02.04.2015, 15:36
Dazu hätte ich eine Frage:
Wer soll das jeweilige Kammermitglied pro Föderat bestimmen. Und wieviele Berater sollen pro Ratsmitglied zugelassen sein. Sollen die Berater ebenfalls an Sitzungen teilnehmen?
Die Frage stellt sich spätestens bei der Frage nach dem Tagungsort.
Zweite Frage: Inwieweit würde der Einsatz einer solchen Föderatenvertretung Verwaltungsaufwand ersparen, wenn er doch gleichzeitig die Arbeit des Senates verkompliziert?
Dritte Frage: Wenn beide Kammern gleichberechtigt sind, in einer Angelegenheit aber zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, wessen Entscheidung soll dann gültig sein?
Wer soll das jeweilige Kammermitglied pro Föderat bestimmen. Und wieviele Berater sollen pro Ratsmitglied zugelassen sein. Sollen die Berater ebenfalls an Sitzungen teilnehmen?
Die Frage stellt sich spätestens bei der Frage nach dem Tagungsort.
Zweite Frage: Inwieweit würde der Einsatz einer solchen Föderatenvertretung Verwaltungsaufwand ersparen, wenn er doch gleichzeitig die Arbeit des Senates verkompliziert?
Dritte Frage: Wenn beide Kammern gleichberechtigt sind, in einer Angelegenheit aber zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen, wessen Entscheidung soll dann gültig sein?