21.05.2015, 18:37
La Oficina de Participación - La República "Popular" Federal de Pentápolis
IM AUFTRAG DES VOLKES! IM NAMEN DER REPUBLIK!
Wird dem Hohen Volke das folgende Gesetz zur Abstimmung vorgelegt!
Zivilschutzgesetz der Föderativen Republik Pentapolis
Die Föderative Republik Pentapolis,
in der traurigen Erkenntnis, dass trotz der Ruhe sich die Welt leider immer noch in der Gefahr eines Krieges befindet,
mit Blick auf Mögliche Katastrophen und einem Bewusstsein für ihr Volk,
und im Willen ihr Volk zu Beschützen,
erlässt der Demokratische Rat für die Föderative Republik Pentapolis das folgende:
Zivilschutzgesetz der Föderativen Republik Pentapolis
Teil 1 Allgemeines
§1 Aufgaben des Zivilschutzes:
(1) Der Zivilschutz hat der Sicherheit sämtlicher Personen Pentapolis zu dienen, unabhängig der Staatsbürgerschaft, der Nationalität oder sonstigen Unterschieden.
(2) Der Zivilschutz ist vorrangig mit dem Schutz vor Naturkatastrophen, Angriffen und anderer physischer Gewalt auf die Republik beauftragt, darüber hinaus mit dem Grenzschutz, der Aufklärung von Verbrechen und der allgemeinen Bekämpfung von Kriminalität, Terrorismus und anderer Gefährdungen der Allgemeinheit.
(3) Der Zivilschutz nimmt alle ihm nach Gesetz und Anordnung übertragenen Aufgaben wahr.
§2 Zivilschutzbehörden:
(1) Es wird eine Zivilschutzbehörde gegründet deren Name: „Ministerium für Bevölkerungsschutz“ lauten soll, ihr untergeordnet wird die Guardia Civil gegründet, die Guardia Civil wird aus den föderalen Polizeikräften, der Küstenwache, der Luftsicherheit, dem Grenzschutz, Zoll und den anderen föderalen Katastrophenschutzeinheiten und Sicherheitseinrichtungen gebildet. Sie einzelnen Teile der Guardia Civil bleiben als Teilkräfte der Guardia Civil erhalten.
(2) Die Guardia Civil hat den Auftrag alle Personen in der Republik zu schützen. Die Guardia Civil ist dem Ministerium für Bevölkerungsschutz untergeordnet, sie untersteht dem Senator für Inneres.
Teil 2 Zivilschutzeinrichtungen
§3 Schutzräume:
(1) Es sind Schutzräume einzurichten, die vor dem Angriff mit konventionellen Bomben und Raketen schützen, aber auch vor einem Angriff mit atomaren, biologischen und chemischen Waffen schützen.
(2) Die Schatzräume sind in einem Umfang einzurichten, die es gestatten, dass jeder Bürger einen Platz darin findet, Ziel ist, dass sich jede Person in Pentapolis in einem Schutzraum retten können.
(3) Jedes Wohnhaus soll über eigene Schutzräume verfügen und jedes Öffentliche Gebäude soll ebenfalls jene Kapazitäten besitzen die notwendig sind um das Personal und die durchschnittlich höchste Zahl von Besuchern zu fassen. Krankenhäuser sollen ihren Betrieb in Schutzräumen fortführen können. In Schulen sind entsprechende Schatzräume einzurichten die es dem Personal und den Schülern gestatteten sich, samt der durchschnittlich höchsten Anzahl von Besuchern, in Sicherheit zu bringen.
(4) Die Guardia Civil trägt darum sorge die Schutzräume der Republik in regelmäßigen Abständen zu modernisieren, überprüfen und die allgemeine Funktionsfähigkeit zu erhalten.
§4 Krankenhäuser und Rettungsdienste:
(1) In jedem Stadtteil muss mindestens ein Krankenhaus errichtet werden.
(2) Zu jedem Krankenhaus wird ein Rettungsdienst eingerichtet, diese Rettungsdienste leisten ambulante Notdienste und übernehmen den Nottransport in das nächstgelegene Krankenhaus.
(3) Die Rettungsdienste werden mit Rettungswagen ausgestattet, diese sind speziell für die Aufgaben des Rettungsdienstes ausgestattet.
(4) Jedes Krankenhaus stellt mindestens zwei Ärzte ab, die dem Rettungsdienst zur Verfügung stehen, diese Ärzte werden Notärzte genannt und müssen auf Abruf zur Verfügung stehen. In besonderen Notlagen können mehr Ärzte von der Stadtverwaltung angefordert werden.
§5 Agency for Technical Relief and Fire Department:
(1) Die Agency for Technical Relief und die Fire Department werden zusammengelegt zur Agency for Technical Relief and Fire Department, sie nehmen gemeinsam ihre Aufgaben wahr und leisten ihre bisherigen Katastrophen- und Zivilschutzaufgaben ab.
(2) Die ATRFD übernimmt die Aufgaben nach Artikel 3 Absatz 4.
(3) Die ATRFD ist Teil der Guardia Civil.
§6 Policía Federal, Parlaments- und Gerichtspolizeien:
(1) Die Bundespolizei, Policía Federal, besteht aus allen Polizeikräften der Republik, die ständischen Polizeibehörden sind Teil der Bundespolizei, sie unterstützen sich gegenseitig.
(2) Die Policía Federal übernimmt die sicherheitstechnischen Aufgaben, ist Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft und übernimmt ihre bisherigen Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes.
(3) Die Policía Federal nimmt ihre bisherigen Aufgaben wahr. Sie stellt den Personenschutz für die Regierung und die Staatsgäste.
(4) Die Parlaments- und Gerichtspolizeien sind nicht Teil der Policía Federal, die Bundespolizei und die Parlaments- und Gerichtspolizei sind Partner.
(5) Die Parlamentspolizeien sind die Polizeibehörden der Parlamente der Republik, sie sind zuständig für die Sicherheit der Parlamentsgebäude und der Mitglieder des Parlamentes. Sie übernehmen alle Aufgaben der Policía Federal innerhalb des Parlamentsgelände, sie kooperieren mit der Policía Federal in Fällen von gemeinsamer Zuständigkeit.
(6) Die Gerichtspolizeien sind die Polizeibehörden der Gerichte der Republik und sind für den Strafvollzug verantwortlich, sie übernehmen die Aufgaben der Policía Federal in Gerichtsgebäuden zuständig und für den Schutz der Justizbeamten der Republik verantwortlich. Die Gerichtspolizei übernimmt ist zuständig für die Sicherheit in Gerichtsgebäuden, in den Staatsanwaltschaften und in allen Einrichtungen des Justizsenators und der städtischen Justizeinrichtungen. Die Gerichtspolizei kooperiert in allen gemeinsamen Zuständigkeitsbereichen mit der Policía Federal.
§7 Zoll und Grenzschutz:
(1) Der Zoll und Grenzschutz wird zur „Servicio de Aduanas y Protección Fronteriza“ zusammengefasst.
(2) Die SAPF nimmt die bisherigen Aufgaben gemeinsam wahr. Sie verhindern in Kooperation mit den anderen Teilen der Guardia Civil Schmugglerei, die illegale Einfuhr verbotener Waren und Substanzen und die illegale Grenzüberschreitung zur Republik. Die SAPF arbeitet mit der Küstenwache zusammen.
§8 Küstenwache der Republik:
(1) Die Küstenwache der Republik „Guardia Costera de la República“ nimmt ihre bisherigen Aufgaben wahr.
(2) Die Küstenwache schützt die Gewässer der Republik und ist die Wasserschutzpolizei der Republik, sie bekämpft Kriminalität und übernimmt die Aufgaben des Zoll und Grenzschutzes zu Wasser.
(3) Die Wüstenwache der Republik übernimmt alle Aufgaben des Wasserschutzes in der Republik.
§9 Ministerium für Bevölkerungsschutz:
(1) Es wird eine dem Senator für Inneres untergeordnetes Ministerium für Bevölkerungsschutz eingerichtet, sie führt die Aufsicht und die Koordination aller in diesem Gesetz und alle dem Bevölkerungsschutz dienenden Einrichtungen durch, alle Behörden die dem Bevölkerungsschutz dienen haben einen Vertreter im Ministerium, das Ministerium ist diesen Behörden übergeordnet.
(2) Das Ministerium für Bevölkerungsschutz führt alle administrativ dem Bevölkerungsschutz dienen Aufgaben selbst aus, es übernimmt ebenfalls die der Sicherheit und Gesundheit dienenden Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Medien und von Lebensmitteln. Das Ministerium für Bevölkerungsschutz übernimmt ebenfalls die Aufgabe der Herausgabe und Veröffentlichung von Lebensmittelwarnungen. Das Ministerium trägt mit ihren Behörden sorge alle gefährlichen Stoffe und Waren einzuziehen, zu verwahren oder zu vernichten.
Teil 3 Schlussbestimmungen
§10 Inkrafttreten:
(1) Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.