06.12.2015, 23:34
Als Herrscher des Reiches, aber auch der betreffenden Provinz Vitellia Secunda, wäre der Imperator höchstselbst für diesen Fall zuständig. Es handelt sich aber, so unwichtig dieser Prozess auch zunächst scheinen mag, um eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung. Niemand soll je an der Qualität ladinischer Produkte zweifeln, daher leitet der Kaiser diesen Fall an den Senat weiter.
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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