23.08.2016, 23:00
Zitat:AD V. Wer eine Sitzung des Senates stört oder die Ehre des Hohen Hauses stört,ob als Gast oder Senator,kann mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.
Bei grober Störung wie Handgreiflichkeiten,Beleidigung oder Schmähung des Staatsoberhauptes,der Consules oder der Mitglieder des Hohen Hauses, kann der Störer für eine gewisse Zeit des Hauses verwiesen werden, und verliert sein Recht für diese Zeit seine Stimme abzugeben.Gäste die grob stören können mit einem Hausverbot für eine gewisse Zeit belegt werden.