24.04.2016, 17:11
Interessanter Einwand Dominus Hajek,davor wären wir allerdings gewappnet,da der *Pate* des Komatösen oder potenziell kriminellen Staatsbürgerschaftsanwärters dies dem Census ja mitteilen kann.Zudem - wer sich einer schweren Straftat schuldig macht wie zum Beispiel Mord oder sexuellem Schweinkram,der sollte nicht einbürgern dürfen.
Häuptling der Rauricer