17.05.2015, 19:15
Aegidius, zwar nicht Mitglied des Hohen Hauses, aber immerhin einer der höchsten Beamten des Reiches, erhebt sich.
"Sch´han da mal wat vorbereitet Ich gebe folgende dem Senat zu lesen:"[/s]
[brief=Reich, 750]
Der Imperator Augustus Caesar, Pontifex Maximus, Optimus Princeps, Pater Patriae, Censor, Marcus Flavius Celtillus, beraten vom Ehrwürdigen Senat, am xxxx des Jahres xxx ordnet an: Der bislang geltende Mindestlohn von 38,- Ð wird um zwei Ð, auf 40,- Ð monatlich erhöht.
Diese Erhöhung zahlen die Arbeitgeber in die Sozial- und Rentenversicherung der Cura Annona ein.
Die traditionelle Zulieferung in Naturalien im Werte von 4,- Ð wird weiterhin seitens der Arbeitgeber ausgezahlt, wobei in Zukunft gilt, dass der empfangende Werktätige selbst entscheiden kann ob er sie je hälftig in Naturalien und Geld ausgezahlt haben möchte, oder wie bisher, in reiner Leistung an Naturalien.
Weiters gilt mit sofortiger Wirkung, dass jedermann privat in die Kassen der Cura Annona einen von ihm selbst bestimmten Betrag zu seiner Absicherung einzahlen kann. Hierbei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens der Betrag der von der Cura Annona eingenommen wurde auch wieder an den Beitragszahler ausgezahlt werden muss. Eine eventuelle Inflation ist von der Cura Annona auszugleichen.
[/brief]
"Sch´han da mal wat vorbereitet Ich gebe folgende dem Senat zu lesen:"[/s]
[brief=Reich, 750]
Der Imperator Augustus Caesar, Pontifex Maximus, Optimus Princeps, Pater Patriae, Censor, Marcus Flavius Celtillus, beraten vom Ehrwürdigen Senat, am xxxx des Jahres xxx ordnet an: Der bislang geltende Mindestlohn von 38,- Ð wird um zwei Ð, auf 40,- Ð monatlich erhöht.
Diese Erhöhung zahlen die Arbeitgeber in die Sozial- und Rentenversicherung der Cura Annona ein.
Die traditionelle Zulieferung in Naturalien im Werte von 4,- Ð wird weiterhin seitens der Arbeitgeber ausgezahlt, wobei in Zukunft gilt, dass der empfangende Werktätige selbst entscheiden kann ob er sie je hälftig in Naturalien und Geld ausgezahlt haben möchte, oder wie bisher, in reiner Leistung an Naturalien.
Weiters gilt mit sofortiger Wirkung, dass jedermann privat in die Kassen der Cura Annona einen von ihm selbst bestimmten Betrag zu seiner Absicherung einzahlen kann. Hierbei ist zu beachten, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung mindestens der Betrag der von der Cura Annona eingenommen wurde auch wieder an den Beitragszahler ausgezahlt werden muss. Eine eventuelle Inflation ist von der Cura Annona auszugleichen.
[/brief]
EPISCOPUS MAGNUS ET AEDILIS IMPERIALIS μέγας λογοθέτης