03.04.2015, 16:43
"Nein, nein.
Wenn sich die Kammern nicht einigen können, soll der Kaiser notfalls als Vermittler auftreten.
Bei dringlichen Angelegenheiten, in denen eine Einigung nur sehr schwer zustande kommen würde, soll der Kaiser zusammen mit den Cónsules und den Vorsitzenden der Zweiten Kammer darüber beraten und beschließen."
Wenn sich die Kammern nicht einigen können, soll der Kaiser notfalls als Vermittler auftreten.
Bei dringlichen Angelegenheiten, in denen eine Einigung nur sehr schwer zustande kommen würde, soll der Kaiser zusammen mit den Cónsules und den Vorsitzenden der Zweiten Kammer darüber beraten und beschließen."
Chief Justice der Volksrepublik Pentapolis