23.08.2016, 23:17
[brief=Pergament,750]
Sammlung der Vorstellungen bezüglich künftiger Sitzungen des Senates.
Ad I. DerSenat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad I.1.Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
Ad II.1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen werden.
Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden, zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna.
AD IV.Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde.
AD V. Wer eine Sitzung des Senates stört oder die Ehre des Hohen Hauses stört, ob als Gast oder Senator, kann mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Bei grober Störung wie Handgreiflichkeiten, Beleidigung oder Schmähung der Staatsoberhäupter, der Consules oder der Mitglieder des Hohen Hauses, kann der Störer für eine
gewisse Zeit des Hauses verwiesen werden, und verliert sein Recht für diese Zeit seine Stimme abzugeben.Gäste die grob stören, können mit einem Hausverbot für eine gewisse Zeit belegt werden. [/brief]
"In den Katalog aufgenommen. Allerdings habe ich "des Staatsoberhauptes" in "der Staatsoberhäupter" geändert."
Sammlung der Vorstellungen bezüglich künftiger Sitzungen des Senates.
Ad I. DerSenat wählt mit einfacher Mehrheit für die Dauer eines Jahres einen Vorsitzenden, welcher den Titel Princeps Senatus tragen wird.
Ad I.1.Der Senat wählt ebenfalls mit einfacher Mehrheit und ebenfalls für die Dauer eines Jahres zwei Stellvertreter des Princeps Senatus.
Ad II. Das Sitzungsjahr des Senates beginnt am 04. Enea (06.02.) eines jeden Jahres und endet am 03. Enea des folgenden Jahres. Das Sitzungsjahr des Senates ist identisch mit dem Amtsjahr der beiden Consules.
Ad II.1. In der Zeit vom 13. Trajaneus (15.12.) bis zum 13. Enea (15.02.) pausiert der Senat, mit Ausnahme des 04. Enea, an dem die Conules, der Princeps Senatus sowie dessen Stellvertreter gewählt werden. Diese Feria Senata genannte Zeit kann nur durch dringende Einberufung des Senates durch eines seiner Mitglieder, der Consules oder der Imperatoren bzw. eines Consuls, bzw. eines der Imperatoren unterbrochen werden.
Ad III. Der Princeps Senatus kann auf Vorschlag eines Senators einem Gast Rederecht gewähren. Dieses Recht kann aus wichtigem Grund versagt werden, zum Beispiel bei nicht öffentlichen Sitzungen zu Reichsinterna.
AD IV.Während einer laufenden Sitzung ist der Verzehr von Speisen und Getränken,lautes Plaudern, Pediküre und Maniküre im Senatssaal zu unterlassen.Auch das Mitführen von Tieren ist untersagt.Ausnahme: Blindenhunde.
AD V. Wer eine Sitzung des Senates stört oder die Ehre des Hohen Hauses stört, ob als Gast oder Senator, kann mit einer Ordnungsstrafe belegt werden. Bei grober Störung wie Handgreiflichkeiten, Beleidigung oder Schmähung der Staatsoberhäupter, der Consules oder der Mitglieder des Hohen Hauses, kann der Störer für eine
gewisse Zeit des Hauses verwiesen werden, und verliert sein Recht für diese Zeit seine Stimme abzugeben.Gäste die grob stören, können mit einem Hausverbot für eine gewisse Zeit belegt werden. [/brief]
"In den Katalog aufgenommen. Allerdings habe ich "des Staatsoberhauptes" in "der Staatsoberhäupter" geändert."