29.04.2016, 21:20
"Mit der Definition "Länder des Reiches" werde ich mich nicht einverstanden erklären! Mit der Definition "in den Besitz des Reiches oder desjenigen Foederatus, in dem der Hostis Imperii seinen letzten Wohnsitz auf dem Boden des Imperiums hatte" kann ich gut leben. Die Dioecesiae unterstehen entweder dem Senat oder den Imperatoren. Diese Institutionen entscheiden - ausschliesslich! - darüber, welche Finanzmittel den Dioecesiae zukommen!" :evil:
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
Dozent für ladinische Geschichte