24.04.2016, 17:11
Interessanter Einwand Dominus Hajek,davor wären wir allerdings gewappnet,da der *Pate* des Komatösen oder potenziell kriminellen Staatsbürgerschaftsanwärters dies dem Census ja mitteilen kann.Zudem - wer sich einer schweren Straftat schuldig macht wie zum Beispiel Mord oder sexuellem Schweinkram,der sollte nicht einbürgern dürfen.
Häuptling der Rauricer
![[Bild: i2956befe4e.jpg]](http://bilder.der.mikronationen.de/uploads/2015/10/i2956befe4e.jpg)
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