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Präsidentenamt
#13
Erstes Wirtschaftsorganisationsgesetz der Föderativen Republik Pentapolis

Primera ley sobre la organización de la economía de la República Federativa del Pentápolis
Präambel/preámbulo

Das Volk von Pentapolis, im Willen nach Vorbild der kommunistischen Systeme der Welt eine für uns angemessene kommunistische Gesellschaft zu schaffen.
Im Anbetracht dessen, dass dieses System eine eindeutige Ordnung benötigt um unseren Willen und Bedürfnissen zu entsprechen.
Im Geiste kommunistischer Länder wie Metropolis und deren funktionsfähiges System.
Im Einverständnis mit dem Imperium,

verkünden und erklären dieses Gesetz zur Ordnung unserer Wirtschaft:

Teil I Generelle Vorschriften/Parte I Disposiciones Generales


Artikel/artículo 1 Einführung/introducción:
(1) Die Wirtschaftsform der Republik ist der Kommunismus, aufgrund dessen erfolgt dieses Gesetz.
(2) Die Wirtschaft des Staates wird in eine Planwirtschaft umgewandelt.
(3) Alle Industrie in Metropolis wird nach Gesetz verstaatlicht. Eine finanzielle Auslösung der Aktien findet nicht statt.
(4) Das Privateigentum wird abgeschafft und durch „das Nutzungsrecht an öffentlichem Eigentum zum Privatgebrauch“ ersetzt.

Artikel/artículo 2 Die Planwirtschaft/La economía planificada:
(1) Die Planwirtschaft dient dem Wohle des Volkes.
(2) Die Vorgaben der Planwirtschaft werden anhand der Nachfrage des Volkes an den Wahren bemessen. Zur Sicherheit soll immer ein kleiner Überschuss produziert werden.
(3) Die Waren werden in Lebensbedarfs-, Bedarfs- und Luxusgüter unterteilt.
(4) Der imperiale Denar und alle anderen Währungen werden im öffentlichen Finanzverkehr abgeschafft.
(5) Die Wirtschaftspläne werden alle zwei Monate vom Demokratischen Rat des pentapolischen Parlamentes verabschiedet. Senatoren und Abgeordnete können mit Stimm- und Rederecht an den Sitzungen teilnehmen, der Senat der Republik und der Rat von Pentapolis dürfen Empfehlungen an den demokratischen Rat abgeben.
(6) Das Finanz und Wirtschaftsministerium werden zum Wirtschaftsministerium zusammengeführt. Das Wirtschaftsministerium stellt dem demokratischen Rat alle zwei Monate einen empfohlenen Wirtschaftsplan aus. Es kann sich auch einem bereits eingereichten Antrag anschließen oder empfehlen den bisherigen Plan beizubehalten. Hauptverantwortlicher ist der Wirtschaftsminister.

Artikel/artículo 3 Einkommen und Zugriff auf die Waren/los salarios y el acceso a los bienes:
(1) Der Lohn in Form von Geld wird größtenteils Abgeschafft. An die Stelle tritt das Versprechen jeden Bürger mit allen benötigten und gewünschten Waren zu versorgen.
(2) Alle volljährigen Bürger der Republik erhalten ohne Unterschied ein Einkommen von 35 Ð, alle Kinder und Jugendlichen eines von 15 Ð. Das Einkommen wird in der Zentralbank der Republik (Banco Central de la República) hinterlegt und wöchentlich ausgezahlt.
(3) Das Gesetz über den Mindestlohn und Mindestrente wird außer Kraft gesetzt.
(4) Gemäß der Wareneinteilung nach Artikel 2 Absatz 3 wird folgender Warenzugang festgelegt:
1.) Auf Lebensbedarfsgüter hat jeder ein Anrecht und freien Zugang.
2.) Auf Bedarfsgüter hat jeder ein Anrecht und freien Zugang wenn er sie Benötigt.
3.) Auf Luxusgüter hat jeder Bürger ein Anrecht und hat in bestimmten Abständen freien Zugang.
(5) Die Verteilung der entsprechenden Waren erfolgt über Märkte/mercados, Apotheken/farmacias und andere Fachgeschäfte (establecimiento del ramo).
(6) Zum Erhalt von medizinischen Bedarfsgütern sowie Luxusgüter ist es notwendig sich auszuweisen. Kinder und Jugendliche haben einen eingeschränkten Zugang zu Luxusgüter und Bedarfsgüter je nach Alter und altersgerechten Bedarf.

Artikel/arctículo 3 Zugang zu Suchtstoffen/Acceso a las drogas:
(1) Das In-Umlaufbringen und Importieren von Suchtstoffen ist der Republik zukünftig untersagt.
(2) Namentlich sind diese Suchtstoffe: Alkoholische Getränke und andere Nahrungs- und Genussmittel mit alkoholischem Inhalt, Tabakwaren und Abhängig machende Medikamente.
(3) Die Produktion von diesen Mitteln wird verringert und zukünftig zur medizinischen und juristischen Suchtbekämpfung eingesetzt.
(4) Das Verbot dieser Waren erfolgt aufgrund der Pflicht des Staates die Gesundheit seiner Bürger zu schützen.

Artikel/arctículo 4 Tier- und Umweltschutz/Bienestar de los animales y la protección del medio ambiente:
(1) Die kommerzielle Tötung von Tieren sowie deren Massentierhaltung wird zukünftig untersagt. Die zu diesem Zeitpunkt für die Schlachtung gehaltenen Tiere werden gemäß Regierungsvorgaben in die Freiheit entlassen, die restlichen Marktbestände von Fleisch werden eingezogen und exportiert.
(2) Die wirtschaftliche Entwicklung hat sich zukünftig im Einklang mit der Umwelt zu bewegen. Die Republik hat die Produktion jeweils auf dem neusten Stand der Umweltverträglichkeit zu halten.
(3) Die Republik verzichtet auf die Förderung und den Einsatz von Erdöl, Stein- und Holzkohle sowie Erdgas zu kommerziellen Zwecken und zur Produktion von Waren sowie deren Instandhaltung oder deren Betrieb.
(4) Der Forstbetrieb wird allein Nachhaltig betreiben.
(5) Weiteres Regelt ein Tierschutz- und Umweltschutzgesetz.


Teil II Definitionen/Parte II Definiciones



Artikel/arctículo 5 Lebensbedarfsgüter/Las mercancías de las necesidades de la vida:
(1) Als Güter des Lebensbedarfs werden definiert: Nahrungsmittel, Wasser, Getränke, Wohnraum, Kleidung, Zugang zu Bildung, Versorgung mit Elektrizität, Mittel zum Unterhalt eines Haushaltes (Wie z.B. Reinigungsmittel, Güter für den sanitären Bedarf), Bestandteile einer Haus- und Reiseapotheke und den Zugang zum öffentlichen Verkehr, öffentlichen Einrichtungen und Plätzen sowie Informationsquellen.
(2) Der Zugang zu den in Absatz 1 enthaltenden Waren muss jederzeit gegeben sein. Der Zugang ist frei zugänglich.

Artikel/arctículo 5 Bedarfsgüter/Las mercancías de las necesidades:
(1) Als Güter des Bedarfes werden definiert: Medikamente, Treibstoff für Fahrzeuge, Schreibwaren, Zugang zu Kultureinrichtungen, Spielzug und alle nicht als Lebensbedarfsgüter oder Luxusgüter definierten Waren.
(2) Der Zugang zu den im ersten Absatz enthaltenden Waren muss frei sein und jederzeit bei Bedarf gegeben sein, bei Medikamenten ist der Bedarf bei Rezeptpflichtigen Medikamenten zu attestieren.
Artikel/arctículo 6 Luxusgüter/Los bienes de lujo:
(1) Als Luxusgüter werden definiert: Fahrzeuge, Spielekonsolen, Fernseher, Mobiltelefone, Computer, sowie das zugehörige Zubehör bzw. die zugehörigen Accessoires.
(2) Der Zugang zu diesem Waren findet frei in bestimmten Abständen ab, die Versorgung mit diesen Gütern erfolgt, je nach Zustand des Gutes, auf Antrag oder auf direkte Ausgabe. Verzögerungen aufgrund der Produktion bzw. Konstruktion ist dabei einzuplanen so dass die Ausgabe dieser Güter anhand von Wartelisten erfolgen kann.
(3) Der Versuch der Reparatur eines beschädigten Luxusgutes hat dem Ersatz des Luxusgut voranzugehen.
(4) Beim erscheinen eines neuen Luxusgutes sind vor In-Umlaufbringung des Luxusgutes genügend für den restlosen Ersatz anzufertigen.
(5) Luxusgüter sind in Einheitsmodellen herzustellen. Die einheitliche Architektur der Städte ist beizubehalten. Die Dienstvilla des Präsidenten wird in ein Gästehaus für Staatsgäste umfunktioniert.

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Präsidentenamt - von Dr. Edvart Šcodar - 04.01.2014, 21:56
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 10.01.2014, 23:34
[Kein Betreff] - von Dr. Edvart Šcodar - 05.04.2014, 18:16
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RE: Präsidentenamt - von Dr. Edvart Šcodar - 03.02.2019, 15:36
RE: Präsidentenamt - von Dr. Edvart Šcodar - 10.04.2023, 12:57



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