23.08.2016, 21:23
[brief=Pergament,750]
Sammlung der Vorstellungen bezüglich künftiger Sitzungen des Senates.
Ad I.
Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen
Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad
I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für
die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II.
Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden
Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des
Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
Ad II.
1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.)
pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der
Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria
Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates
durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw.
eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden.
Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren.
Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna. [/brief]
"Ich nehme auch diesen Vorschlag in den Katalog auf. Ich erbitte weitere Vorschläge."
Sammlung der Vorstellungen bezüglich künftiger Sitzungen des Senates.
Ad I.
Der Senat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen
Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad
I.1. Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für
die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II.
Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden
Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des
Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
Ad II.
1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.)
pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der
Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria
Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates
durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw.
eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen wwerden.
Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren.
Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden,zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna. [/brief]
"Ich nehme auch diesen Vorschlag in den Katalog auf. Ich erbitte weitere Vorschläge."