24.04.2016, 20:11
Audata,'index.php?page=Thread&postID=16796#post16796' schrieb:Die Consule sind Angestellte des Reiches - da ist es doch undenkbar,das wenn zum Beispiel die Kaiser jemanden unbedingt einbürgern wollen,dies auch durchboxen könnten.Welcher Consul würde schon wagen den Kaisern zu wiedersprechen ohne sein Amt zu riskieren ?
Zudem sehe ich das Sie §I.2 verändert haben.Waren wir nicht soweit,das *die Consule einstimmig* beschliessen sollten/müssen/dürfen ?So wird das Gesetz noch weiter verwässert.
"Also wirklich! ich muss doch bitten...ich habe gar nichts verwässert. Es ist nur so, dass nicht immer alle anwesend sein werden, die dann für Einbürgerungen zuständig sind. Und ausserdem: Die Imperatoren können, wenn sie es wollen, alles durchboxen. Wir wollen doch nicht etwa die Demo...."
Weiter kommt sie nicht, draussen bricht ein fürchterliches ladinisches Herbstunwetter los. §$%
Diocetissa Thivariae