26.07.2012, 19:26
Dies hier dient, unabhängig davon, ob der Vertrag zwischen Rokokolores dergestalt abgeschlossen wird, wie er hier steht, als Beispiel für mögliche Verträge mit auswärtigen Mächten.
Zitat:Die Hohen Vertragsschliessenden Parteien, namentlich das Königreich Rokokolores und das Imperium Ladinorum, schliessen einen heiligen Vertrag über immerwährende Freundschaft, gegenseitige Anerkennung und Handelsbeziehungen.
OEDUS DEOMPROBATIO ET ERCANTILIA
Beide Mächte erkennen sich in ihrem jeweiligen Besitzstand, ihren Mutterländern, Provinzen, Königreichen, Herzog- und Fürstentümern sowie ihren Überseebesitzungen etc. als vollumfänglich souverän an.
Auch sollen alle See- und Lufthäfen sowie Handelskontore sowohl Seiner Majestät des Königs von Rokokolores Untertanen als auch Bürgern jeglichen Standes des Imperium Ladinorum frei zu Zwecken des friedvollen Handels und Austausches offen stehen.
Auch solle es den Untertanen Seiner Majestät des Königs gestattet sein, innerhalb der Territorien des Imperium Ladinorum Unternehmen zu gründen und Konten bei der Bank von Ephèbe zu eröffnen, so wie dies umgekehrt auch den Bürgern des IL in allen Territorien des Königreiches Rokokolores und in Bezug auf die Barock-Bank erlaubt sein soll.
Dieser Vertrag bedarf im Falle seiner Kündigung einer Frist von mindestens 21 Tagen.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Dozent für ladinische Geschichte