24.04.2016, 14:58
Zacharias Hajek,'index.php?page=Thread&postID=16782#post16782' schrieb:"Zu der Abwesenheit kann es aber auch berechtigte Gründe geben, z.B. wenn der Bürger im Koma liegt oder inhaftiert ist, wir sollten also einige Ausnahmen bedenken und sie berücksichtigen."
"Das ist wahr! Wer ohne Verschulden abwesend ist, etwa als Schiffbrüchiger im Ausland, sollte doch seine Rechte behalten."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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