25.08.2016, 21:45
Audata,'index.php?page=Thread&postID=18149#post18149' schrieb:"Soll für den Princeps Senatus und seine Stellvertreter auch die Vermögensregel für Senatoren gelten ?Wenn nicht ,würde ich eine Aufwandsentschädigung anregen.
Desweiteren möchte ich anregen,das der Princeps Senatus nicht gleichzeitig ein Präfekten oder Consulesamt oder ein Amt als Comes oder Dioketes etc. innehaben sollte."
"Nun, ich verstehe den Antrag so, dass zum Princeps Senatus nur gewählt werden kann, wer auch dem Senat angehört. Womit die Vermögensfrage entfiele. Mir gefällt es übrigens gut, dass Princeps Senatus nur werden solle, wer nicht bereits eine andere Funktion inne hat."
Δοκεῖ δέ μοι καὶ Ιςλαμόνα μὴ εἶναι
Dozent für ladinische Geschichte
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