26.06.2016, 00:59
Claudius Gauthonius,'index.php?page=Thread&postID=17246#post17246' schrieb:Dennoch damit droht man dem Beschuldigten und leitet ihn an ggfls. etwas zu gestehen was er nicht getan hat.
"Tja, wie es aussieht, kann er gar nicht leugnen. Die ermittelten Tatsachen sprechen gegen ihn. Ihm die Möglichkeit des Geständnisses zu geben, ist ein Akt der Gnade. Mag er gestehen, so wäre das Gericht bereit, dem Angeklagten die Möglichkeit der Resozialisierung zu bieten. Aber eben nur unter diesem Umstand! Sonst träfe ihn die volle Härte der Gesetzgebung..."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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