23.03.2016, 12:06
Helena Justina Falcata,'index.php?page=Thread&postID=16581#post16581' schrieb:Die Feria Senata enden mit dem Beginn des Herbstes. Die Senatorin H.J.F. tritt vor und spricht:"
"Helena Justina Falcata, Dioketissa Thivariae.
Imperatores! Consules! Ehrenwerte Väter und Mütter des Reiches!
Der Aussenhandel wird demnächst ausgebaut werden, was bedeutet, dass es auch um die Ausbeutung unserer Bodenschätze gehen wird. ich schlage dem Hohen Hause vor, dass Reichsmontangesetz der Res Publica Ladina entweder in Kraft zu setzen oder selbiges zu überarbeiten."
H.J.F. reicht den Text des Gesetzes weiter.
[brief=Pergament]
Reichsmontangesetz§I Erwerb von Schürflizenzen
§ I.1 Für jede neu vergebene Schürflizenz hat der Antragsteller eine Lizensgebühr in Höhe von 30.000,00 Lira zu entrichten. Mit dieser Lizenz bekommt der Antragssteller die grundsätzliche Genehmigung Bodenschätze abzubauen.
§ I.2 Die Lizenzen müssen jährlich erneuert werden, diese Erneuerung ist kostenlos.
§II Genehmigung von Minen
§II.1 Jede neue Mine muss vom Proconsul / Föderatenkönig der Provinz / des Föderatenkönigreichs genehmigt werden. Diese Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Senat oder den Imperatoren widerufen werden.
§II.2 Für die Genehmigung jeder neuen Mine ist eine Genehmigungsgebühr in Höhe von 15.000,00 Lira zu entrichten.
§II.3 Wenn bei Betrieb der Mine gegen Reichsgesetz verstossen wird, kann diese Genehmigung jederzeit wieder entzogen werden.
§III Entrichtung von Ertragssteuern
§III.1 Aus dem Ertrag der Mine hat der Betreiber Steuern in Höhe von 5% des durchschnittlichen Marktwertes des geförderten Rohstoffes zu entrichten.
§III.2 Als Rohstoff wird in diesem Fall das direkt dem Erdboden entnommene Material definiert, welches zur Weiterverarbeitung geeignet ist.
§III.3 Das Reich hat das Recht, jederzeit unangemeldet Quästoren in die Betriebe zu schicken, um die Qualität der für die Steuer relevanten Rohstoffe zu bestimmen.
§III.4 Die eingesetzten Quästoren haben zudem das Recht, jederzeit in die Bücher Einsicht zu nehmen, um die korrekte Abfuhr von Steuern sicher zu stellen.
*Anmerkung: Der Begriff "Lira" ist durch die Bezeichnung "Denar" zu ersetzen.*
[/brief]
Konstantinu II Decebaléscu, König von Dacia und dessen Vertreter im Senat.
Verehrte Senatorin Justina! Eure Gesetzesinitiative kann ich nur begrüssen. Jedoch: Ich sehe Punkte die durchaus, da habt Ihr ebenfalls Recht, einer Überarbeitung.
Punkt 1: Das Königreich Dacia muss darauf bestehen, dass die genannte Lizensgebühr im Falle, die Abbaugebiete befinden sich auf den Hoheitsgebieten der Föderaten, eben an deren Regierungen zu zahlen sind.
Punkt 2: Das Königreich Dacia kann der Initiative nur dann zustimmen, wenn das Widerrufsrecht im Falle der Föderaten ebenfalls auf die Regierungen derselben übertragen wird.
Punkt 3: Die genannte Ertragssteuer muss natürlich ebenfalls dann an die Regierungen der Föderaten entrichtet werden, wenn die Abbaugebiete sich auf deren Hoheitsgebieten befinden.
Punkt 4: Das Reich kann selbstverständlich kaiserliche oder senatorische Quästoren entsenden, jedenfalls dann, wenn sich die Abbaugebiete in senatorischen oder kaiserlichen Dioecesiae befinden. Im Falle der Föderaten müssen diese selbst das Kontrollrecht ausüben.
Vielen Dank!"
Retg furlaniei