27.05.2016, 22:17
*SO*Ich sehe es so, dass die Kaiser, der Senat und die Consules, genauso wie die Verwalter der Dioecesiae Curatoren einsetzen können. Geht es um die Belange der Städte, so nennen wir sie Curatores civitates (Einzahl: Curator civitatis), geht es eher um generelle Angelegenheiten, zumBeispiel um Korruption in einer Provinz, so nennen wir sie Curatores rei publicae bzw. Curator rei publicae. Das römische System möchte ich nicht 1:1 übernehmen, denn sonst wäre die Zahl derjenigen, die Curatores ernennen können doch arg begrenzt. So kann zum Beispiel der Comes Alexandriais Curatores für seine Dioecesis nach Belieben ernennen.*SO*