gemeinsames Postgebiet.
§3.a. Briefsendungen werden in drei Kategorien eingeteilt: Normalbrief, Kompaktbrief und Großbrief.
§3.b. Als Normalbrief gelten alle Briefe, Postkarten, Warenproben, Geschäftspapiere und insbesondere auch Blindenschriftsendungen, die das Gewicht von einem halben Pfund nicht überschreiten. Die Zustellungsgebühr für diese Briefsendungen beträgt 0,44 Peso.
§3.c. Als Kompaktbrief gelten gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von einem Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Zustellungsgebühr in Höhe 0,74 Peso.
§3.d. Als Großbrief gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von zwei Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Versandgebühr in Höhe von 0,88 Peso.
§3.e. Für Sendungen, die mehr als zwei Pfund wiegen, ist eine Gebühr von 3,52 Peso zu entrichten.



§4. Die vertragsschliessenden Oberpostdirektionen vereinbaren die Regelung des Versandes von Paketen und Päckchen.
§4a. Dabei ist ein Versandgut im Gewicht von nicht mehr als 5 Pfund als Päckchen zu befördern und muss mit einem Betrag von 7 Peso frankiert werden.
§4b. Versandgüter, deren Gewicht höher als der eines Päckchens, jedoch nicht höher als 15 Pfund sein darf, gelten als Paket und werden mit einem Betrag in Höhe von 14 Peso Gulden frankiert.

§5. Versicherungsvereinbarungen

§5a. Bei Verlust von Briefsendungen erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 0,44 Peso, jedoch nicht höher als 14 Peso.

§5b,Bei Verlust von Kompaktbriefen werden diese mindestens mit 0,74 Peso jedoch mit einem Betrag nicht höher als 21 Perso abgegolten.
§5c. Bei Verlust von Großbriefen werden diese mit einem Betrag von mindestens 0,88 Peso, jedoch nicht mit mehr als 28 Peso ersetzt.
§5b. Bei Verlust eines Päckchens erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 7 Peso, jedoch nicht höher 35 Peso.

§5c. Bei Verlust eines Paketes erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 14 Peso, jedoch nicht höher als 56 Pesoen.
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#36
Ich werde es mit dem größten Vergnügen an seine Majestät weiterleiten. 

Ohne seiner Majestät jetzt vorgreifen zu wollen aber ich denke, dass Vertragswerk kann von unserer Seite aus unterzeichnet werden.

Senora! 

Handlung:
Als Gentleman der alten Schule steht Rodrigo auf, verneigt sich vor der hereinspazierten Helena

Seine Majestät regt an, das ganze als "Postbund" zu bezeichnen.


In der Erkenntnis, dass die Kommunikation zwischen Staaten, Organisationen und auch Personen dabei hilft, den Frieden zu wahren, den Handel zu sichern und den Fortschritt zu fördern sind die Hohen Vertragschließenden Staaten übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen.
Acuerdo sobre tráfico postal y de mercancías entre el Reino de Montaña y el Imperio Ladinorum,
en adelante denominado Unión Postal.
Abkommen über den Post- und Frachtverkehr zwischen dem Königreich Montaña und dem Imperium Ladinorum,
in der Folge Postbund genannt.
§1. Internationale Verrechnungseinheit des Postbund ist der Peso des Königreiches Montaña.
§1.a. Eventuelle Währungsschwankungen werden von den jeweiligen Oberpostdirektionen berücksichtigt.
§1.b. Zur Festlegung der Tarife des Postverbandes, sowie zur Feststellung der Wechselkurse der Währungen der beteiligten Staaten, vereinbaren die Oberpostdirektionen regelmäßige Treffen am Sitz des Postvereins in Carcas, der Hauptstadt des Königreiches Montaña. Diese treffen müssen jedoch mindestens einmal jährlich statt finden.
§2. Die Verrechnungen der postalischen Dienstleistungen werden über Verrechnungscoupons abgeglichen.
§3. Die vertragschließenden Staaten sichern sich die gegenseitige Beförderung von Briefsendungen aus den Partnerstaaten innerhalb ihres Hoheitsgebietes verbindlich zu. Dies gilt auch für Überseeprovinzen, Schutzgebiete und/oder Kolonien. Die vertragschließenden Staaten bilden ein gemeinsames Postgebiet.
§3.a. Briefsendungen werden in drei Kategorien eingeteilt: Normalbrief, Kompaktbrief und Großbrief.
§3.b. Als Normalbrief gelten alle Briefe, Postkarten, Warenproben, Geschäftspapiere und insbesondere auch Blindenschriftsendungen, die das Gewicht von einem halben Pfund nicht überschreiten. Die Zustellungsgebühr für diese Briefsendungen beträgt 0,44 Pesos.
§3.c. Als Kompaktbrief gelten gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von einem Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Zustellungsgebühr in Höhe 0,74 Pesos.
§3.d. Als Großbrief gelten alle oben genannten Briefsendungen, die das Gewicht von zwei Pfund nicht überschreiten. Hierfür gilt eine Versandgebühr in Höhe von 0,88 Peso.
§3.e. Für Sendungen, die mehr als zwei Pfund wiegen, ist eine Gebühr von 3,52 Pesos zu entrichten.
§4. Die vertragschließenden Oberpostdirektionen vereinbaren die Regelung des Versandes von Paketen und Päckchen.
§4a. Dabei ist ein Versandgut im Gewicht von nicht mehr als 5 Pfund als Päckchen zu befördern und muss mit einem Betrag von 7 Peso frankiert werden.
§4b. Versandgüter, deren Gewicht höher als der eines Päckchens, jedoch nicht höher als 15 Pfund sein darf, gelten als Paket und werden mit einem Betrag in Höhe von 14 Peso frankiert.
§5. Versicherungsvereinbarungen§5a. Bei Verlust von Briefsendungen erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 0,44 Pesos, jedoch nicht höher als 14 Peso.
§5b,Bei Verlust von Kompaktbriefen werden diese mindestens mit 0,74 Peso jedoch mit einem Betrag nicht höher als 21 Persos abgegolten.
§5c. Bei Verlust von Großbriefen werden diese mit einem Betrag von mindestens 0,88 Peso, jedoch nicht mit mehr als 28 Peso ersetzt.
§5b. Bei Verlust eines Päckchens erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 7 Peso, jedoch nicht höher 35 Pesos.
§5c. Bei Verlust eines Paketes erstattet die adressierte Oberpostdirektion einen Betrag von mindestens 14 Peso, jedoch nicht höher als 56 Pesos.
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#37
Handlung:
Lächelt.

"Postbund klingt wirklich besser als Postverein. Seine Majestät  beweisen Geschmack. Gut, ändern wir das. Wir sind ja kein Kaninchenzüchterverein."

*SO*Der Text ist, ich bin etwas bequem, oben bereits geändert. kopieren und ändern war mir zu unbequem. Wink *SO*
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#38
*so*Euer Forum macht es mir manchmal dahingehend auch schwer  Big Grin aber vom WBB ist man auch mittlerweile zu verwöhnt^^ *so*

Hervorragend! 

Seine Majestät wird dieses Vertragswerk mit vergnügen unterzeichnen.
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#39
*SO*  Wink *SO*

"In Ladinien sagen wir dazu "Pacta" !"
Diocetissa Thivariae
[Bild: i2248bn0xcx.jpg][Bild: i2255bmymv1.png]
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#40
Dürfen wir dann mit der Unterschrift rechnen... ;-)
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