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Antragsstelle des pentapolischen Parlamentes
#1
Alle Anträge für das Parlament sind in voller Textfassung, mit oder ohne Zusätze hier einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen an alle Antragsteller
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Präsident von Pentapolis
#2
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Tolosa in der Provinz Bagaudia, Diocesis Alexandria im Imperium Occidentalis, zur Prima Fax, am zweiten Tage des Aprilis im Jahre 2767.

Grüße an Volk, die Regierung und die Häuser des Parlamentes der Föderativen Republik Pentapolis.
Wir, die Bagauden, die im zweiten Bürgerkrieg tapfer gegen den verräterischen Kaiser Manuel XIV Palaiologos kämpften, setzen uns nun, nach dem der Frieden zurück gekehrt ist, für die Interessen aller Werktätigen des Imperiums ein.
Die kaiserliche Regierung denkt dankenswerterweise an die gesetzliche Verbriefung sozialer Rechte nach. Aus diesem Grunde glauben wir, es sei ratsam, diesen Prozess der Entscheidungsfindung von Seiten Seiner Majestät des Kaisers und des Senates zu begleiten. Um unseren Worten mehr Gewicht zu verleien glauben wir, dass taktvolle Anmerkungen, getätigt von der Regierung eines Föderaten, Verbündeten und Freundes des Reiches für alle Werktätigen unseres gemeinsamen Imperiums sehr hilfreich seien.
Aus diesem Grunde stelle ich als Vorsitzender des Zentralkomitees der Bagauden (VdZKdB) den Antrag, Rederecht im Parlament der Republik zu erhalten, um gemeinsame Strategien zwischen dem Bund der Werktätigen und der Föderativen Republik zu erarbeiten, sind wir doch der Meinung, Wohl und Wehe der Wertätigen liegen der Republik ebenso am Herzen, wie uns.
Auch der der Bund der Werktätigen darüber nach, seinen Sitz von Tolosa nach Apollonia zu verlegen.
Ich verbleibe mit den freundlichsten Grüßen und der Hoffnung auf baldige Antwort

Brennus,VdZKdB

[Bild: photo-439-99b461be.png]
 Häuptling der Helvii.
[Bild: i2954be09pq.jpg]
#3
[brief=Pentapolis]
Im Namen des Volkes,










Dem Antrag wird stattgeben, Ihr besitzt im demokratischen Rat ohnehin ein Rede- und Stimmrecht. Im Senat der Republik sowie im Rat von Pentapolis besitzt Ihr von nun an auch das Rederecht und es wurden Plätze für jeweils einen Beobachter pro Kammer für Euch vorbereitet.

[/brief]
#4
Der MJO/JOM Metropolischer Jedi(istischer) Orden/ Jedi(istischer) Orden von Metropolis, hat mich beauftragt einen Antrag für den Bau einer Enklave einzureichen. Die Finanzierung würde der Orden übernehmen, wenn Pentapolis nicht auf Eigenfinanzierung besteht, wir wollen nämlich nicht der Pentapolischen Staatskasse "auf der Tische" liegen. Folgende Fassung schlage ich damit vor:

"Dem Antrag des Jedi(istischen) Ordens von Metropolis auf erbau einer Enklave in Apollonia wird stattgebenen. Die Kosten trägt der Hohe Rat des Ordens, die Planung des Gebäudes wird nach den Plänen des Rates der Neuordnung stattfinden, die Bauaufsicht führen das Innenministerium von Pentapolis sowie Marcel Wesley Edwards, Mitglied des Hohen Rates."


Ich kann den Antrag auch, nach belieben des Parlamentes und des Kabinettes abändern.
Mit den freundlichsten Grüßen aus Metropolis
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(Standarte des Präsidenten von Metropolis)
#5
Der Antrag wird zugelassen. Ich werde ihn, sobald das Kabinett zusammentreten kann, mit meinen Ministern beraten und dann so schnell wie möglich in das Parlament einbringen.
#6
Der Präsident legt dem Parlament die folgenden Anträge vor:


Antrag
Die Folgenden Flaggen werden zu Nationalflaggen erklärt:


Die Folgende Flagge wird zur Staats-Nationalflagge der Föderativen Republik Pentapolis erklärt:
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Zudem wird diese Flagge zur Staats-Dienstflagge erklärt, die jedoch frei verwendbar ist und bleibt:
[Bild: photo-901-4cc2e465.png]
#7
Dem Antrag wird stattgegeben, er wird auf die Tagesordnungen der parlamentarischen Kammern gesetzt.
Premierminister der Volksrepublik Pentapolis

Gildenmeister der Collegium Fabrium

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#8
Im Namen der Kommunistischen Partei von Pentapolis bringe ich folgenden Antrag ein:

ANTRAG!
Im Namen des Volkes!

Verkündet das Pentapolische Parlament, das nachstehende Gesetz, das dem zwecke eines geregelten und menschenwürdigen Gehaltes und das dem Menschen zufriedenstellende Lebensbedingungen sichern soll. Dieses Gesetz, erfolgt auch als Präventivmaßnahme gegen Altersarmut und soll eine Versicherung darstellen, das jeder Bürger von Pentapolis in Würde und unter menschlichen Bedingungen altern kann.
Das Pentapolische Parlament, der Senat der Republik, der Rat von Pentapolis und der Demokratische Rat erklären hiermit, zusammen mit dem Präsidenten und dem Minister für Arbeit, Soziales und Wirtschaft nach nachstehende "Gesetz zur Regelung des Einkommens und der Rente", gemäß dem in ihnen nach der Verfassung zukommenden Rechten.

§1 Geltungsbereich:
(1) Dieses Gesetz gilt für jeden pentapolischen Staatsbürger, sowie für jeden, der innerhalb des Geltungsbereiches der Verfassung der Föderativen Republik Pentapolis arbeitet.
(2) Sollte ein pentapolischer Bürger von einer Stelle außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verfassung seinen Lohn beziehen und diese Stelle unterwirft sich nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes, so findet ein Lohnausgleich durch die Föderative Republik Pentapolis statt.
(3) Ausländische und imperiale Bürger, die ihren Lohn innerhalb der Föderativen Republik Pentapolis für mindestens 3 Jahre bezogen haben, erhalten ihre Rente antragsfrei von der Föderativen Republik Pentapolis.

§2 Festlegung des Mindestlohns:
(1) Eine jede arbeitende Person innerhalb des Geltungsbereiches der Föderativen Republik Pentapolis bezieht mindestens einen Lohn von 55-Ð und eine gleichwertige Mindestrente.
(2) Dabei sind jene ausgenommen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausführen, sowie Entschädigungen der Abstimmungs- und Wahlkollegien, die eine einmalige Entschädigung von mindestens 25-Ð vorsieht, die genaue Regelung obliegt der regionalen Legislative.
§ 2 Gültigkeit für imperiale Bürger:
(1) Imperiale Bürger, die nicht Bürger der Föderative Republik Pentapolis sind, jedoch ihren Arbeitsplatz von ein pentapolisches Unternehmen oder anderweitig ihren Lohn von der Föderativen Republik Pentapolis, ihren Betrieben oder Bürgern beziehen, sind vom Mindestlohn und der Mindestrente betroffen.
(2) Dabei ist von Imperialen Bürgern, die weniger als drei Jahre nach Absatz 1 gearbeitet haben, ein Rentenantrag beim Ministerium für Arbeit und Soziales oder beim Senat der Republik einzureichen.

§ 3 Gültigkeit für ausländische Bürger:
Für ausländische Bürger gelten die selben Bedingungen, Voraussetzungen und Regelungen wie für imperiale Bürger.

§4 politische Ausnahme:
Arbeitet ein ausländischer oder imperialer Bürger in einem politischen Amt, so erhält er nur auf Antrag eine Rente, der Antrag wird vom Pentapolischen Parlament geprüft und kann abgelehnt werden, die höhe der Rente beträgt, wenn das Parlament sie nicht höher setzt den Mindestsatz von 55-Ð.
(2) Das Parlament darf den Mindestsatz bei nachgewiesenem Bedarf bis zu einer Grenze von 75-Ð erhöhen.

§5 Pentapolianer die außerhalb von Pentapolis arbeiten:
(1) Pentapolianische Bürger, die im Ausland oder im Imperium arbeiten, haben ihrem ausländischen bzw. imperialen Arbeitgeber über den Mindestlohn, der für sie als pentapolitanische Staatsbürger gilt aufzuklären. Sollte der Arbeitgeber diesen Ablehnen obwohl er die Mittel dazu hat, so kann der Staatsbürger sich an die Regierung und den Senat der Föderativen Republik Pentapolis wenden, der nach seinen Möglichkeiten eine Prüfung durchführt. Sollte die Prüfung der finanziellen Mittel des Arbeitgebers ergeben, das er den Mindestlohn zahlen kann, so übernehmen das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium für Arbeit und Soziales für den Arbeitnehmer Verhandlungen vor, sollten diese Erfolglos verlaufen und es keine Möglichkeit zum Zwang geben, so übernimmt der Staat einen Lohnausgleich vor.
(2) Dieses Verfahren kann auf bitten des Arbeitnehmers ausgesetzt werden, bzw. bei berechtigter Gefahr der Diskriminierung des Staatsbürgers kann allein ein Lohnausgleich stattfinden.

§6 Rente:
(1) Die Auszahlung der Rente übernimmt der Staat.
(2) Die finanziellen Mittel für die Auszahlung der Rente nimmt sich die Republik jeweils zu 50% aus den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei nicht gemeint ist das die jeweiligen Sozialabgaben zu 50% ausgeschöpft werden, sondern das von den 100% der Rentenzahlungen 50% der Arbeitgeber und 50% der Arbeitnehmer bezahlt.
(3) Der Rentensatz ist der zuvor ausgezahlte Lohn, bei Staatsdienern fallen die Zuschüsse weg, sie erhalten auch weiterhin ihren Lohn.

§7 Inkrafttreten:
Dieses Gesetz tritt gemäß den Vorschriften zur Gesetzgebung in Kraft.
[Bild: photo-981-977d7fde.png]

Vorsitzender des Zentrakomitees der ASUL, Miglied der VSAA

Vizepräsident der Volksrepublik Pentapolis

Gildenmeister der Collegium Vitrunum

[Bild: i3930bluyjp.png]
#9
Dem Antrag wird stattgegeben, er wird auf die Tagesordnungen der parlamentarischen Kammern gesetzt.
#10
Folgende Willenserklärung wird eingereicht:
Erste Gesellschaftsreform zur Stabilisierung, Ergänzung und Umgestaltung der Gesellschaft

"Castellan - Reform"

Präambel:

Die Gesellschaft von Pentapolis, im Willen sich dem Imperium anzunähern und trotzdem den eigenen Weg zu wählen, verkünden die folgende Reform:

1.) Die Sprache Castellano wird zur zweiten Amtssprache und zur Geschäfrtssprache der Republik mit dem Imperium, soweit möglich. Sie wird verpflichtendes Fach in der Schule und wird mit Pentapolianisch Erziehungssprache in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen.

2.) "Plus Ultra" bzw. "Más allá" folgich: "Immer weiter" bzw. "Darüber hinaus" wird zum dritten Staatsmotto der Republik erklärt.

3.) Das Kulturministerium und das Innenministerium werden mit der Durchsetzung der Reform beauftragt.
#11
Dem Antrag wird stattgegeben, er wird auf die Tagesordnungen der parlamentarischen Kammern gesetzt.
Premierminister der Volksrepublik Pentapolis

Gildenmeister der Collegium Fabrium

[Bild: i3931b45g9n.png]
#12
Der Demokratische Senat möge über dieses Gesetz entscheiden:
Zivilschutzgesetz der Föderativen Republik Pentapolis

Die Föderative Republik Pentapolis,

in der traurigen Erkenntnis, dass trotz der Ruhe sich die Welt leider immer noch in der Gefahr eines Krieges befindet,

mit Blick auf Mögliche Katastrophen und einem Bewusstsein für ihr Volk,

und im Willen ihr Volk zu Beschützen,

erlässt der Demokratische Rat für die Föderative Republik Pentapolis das folgende:

Zivilschutzgesetz der Föderativen Republik Pentapolis




Teil 1 Allgemeines


§1 Aufgaben des Zivilschutzes:
(1) Der Zivilschutz hat der Sicherheit sämtlicher Personen Pentapolis zu dienen, unabhängig der Staatsbürgerschaft, der Nationalität oder sonstigen Unterschieden.
(2) Der Zivilschutz ist vorrangig mit dem Schutz vor Naturkatastrophen, Angriffen und anderer physischer Gewalt auf die Republik beauftragt, darüber hinaus mit dem Grenzschutz, der Aufklärung von Verbrechen und der allgemeinen Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und anderer Gefährdungen der Allgemeinheit.
(3) Der Zivilschutz nimmt alle ihm nach Gesetz und Anordnung übertragenen Aufgaben wahr.

§2 Zivilschutzbehörden:
(1) Es wird eine Zivilschutzbehörde gegründet deren Name: „Ministerium für Bevölkerungsschutz“ lauten soll, ihr untergeordnet wird die Guardia Civil gegründet, die Guardia Civil wird aus den föderalen Polizeikräften, der Küstenwache, der Luftsicherheit, dem Grenzschutz, Zoll und den anderen föderalen Katastrophenschutzeinheiten und Sicherheitseinrichtungen gebildet. Sie einzelnen Teile der Guardia Civil bleiben als Teilkräfte der Guardia Civil erhalten.
(2) Die Guardia Civil hat den Auftrag alle Personen in der Republik zu schützen. Die Guardia Civil ist dem Ministerium für Bevölkerungsschutz untergeordnet, sie untersteht dem Senator für Inneres.


Teil 2 Zivilschutzeinrichtungen


§3 Schutzräume:
(1) Es sind Schutzräume einzurichten, die vor dem Angriff mit konventionellen Bomben und Raketen schützen, aber auch vor einem Angriff mit atomaren, biologischen und chemischen Waffen schützen.
(2) Die Schatzräume sind in einem Umfang einzurichten, die es gestatten, dass jeder Bürger einen Platz darin findet, Ziel ist, dass sich jede Person in Pentapolis in einem Schutzraum retten können.
(3) Jedes Wohnhaus soll über eigene Schutzräume verfügen und jedes Öffentliche Gebäude soll ebenfalls jene Kapazitäten besitzen die notwendig sind um das Personal und die durchschnittlich höchste Zahl von Besuchern zu fassen. Krankenhäuser sollen ihren Betrieb in Schutzräumen fortführen können. In Schulen sind entsprechende Schatzräume einzurichten die es dem Personal und den Schülern gestatteten sich, samt der durchschnittlich höchsten Anzahl von Besuchern, in Sicherheit zu bringen.
(4) Die Guardia Civil trägt darum sorge die Schutzräume der Republik in regelmäßigen Abständen zu modernisieren, überprüfen und die allgemeine Funktionsfähigkeit zu erhalten.

§4 Krankenhäuser und Rettungsdienste:
(1) In jedem Stadtteil muss mindestens ein Krankenhaus errichtet werden.
(2) Zu jedem Krankenhaus wird ein Rettungsdienst eingerichtet, diese Rettungsdienste leisten ambulante Notdienste und übernehmen den Nottransport in das nächstgelegene Krankenhaus.
(3) Die Rettungsdienste werden mit Rettungswagen ausgestattet, diese sind speziell für die Aufgaben des Rettungsdienstes ausgestattet.
(4) Jedes Krankenhaus stellt mindestens zwei Ärzte ab, die dem Rettungsdienst zur Verfügung stehen, diese Ärzte werden Notärzte genannt und müssen auf Abruf zur Verfügung stehen. In besonderen Notlagen können mehr Ärzte von der Stadtverwaltung angefordert werden.

§5 Agency for Technical Relief and Fire Department:
(1) Die Agency for Technical Relief und die Fire Department werden zusammengelegt zur Agency for Technical Relief and Fire Department, sie nehmen gemeinsam ihre Aufgaben wahr und leisten ihre bisherigen Katastrophen- und Zivilschutzaufgaben ab.
(2) Die ATRFD übernimmt die Aufgaben nach Artikel 3 Absatz 4.
(3) Die ATRFD ist Teil der Guardia Civil.

§6 Policía Federal, Parlaments- und Gerichtspolizeien:
(1) Die Bundespolizei, Policía Federal, besteht aus allen Polizeikräften der Republik, die ständischen Polizeibehörden sind Teil der Bundespolizei, sie unterstützen sich gegenseitig.
(2) Die Policía Federal übernimmt die sicherheitstechnischen Aufgaben, ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und übernimmt ihre bisherigen Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes.
(3) Die Policía Federal nimmt ihre bisherigen Aufgaben wahr. Sie stellt den Personenschutz für die Regierung und die Staatsgäste.
(4) Die Parlaments- und Gerichtspolizeien sind nicht Teil der Policía Federal, die Bundespolizei und die Parlaments- und Gerichtspolizei sind Partner.
(5) Die Parlamentspolizeien sind die Polizeibehörden der Parlamente der Republik, sie sind zuständig für die Sicherheit der Parlamentsgebäude und der Mitglieder des Parlamentes. Sie übernehmen alle Aufgaben der Policía Federal innerhalb des Parlamentsgelände, sie kooperieren mit der Policía Federal in Fällen von gemeinsamer Zuständigkeit.
(6) Die Gerichtspolizeien sind die Polizeibehörden der Gerichte der Republik und sind für den Strafvollzug verantwortlich, sie übernehmen die Aufgaben der Policía Federal in Gerichtsgebäuden zuständig und für den Schutz der Justizbeamten der Republik verantwortlich. Die Gerichtspolizei übernimmt ist zuständig für die Sicherheit in Gerichtsgebäuden, in den Staatsanwaltschaften und in allen Einrichtungen des Justizsenators und der städtischen Justizeinrichtungen. Die Gerichtspolizei kooperiert in allen gemeinsamen Zuständigkeitsbereichen mit der Policía Federal.

§7 Zoll und Grenzschutz:
(1) Der Zoll und Grenzschutz wird zur „Servicio de Aduanas y Protección Fronteriza“ zusammengefasst.
(2) Die SAPF nimmt die bisherigen Aufgaben gemeinsam wahr. Sie verhindern in Kooperation mit den anderen Teilen der Guardia Civil Schmugglerei, die illegale Einfuhr verbotener Waren und Substanzen und die illegale Grenzüberschreitung zur Republik. Die SAPF arbeitet mit der Küstenwache zusammen.

§8 Küstenwache der Republik:
(1) Die Küstenwache der Republik „Guardia Costera de la República“ nimmt ihre bisherigen Aufgaben wahr.
(2) Die Küstenwache schützt die Gewässer der Republik und ist die Wasserschutzpolizei der Republik, sie bekämpft Kriminalität und übernimmt die Aufgaben des Zoll und Grenzschutzes zu Wasser.
(3) Die Wüstenwache der Republik übernimmt alle Aufgaben des Wasserschutzes in der Republik.

§9 Ministerium für Bevölkerungsschutz:
(1) Es wird eine dem Senator für Inneres untergeordnetes Ministerium für Bevölkerungsschutz eingerichtet, sie führt die Aufsicht und die Koordination aller in diesem Gesetz und alle dem Bevölkerungsschutz dienenden Einrichtungen durch, alle Behörden die dem Bevölkerungsschutz dienen haben einen Vertreter im Ministerium, das Ministerium ist diesen Behörden übergeordnet.
(2) Das Ministerium für Bevölkerungsschutz führt alle administrativ dem Bevölkerungsschutz dienen Aufgaben selbst aus, es übernimmt ebenfalls die der Sicherheit und Gesundheit dienenden Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Medien und von Lebensmitteln. Das Ministerium für Bevölkerungsschutz übernimmt ebenfalls die Aufgabe der Herausgabe und Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen. Das Ministerium trägt mit ihren Behörden sorge alle gefährlichen Stoffe und Waren einzuziehen, zu verwahren oder zu vernichten.


Teil 3 Schlussbestimmungen



§10 Inkrafttreten:
(1) Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.




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