10.11.2015, 22:05
Der König unterschreibt und siegelt.
[brief=Dacia,750]
(1) Die weltlichen und geistlichen Adeligen bilden die Camera Lorzilor, das Oberhaus des Parlamentes.
Articol 11 Privilegien:
(1)Das Oberhaus ist in der Lage dem Premierminister das Vertrauen zu entziehen. Das Oberhaus kann die Berufung einer Person zum Premierminister ablehnen.
(2) Das Oberhaus kann jene Komitees und Kommissionen bilden, die es für notwendig erachtet und ihnen bestimmte Rechte und Privilegien zukommen lassen, die das Haus selber besitzt.
(3)Mitgliederdes Oberhauses dürfen nicht daran gehindert werden ihre Geschäfte auszuführen oder an Sitzungen des Parlamentes, des Unterhauses und seiner untergeordneten Organe teilzunehmen. Dies schließt die Inhaftierung ein, der inhaftierte hat solange seine Geschäfte auszuführen, bis ihn das Oberhaus suspendiert.
(4) Das Oberhaus ist in der Lage Gesetzesanträge des Unterhauses an den König abzulehnen.
Artikel 12 Ämter:
(1) Dem Oberhaus sitzt der lordul cancelar vor, er wird vom König ernannt und bleibt bis zu seiner Entlassung im Amt.
(2)Die Regierung wird durch den Lider al Camerei vertreten, auch der Premierminister und sein Kabinett können ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Oberhauses teilnehmen und müssen auf Verlangen des Oberhauses erscheinen.
[/brief]
[brief=Dacia,750]
[size=14]
Camera Lorzilor
Articol 10 Zusammensetzung:Camera Lorzilor
(1) Die weltlichen und geistlichen Adeligen bilden die Camera Lorzilor, das Oberhaus des Parlamentes.
Articol 11 Privilegien:
(1)Das Oberhaus ist in der Lage dem Premierminister das Vertrauen zu entziehen. Das Oberhaus kann die Berufung einer Person zum Premierminister ablehnen.
(2) Das Oberhaus kann jene Komitees und Kommissionen bilden, die es für notwendig erachtet und ihnen bestimmte Rechte und Privilegien zukommen lassen, die das Haus selber besitzt.
(3)Mitgliederdes Oberhauses dürfen nicht daran gehindert werden ihre Geschäfte auszuführen oder an Sitzungen des Parlamentes, des Unterhauses und seiner untergeordneten Organe teilzunehmen. Dies schließt die Inhaftierung ein, der inhaftierte hat solange seine Geschäfte auszuführen, bis ihn das Oberhaus suspendiert.
(4) Das Oberhaus ist in der Lage Gesetzesanträge des Unterhauses an den König abzulehnen.
Artikel 12 Ämter:
(1) Dem Oberhaus sitzt der lordul cancelar vor, er wird vom König ernannt und bleibt bis zu seiner Entlassung im Amt.
(2)Die Regierung wird durch den Lider al Camerei vertreten, auch der Premierminister und sein Kabinett können ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Oberhauses teilnehmen und müssen auf Verlangen des Oberhauses erscheinen.
[/brief]
Retg furlaniei